
Ein Beschuldigter sucht sich seinen Rechtsanwalt oft selbst. Aber das geht nicht immer, denn manche können sich einen Anwalt nicht leisten. Ihnen weist das Gericht dann einen Pflichtverteidiger zu. Aber ein solcher kommt nicht nur bei Geldmangel ins Spiel. „Das Gericht kann auch dann einen Pflichtverteidiger für einen Beschuldigten bestellen, wenn sich dieser nicht selbst um seine Verteidigung kümmert“, erklärt der Frankfurter Rechtsanwalt Eberhard Kempf vom Ausschuss für Strafrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Dann kann theoretisch auch der Millionär, der vor einem Landgericht angeklagt ist, einen Pflichtverteidiger beigeordnet bekommen.“
Welche Fälle notwendiger Verteidigung gibt es?
Gerichte bestellen nur in besonderen Fällen einen Pflichtverteidiger. Zum Beispiel dann, wenn der Beschuldigte verdächtigt wird, schwere Verbrechen wie Mord oder Totschlag begangen zu haben und ihm eine Gefängnisstrafe von mehr als vier Jahren droht. Das ist ein Fall notwendiger Verteidigung, wie es in der Strafprozessordnung heißt. Das bedeutet: In all diesen Fällen muss ein Anwalt den Beschuldigten vor Gericht vertreten. Ein solcher Fall liegt auch vor, wenn ein Beschuldigter in Untersuchungshaft sitzt, weil es einen Haftbefehl gegen ihn gibt. Er hat vom ersten Tag seiner Inhaftierung an das Recht auf einen Pflichtverteidiger. Darüber hinaus gibt es weitere Fälle notwendiger Verteidigung, zum Beispiel wenn:
- das Verfahren in der ersten Instanz vor einem Land- oder Oberlandesgericht beginnt
- dem Beschuldigten ein Verbrechen unterstellt wird, auf das eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr steht
- dem Beschuldigten ein Bewährungswiderruf droht, eine Ausweisung oder ein Berufsverbot, zum Beispiel er als Beamter entlassen werden soll
- die Beweislage unklar ist, ein Anwalt schlicht für eine gute Verteidigung nötig ist oder ein Gutachten eines Sachverständigen bewerten soll.
In den beiden zuletzt genannten Fällen kann das Gericht entscheiden, ob der Beschuldigte einen Pflichtverteidiger braucht oder nicht.
Was ist ein Pflichtverteidiger?
„Jeder Rechtsanwalt, unabhängig von seiner möglichen Spezialisierung, kann von einem Gericht als Pflichtverteidiger bestellt werden“, erklärt Rechtsanwalt Kempf. In der Praxis ist es aber eher selten, dass ein Gericht einen Anwalt zu einer Pflichtverteidigung zwingt. Meist greifen die Gerichte auf Anwälte zurück, die schon als Verteidiger in Strafprozessen Erfahrungen gesammelt haben, den Richter kennen oder sich in spezielle Listen für Pflichtverteidiger eingetragen haben. In Berlin etwa hat die Vereinigung Berliner Strafverteidiger eine solche Liste zusammengestellt. Auch über den Strafverteidiger-Notdienst des DAV und seiner Vereine können Beschuldigte einen Pflichtverteidiger finden.
Weist das Gericht einem Beschuldigten den Pflichtverteidiger zu?
Ja. Aber der Beschuldigte hat das Recht, zuerst einen Anwalt zu benennen, der ihm vor und im Prozess hilft. Um sich einen Verteidiger auszusuchen, setzt das Gericht dem Beschuldigten eine Frist. Erst wenn er diese verstreichen lässt und keinen Anwalt gewählt hat, weist ihm das Gericht einen Pflichtverteidiger zu. Diesen kann der Beschuldigte zwar ablehnen, aber das ist ein kompliziertes Verfahren.
Wie hoch sind die Kosten für einen Pflichtverteidiger?
Ein Pflichtverteidiger bekommt Anwaltsgebühren, allerdings fallen diese niedriger aus als bei einem Anwalt eigener Wahl. Der DAV hat diese ungleiche Bezahlung in der Vergangenheit kritisiert und sich dafür eingesetzt, die Gebühren für Pflichtverteidiger zu erhöhen. Die Kosten für den Pflichtverteidiger wie auch für das Verfahren insgesamt zahlt bei einem Freispruch der Steuerzahler. Verurteilt das Gericht den Beschuldigten aber, muss er die Kosten einschließlich des Honorars für seinen Pflichtverteidiger aus eigener Tasche zahlen. Ist ihm das nicht möglich, kann er mit dem Gericht zum Beispiel vereinbaren, die Kosten in Raten abzuzahlen.
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- Datum
- Aktualisiert am
- 11.07.2018
- Autor
- red