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Haft

Gefäng­nis­in­sassen: Recht auf Entschä­digung bei zu kleiner Zelle

Quelle Image Source/gettyimages.de
Der BGH hat immer wieder die Rechte von Strafhäftlingen gestärkt. Im aktuellen Fall ging es um die Größe der Zelle.
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Strafhäftlinge im Gefängnis haben ein Recht auf menschen­würdige Unterbringung – eine Zelle von nur fünf Quadrat­metern Bodenfläche verletzte dieses Recht, entschied das Bundes­ver­fas­sungs­gericht am 14. Juli 2015 (AZ: 1 BvR 1127/14).

Anspruch auf Entschä­digung auch bei wenigen Hafttagen

In der Folge haben Häftlinge, die in einer solchen Zelle eingesperrt sind, grundsätzlich Anspruch auf finanzielle Entschä­digung. Die Betroffenen können den Richtern zufolge sogar dann auf Geld hoffen, wenn sie nur wenige Tage in den zu engen Räumen eingesperrt waren.

Der Fall

Damit war ein Ex-Häftling mit seiner Verfas­sungs­be­schwerde in Karlsruhe erfolgreich: Er war in der Justiz­voll­zugs­anstalt Berlin-Tegel zwischen Juni und November 2009 in einer Einzelzelle mit rund fünf Quadratmeter Bodenfläche unterge­bracht; die Toilette war räumlich nicht abgetrennt. Danach war der Mann, der sich nach Angaben seines Anwalts mittlerweile wieder auf freiem Fuß befindet, in eine größere Zelle verlegt worden.

Seine Amtshaf­tungsklage wegen der unwürdigen Haftbe­din­gungen gegen das Land Berlin scheiterte zwar. Doch die Verfas­sungs­richter hoben das Urteil des Kammer­ge­richts Berlin auf und wiesen den Fall zur erneuten Prüfung dorthin zurück. Sie sehen die Menschenwürde des Mannes verletzt. Auch wenn aus juristischen Gründen von dem fraglichen Zeitraum nur ein paar Hafttage für die Entschä­digung maßgeblich seien, sei ein Ausgleichs­an­spruch gegeben, hieß es. Andernfalls wäre «ein Verkümmern des Rechts­schutzes der Persön­lichkeit zu befürchten». Das Kammer­gericht muss jetzt die Höhe der Geldent­schä­digung klären.

Die Verfas­sungs­richter haben in der Vergan­genheit schon oft die Rechte von Strafge­fangenen gestärkt. So sprachen sie erst im April einem Häftling Schaden­ersatz zu, weil er nackt in einer Zelle eingesperrt war. Menschen­un­würdig ist einer Entscheidung von 2011 zufolge auch die Mehrfach­be­legung einer Zelle ohne separate Toilette.

Das Bundes­ver­fas­sungs­gericht bestätigte darüber hinaus den Berliner Verfas­sungs­ge­richtshof, der einem Häftling in einem Parallelfall im November 2009 eine menschen­un­würdige Unterbringung bescheinigt hatte. Der damalige Kläger war über drei Monate hinweg täglich zwischen 15 bis 21 Stunden in einer gleich­artigen Zelle wie im Karlsruher Fall unterge­bracht.

Datum
Aktualisiert am
10.12.2015
Autor
dpa/red
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Themen
Haft Verbrechen

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