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Recht oder falsch?!

Geld zerrisen, verbrannt, zerstört: Ist das erlaubt?

Wer Euro-Scheine verbrennt, macht sich strafbar – heißt es oft. Aber stimmt das? In unserer Serie Recht oder falsch?! klären wir den Rechts­mythos.

Wer Geld von der Bank abhebt, ist ab diesem Moment Eigentümer der Scheine – und mit seinem Eigentum darf man machen, was man möchte. Das bedeutet: Geld darf angezündet, zerrissen oder zerknüllt und weggeworfen werden – strafbar macht man sich dadurch nicht.

Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in Paragraph 903 dazu: „Der Eigentümer einer Sache kann [...] mit der Sache nach Belieben verfahren.“

Geld zerstören ist erlaubt – und stellt keine Straftat da

Es stimmt also nicht, dass es sich bei seinem eigenen Geld um eine Leihgabe der Europäischen Zentralbank beziehungsweise der Deutschen Bundesbank handelt.

Theoretisch ist es denkbar, dass Menschen ihr Leben lang Geld zu Hause aufbewahren. Diese Summe ist dann für eine lange Zeit – womöglich für immer, so das Geld nach dem Ableben nicht gefunden wird – aus dem Zahlungs­verkehr genommen. Illegal ist das ebenfalls nicht.

Zerstörte Geldscheine können eingetauscht werden – unter bestimmten Voraus­set­zungen

Allerdings kann es ja passieren, dass ein Geldschein aus Versehen beschädigt wird – oder aber nach der mutwilligen Zerstörung Reue einsetzt. Prinzipiell ersetzt die Bundesbank diesen Schein, so noch mindestens 51 Prozent von ihm erhalten sind. Das gilt jedoch nicht, wenn das Geld vorsätzlich zerstört wurde und das nachge­wiesen werden kann.

Im Ausland kann es verboten sein, einhei­misches Geld zu zerstören

Was in Deutschland gilt, gilt nicht automatisch auch für das Ausland. So ist es etwa in den USA verboten, Dollar­scheine oder Cent-Münzen zu zerstören. Wer es dennoch tut und dabei erwischt wird, muss mit einer Geld- oder sogar mit einer Haftstrafe rechnen.

Oftmals ist es im Ausland vor allem dann verboten, wenn auf den Scheinen oder Münzen das Staats­oberhaupt oder geschützte Symbole abgebildet sind.

So ist etwa auf den thailän­dischen Baht deren König Bhumibol Rama IX. zu sehen. Hier ist nicht nur die Zerstörung des Geldes verboten: Wer versehentlich oder absichtlich auf einen solchen Schein tritt, muss bereits mit einer Gefäng­nis­strafe rechnen. Wegen Majestäts­be­lei­digung.

Wenn Sie Antworten auf weitere Rechts­mythen aus unsere Serie Recht oder falsch?! interes­sieren: Hier finden Sie eine umfang­reiche Übersicht.

Und wenn Sie anwalt­lichen Rat benötigen, sind Sie hier genau richtig.

Datum
Aktualisiert am
11.08.2017
Autor
ndm
Bewertungen
72610 7
Themen
Europa Geld Recht oder falsch?!

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