Wer Geld von der Bank abhebt, ist ab diesem Moment Eigentümer der Scheine – und mit seinem Eigentum darf man machen, was man möchte. Das bedeutet: Geld darf angezündet, zerrissen oder zerknüllt und weggeworfen werden – strafbar macht man sich dadurch nicht.
Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in Paragraph 903 dazu: „Der Eigentümer einer Sache kann [...] mit der Sache nach Belieben verfahren.“
Geld zerstören ist erlaubt – und stellt keine Straftat da
Es stimmt also nicht, dass es sich bei seinem eigenen Geld um eine Leihgabe der Europäischen Zentralbank beziehungsweise der Deutschen Bundesbank handelt.
Theoretisch ist es denkbar, dass Menschen ihr Leben lang Geld zu Hause aufbewahren. Diese Summe ist dann für eine lange Zeit – womöglich für immer, so das Geld nach dem Ableben nicht gefunden wird – aus dem Zahlungsverkehr genommen. Illegal ist das ebenfalls nicht.
Zerstörte Geldscheine können eingetauscht werden – unter bestimmten Voraussetzungen
Allerdings kann es ja passieren, dass ein Geldschein aus Versehen beschädigt wird – oder aber nach der mutwilligen Zerstörung Reue einsetzt. Prinzipiell ersetzt die Bundesbank diesen Schein, so noch mindestens 51 Prozent von ihm erhalten sind. Das gilt jedoch nicht, wenn das Geld vorsätzlich zerstört wurde und das nachgewiesen werden kann.
Im Ausland kann es verboten sein, einheimisches Geld zu zerstören
Was in Deutschland gilt, gilt nicht automatisch auch für das Ausland. So ist es etwa in den USA verboten, Dollarscheine oder Cent-Münzen zu zerstören. Wer es dennoch tut und dabei erwischt wird, muss mit einer Geld- oder sogar mit einer Haftstrafe rechnen.
Oftmals ist es im Ausland vor allem dann verboten, wenn auf den Scheinen oder Münzen das Staatsoberhaupt oder geschützte Symbole abgebildet sind.
So ist etwa auf den thailändischen Baht deren König Bhumibol Rama IX. zu sehen. Hier ist nicht nur die Zerstörung des Geldes verboten: Wer versehentlich oder absichtlich auf einen solchen Schein tritt, muss bereits mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Wegen Majestätsbeleidigung.
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- Datum
- Aktualisiert am
- 11.08.2017
- Autor
- ndm