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Unfälle

Auch betrunkenen Fußgängern drohen Konsequenzen

Wer es mit dem Glühwein übertreibt, kann sich Ärger einhandeln – auch als Fußgänger. © Quelle: dpa

Adventszeit ist Weihnachts­marktzeit. Doch auch wer zu Fuß nach Hause läuft, sollte nicht zu tief ins Glühweinglas schauen. Unfall­ver­ur­sacher haften, selbst wenn sie Fußgänger sind.

Wer nach einem Besuch auf dem Weihnachtsmarkt keinen Ärger mit der Polizei bekommen möchte, sollte lieber nicht zu viel Glühwein trinken - auch wenn er zu Fuß nach Hause geht. Denn auch Fußgänger, die betrunken einen Verkehrs­unfall verursachen, müssen rechtliche Konsequenzen befürchten.

Es gebe zwar keine Promille-Regeln wie bei betrunkenen Autofahrern oder Radlern, erklärt Sven Rademacher vom Deutschen Verkehrs­si­cher­heitsrat (DVR). Wenn ein Gericht feststelle, dass der betrunkene Fußgänger an dem Unfall schuld sei, hafte aber auch er. „Man muss das unbedingt ernst nehmen“, warnt Rademacher. Fußgänger sollten sich genau überlegen, wie viel Alkoho­lisches sie auf dem Weihnachtsmarkt trinken.

Ab 0, 5 Promille ist der Führer­schein weg

Das gilt für Autofahrer ohnehin. Wer mit 0,3 Promille Alkohol oder mehr in einen Unfall verwickelt ist, macht sich strafbar und muss befürchten, dass ihm der Führer­schein genommen wird. Ab 0,5 Promille ist der Führer­schein für mindestens einen Monat weg - auch wenn kein Unfall passiert ist. Ab 1,1 Promille gelten Autofahrer als fahrun­tüchtig und können ihren Schein ein ganzes Jahr lang verlieren - bei besonders schweren Fällen sogar fünf Jahre lang.

Auch Radfahrer schauen besser nicht zu tief ins Glühweinglas. Bei einem Alkoholpegel zwischen 0,3 und 1,6 Promille müssen sie mit einem Ermitt­lungs­ver­fahren rechnen, wenn sie in einen Unfall verwickelt sind. Weist der Staats­anwalt ein Fehlver­halten nach, drohen sieben Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe von einem Nettomo­nats­gehalt.

Volltrunke Radler machen sich strafbar

Wer mit 1,6 Promille oder mehr Fahrrad fährt, begeht eine Straftat. Ab dieser Grenze werden Radler zur Medizinisch-Psycho­lo­gischen Untersuchung (MPU) geschickt. Je nach Ergebnis spricht die Straßen­ver­kehrs­behörde ein unbefristetes Radfahr­verbot aus - oder kassiert den Autofüh­rer­schein ein.

Letzteres müssen betrunkene Fußgänger in der Regel nicht befürchten. Der Führer­schein wird ihnen normalerweise nur dann genommen, wenn sich nach einem Unfall oder einer Kontrolle heraus­stellt, dass sie alkohol­ab­hängig sind, sagt Daniela Mielchen von der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwalt­verein.

Trotzdem: Volltrunken nach Hause laufen ist immer eine schlechte Idee, findet Sven Rademacher vom Deutschen Verkehrs­si­cher­heitsrat. „Es kann ja im schlimmsten Fall für den Fußgänger tödlich ausgehen.“

Datum
Aktualisiert am
27.06.2014
Autor
dpa/red
Bewertungen
9020
Themen
Alkohol Fahrrad Fußgänger Unfall

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