Seit 2008 wird Crystal Meth in Deutschland laut Betäubungsmittelgesetz (BtMG) als „verkehrsfähiges, aber nicht verschreibungsfähiges Betäubungsmittel“ klassifiziert. Bei verkehrsfähigen Drogen ist der Handel mit dem Wirkstoff nicht grundsätzlich verboten, da dieser als Ausgangsstoff in der Arzneimittelherstellung zum Einsatz kommt. Der Besitz der Droge Crystal Meth ist nichtsdestotrotz streng verboten, außer man erhält eine ausdrückliche Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Drogenfund bei Volker Beck: Verfahren eingestellt
Im März 2016 geriet der Grünen-Politiker und Bundestagsabgeordnete Volker Beck in Berlin in eine Polizeikontrolle, bei der 0,6 Gramm einer "betäubungsmittelsuspekten" Substanz gefunden wurden. Dabei soll es sich um Crystal Meth gehandelt haben. Nach dem Bekanntwerden des Drogenfunds - die genaue Substanz ist bis heute nicht bekannt - erklärte Beck seinen Rücktritt von den Ämtern als innen- und religionspolitischer Sprecher seiner Fraktion sowie als Vorsitzender der deutsch-israelischen Parlamentariergruppe. Zunächst hatte die Bundestagsverwaltung die Aufhebung der parlamentarischen Immunität Becks aus formalen Gründen abgelehnt, später allerdings den Wünschen der Berliner Staatsanwaltschaft entsprochen und die Immunität aufgehoben. Das eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde allerdings im April 2016 von der Staatsanwaltschaft aufgrund "geringer Schuld" eingestellt. Beck zahlte außerdem eine Geldbuße in Höhe von 7000 Euro.
Ermittlungsverfahren bei Crystal-Fund: Strafmaß hängt an vielen Faktoren
Wird man mit Crystal Meth erwischt, leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein – wie bei jedem Fund von verbotenen Betäubungsmitteln. Welches Strafmaß genau droht und wie das Verfahren abläuft, hängt von vielen Faktoren ab.
1. Menge und Wirkungsgehalt der sichergestellten Drogen
In Deutschland liegt der Grenzwert für eine „geringe Menge“ Crystal Meth bei fünf Gramm Metamfetamin-Base. Base meint, dass nicht die Menge insgesamt entscheidend ist, sondern der Wirkstoffgehalt ausschlaggebend. Wer also sechs Gramm Crystal Meth in der Tasche hat, muss nicht zwangsläufig die „geringe Menge“ überschritten haben.
Rechtsanwalt Carsten Hoenig ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und erklärt: „Die Richtlinien des Bundesgerichtshofs sind allerdings ohnehin unverbindlich, entscheiden dürfen Tatrichter unabhängig. Aber in der Regel halten sie sich daran, und zwar auch bundesweit.“
2. Vorgeschichte des Beschuldigten
Wie bei anderen Straftaten auch, spielt bezüglich des Strafmaßes die Vorgeschichte des Beschuldigten eine entscheidende Rolle. Mögliche Vorstrafen auch im Bezug auf Betäubungsmittel sind dabei beispielsweise wichtig.
Unter Beachtung verschiedener Kriterien kann das Ermittlungsverfahren in einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren münden – oder aber direkt eingestellt werden. Dann ist die Zahlung einer Geldstrafe denkbar, doch kommt man unter Umständen auch ganz ohne Folgen aus der Sache raus.
3. Unterschiede je nach Bundesland
Die Unterschiede beim Strafmaß zwischen den Bundesländern seien Rechtsanwalt Hoenig zufolge erheblich: „Während Bayern traditionell Betäubungsmitteldelikte gnadenlos verfolgt, geschieht dies in Sachsen vor allem in Bezug auf die synthetischen Drogen wegen der Nähe zu Tschechien.“ Dort seien die Labore, in denen Drogen in großen Mengen hergestellt würden. „In Berlin und anderen Großstädten ist man da eher zurückhaltend bei den Sanktionen“, so der Berliner Rechtsanwalt.
Die Folgen: Von Knast bis Entzug der Fahrerlaubnis
Wie schon angesprochen, variiert das Strafmaß je nach Vorgeschichte, Menge und auch Bundesland. Wer aber zu einer Haftstrafe verurteilt wird, kann unter Umständen stattdessen eine Drogentherapie durchführen. Carsten Hoenig erklärt: „Der Grundsatz ‚Therapie statt Strafe’ gilt immer dann, wenn durch die Therapie die Resozialisierungsaussichten besser sind als bei einer Inhaftierung. Dazu müsste unter anderem aber auch eine erhebliche Drogenabhängigkeit gegeben sein.“
Abgesehen von strafrechtlichen Maßnahmen kann der Fund von Drogen auch zum Entzug der Fahrerlaubnis führen – selbst dann, wenn die Ermittler die Drogen nicht im Fahrzeug gefunden haben. Gemäß der Fahrerlaubnisverordnung liegt bei nachgewiesenem Konsum von Crystal generell keine Fahreignung mehr vor. Dies gilt gleichermaßen für alle „harten Drogen", wie Amphetamine, Kokain oder Heroin.
Besitz von weichen Drogen zum Eigenkonsum kann straffrei bleiben
Doch drohen strafrechtliche und verkehrsrechtliche Konsequenzen auch beim Konsum oder Besitz so genannter weicher Drogen, wie etwa Cannabis. Hier können Sie nachlesen, welche Regeln für den Besitz und Konsum von Cannabis gelten und welche Strafen drohen. Und hier finden Sie Informationen rund um die Folgen für die Fahrerlaubnis.
Sollten Sie in derlei Probleme geraten sein, finden Sie hier über die Anwaltssuche kompetenten Rat. Wichtig ist die frühe Kontaktaufnahme, so dass Sie ein Rechtsbeistand von Beginn des Verfahrens beraten und vertreten kann. In der Anwaltssuche können Sie gezielt nach einem Strafverteidiger spezialisiert auf Betäubungsmittelstrafrecht suchen.
- Datum
- Aktualisiert am
- 27.09.2017
- Autor
- psu