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Verbot und Strafe

Darf man Sex im Auto oder im Freien haben?

Sex im Auto strafbar?
© Quelle: Stockbyte/gettyimages.de

Viele Bundes­bürger können sich vorstellen, Sex im Wald oder auf einer Wiese zu haben. Allerdings: Wie weit darf man beim Sex im Freien gehen – darf man sich zum Beispiel auf einer Wiese, im Wald oder im Auto lieben?

In der Umfrage einer großen Singlebörse von 2011 zeigen sich die Bundes­bürger flexibel und abenteu­er­lustig - zumindest in der Phantasie. Demnach träumen 20 Prozent der Befragten davon, Sex im Wald oder auf einer Wiese zu haben, zehn Prozent können sich das Liebesspiel auf einem Berg vorstellen. Ein Schäfer­stündchen im Freien lehnen nur drei Prozent der Interviewten ab.

Sex in der Öffent­lichkeit – wo ist das erlaubt?

Dabei müssten sie zumindest rechtlich gesehen nicht auf dieses Vergnügen verzichten. Denn Liebe in der Natur, im Wald, auf einer Wiese oder im Auto ist nicht immer ein strafwürdiges Delikt.

Nicht strafbar ist der Sex im Freien, wenn ein Paar es nicht darauf anlegt, von anderen gesehen zu werden und sich zum Beispiel in ein Dickicht verzieht, um sich zu lieben. Ähnlich sieht es aus, wenn ein Paar Sex in einem Auto hat, das auf einem einsamen Parkplatz steht und die beiden womöglich auch noch die Scheiben des Wagens verhängen. „In diesen Fällen ist das Merkmal der Öffent­lichkeit fraglich bis ausgeschlossen. Denn die Akteure haben Vorkeh­rungen ergriffen, um nicht beobachtet zu werden“, erklärt die auf Strafrecht spezia­li­sierte Rechts­an­wältin Michaela Landgraf vom Münchner Anwalt­verein.

Wann ist Sex in der Öffent­lichkeit eine „Erregung öffent­lichen Ärgernisses?“

Sex wird also nicht schon deshalb zum strafbaren Delikt, weil er an einem öffent­lichen Ort stattfindet. Strafbar kann der Sex in der Öffent­lichkeit dann werden, wenn fremde Menschen die sexuellen Handlungen sehen, sich davon gestört fühlen und Anzeige erstatten.

Die Behörden werden einer solchen Anzeige besonders dann nachkommen, wenn die Liebenden geradezu entdeckt werden wollen. Das Paar muss es also darauf anlegen, bei seinem Sex beobachtet zu werden und schockierte Reaktionen zu provozieren. „Ein Paar, dass sich mit seinem Auto am örtlichen Badesee zur Hauptbe­suchszeit und vielleicht noch wegen der Sommerhitze mit herunter­ge­lassenen Fenstern platziert und dort so Sex hat, dass andere es sehen müssen, muss mit strafrecht­lichen Konsequenzen rechnen– wenn jemand deshalb Anzeige erstattet“, sagt Rechts­an­wältin Michaela Landgraf.  

Nach dem Strafge­setzbuch (StGB) und Paragraph 183a fiele eine solche Art von Sex unter „Erregung öffent­lichen Ärgernisses“. Die Strafen dafür umfassen Freiheits­strafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen. Die Geldstrafen berechnen sich in Tagessätzen, die Höhe des einzelnen Tagessatzes bemisst sich nach dem Einkommen der „Delinquenten“. 

Sex im Freien: Die Strafen nach dem Gesetz über Ordnungs­wid­rig­keiten

Sexuelle Handlungen, an denen sich andere Menschen stören, ahndet der Gesetzgeber manchmal auch als Ordnungs­wid­rigkeit, als „Belästigung der Allgemeinheit“. Diese definiert das Gesetz über Ordnungs­wid­rig­keiten in Paragraph 118. Gemeint sind damit Handlungen, die andere Menschen belästigen, gefährden und die öffentliche Ordnung beeinträchtigen können. Dafür sind Geldbußen vorgesehen, die Höhe kann hier bis zu 1.000 Euro betragen.

Datum
Aktualisiert am
07.06.2018
Autor
ime
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Themen
Polizei

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