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Echt Recht?

Dürfen Polizisten im Einsatz die Hand von Zivilisten schütteln?

Unser Leser Sven F. fragte uns, ob Polizistinnen und Polizisten im Einsatz die Hände von Zivilisten schütteln dürfen. Wir haben die Antwort. © Quelle: Wylezich/fotolia.com/DAV

Polizis­tinnen und Polizisten sei es verboten, im Einsatz die Hände anderer zu schütteln – hörte einer unser Leser neulich. Aber ob das stimmt? Wir haben die Antwort.

Lieber Sven F.,

gestatten Sie mir zunächst einen kurzen Blick auf die Geschichte: Das Händeschütteln ist mindestens so alt wie das Neue Testament. Darin wird erwähnt, dass Paulus bei seinem Abschied aus Jerusalem die „rechte Hand der Freund­schaft“ gereicht wurde.

2000 Jahre später handelt es sich beim Händeschütteln um eine Bewegung, die abertausend Mal täglich stattfindet. In der Regel als Begrüßung genutzt, wird auch nach Vertrags­ab­schlüssen zur Bekräf­tigung der Verein­barung häufig die Hand des Partners geschüttelt.

Polizis­tinnen und Polizisten dürfen die Hände anderer schütteln – nach eigenem Ermessen

Händeschüt­telnde Polizisten sieht man dagegen selten im Straßenbild. Doch entgegen anders­lau­tender Annahmen, ist ihnen das nicht verboten.

So existiert etwa bei der Bundes­polizei keine Dienst­vor­schrift, die das Händeschütteln untersagt. Polizis­tinnen und Polizisten können aber selbst­ständig entscheiden, ob Sie die Hand ihres gegenüber schütteln wollen. Denn die Gefahrenlage ist bekanntlich von Fall zu Fall, von Einsatz zu Einsatz unterschiedlich.

Bundes­po­li­zisten sind häufig zur Grenzsi­cherung oder an Flughäfen eingesetzt. Aufgrund einer möglichen Ansteckungs- und Infekti­ons­gefahr verzichten in der Praxis viele Beamte auf den Handschlag.

Die Eigensi­cherung steht im Vordergrund

Ein weiterer Grund kann die Gefahrenlage sein. Denn wer eine Hand dazu nutzt, sie seinem gegenüber zu reichen, fehlt ein freie Hand – sollte es doch brenzlig werden. Die Selbst­ver­tei­digung verkom­pliziert sich demnach.

Wie die Bundes­polizei, wird die Frage auch bei der Berliner Polizei behandelt. Nach normalem mensch­lichen Ermessen können Polizis­tinnen und Polizisten in der Hauptstadt selber entscheiden, ob sie die Hand reichen oder nicht. Die Eigensi­cherung steht bei dieser Abwägung im Vordergrund.

Bestimmte Situationen erfordern deshalb mitunter zwei freie Hände – mit Unfreund­lichkeit hat der Schüttel­verzicht aber nie zu tun.

Lieber Sven F., ich hoffe, dass ich Ihnen weiter­helfen konnte.

Mit besten Grüßen,

Ihr Swen Walentowski

Datum
Aktualisiert am
21.10.2015
Autor
Swen Walentowski
Bewertungen
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Themen
Polizei

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