
1. Die Nichtraucherzelle
Der 1975 geborene Strafgefangene sitzt für mehrere Jahre in Süddeutschland in Haft. Für einen Gerichtstermin in Gelsenkirchen wurde er nach Essen verlegt und dort für vier Tage in einer Gemeinschaftszelle untergebracht. Einige der Mitgefangenen rauchten. Dagegen wehrte sich der Strafgefangene mit dem Antrag, die Unterbringung in einer Zelle mit Rauchern für rechtswidrig zu erklären. Der Antrag war jedoch beim Landgericht in Essen erfolglos – mit der abenteuerlichen Begründung, der Strafgefangene habe gegenüber der Justizvollzugsanstalt (JVA) seinerzeit nicht beantragt, in einer Einzelzelle oder in einer nur mit Nichtrauchern belegten Gemeinschaftszelle untergebracht zu werden.
Anspruch auf Nichtraucherzelle – auch ohne Antrag
- Datum
- Aktualisiert am
- 24.10.2014
- Autor
- red