Rund zwei Milliarden Euro pro Jahr: So hoch sind die Schäden, die den Händlern in Deutschland durch Ladendiebstahl entstehen. Das zeigen Zahlen des Kölner Handelsforschungsinstituts. Diese Summe entfällt übrigens nur auf die Kunden – Diebstähle von Mitarbeitern sind noch nicht eingerechnet. Bei der Strafe für Ladendiebstahl kommt es, wie so oft, auf den Einzelfall an.
Verdacht auf Ladendiebstahl: Taschen dürfen kontrolliert werden
Ob im Supermarkt, im Elektromarkt oder im Kaufhaus: Wird ein Kunde beim Ladendiebstahl erwischt, haben die Mitarbeiter beziehungsweise der Ladendetektiv das Recht, die Taschen des Kunden zu kontrollieren. „Bestätigt sich der Verdacht des Ladendiebstahls, kann der Inhaber entscheiden, ob er Anzeige erstattet“, erklärt Rechtsanwalt Tommy Kujus, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). In den meisten Fällen würden Ladendiebstähle zur Anzeige gebracht.
Wenn der Inhaber eine Strafanzeige gegen den Ladendieb stellt, kann er gleichzeitig einen Strafantrag stellen. Damit signalisiert er den Strafverfolgungsbehörden, dass er Ermittlungen aufnehmen und die Strafe verfolgen lassen möchte. Das ist vor allem wichtig, wenn es um den Diebstahl von relativ geringwertigen Gegenständen geht, deren Wert maximal 25 bis 30 Euro beträgt. Fehlt der Antrag, können die Behörden in diesen Fällen nicht aktiv werden. Geht es um höherwertige Gegenstände, genügt auch eine bloße Strafanzeige.
Einfacher, schwerer oder räuberischer Diebstahl: Strafmaß unterschiedlich
Welche Strafen für Ladendiebstahl möglich sind, hängt von mehreren Faktoren ab. So ist entscheidend, ob der Ladendieb Erst- oder Wiederholungstäter ist, wie teuer der entwendete Gegenstand ist und ob der Dieb gewalttätig wird oder Waffen einsetzt. Grundsätzlich gilt: Wer einfach etwas mitnimmt, ohne es zu bezahlen, macht sich des einfachen Diebstahls schuldig. Das Strafmaß reicht hier bei erwachsenen Straftätern von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft.
Schwerer Diebstahl liegt hingegen vor, wenn man in ein Haus oder ein Geschäft einbricht, oder Dinge stiehlt, die anderweitig gesichert sind. Zum Beispiel in einem Tresor oder in einer speziell gesicherten Vitrine im Laden. Dafür kann eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zehn Jahren fällig werden.
Wer zusätzlich zu dem Diebstahl Gewalt anwendet oder damit droht, macht sich des räuberischen Diebstahls schuldig. „Dazu genügt es allerdings schon, wenn man bei einem Ladendiebstahl erwischt wird und versucht, sich zu wehren oder gar um sich schlägt“, warnt der Rechtsanwalt aus Leipzig. Als Strafe drohe dann mindestens ein Jahr Haft.
Ladendiebstahl: Bei Ersttätern kann Verfahren eingestellt werden
Geht es um einfachen Diebstahl, kommen Ersttäter möglicherweise noch glimpflich davon. „Bei Ersttätern wird das Verfahren teilweise eingestellt“, sagt Rechtsanwalt Kujus. Die Einstellung des Verfahrens sei aber oft an eine Auflage gebunden. Der Ladendieb muss dann zum Beispiel einen bestimmten Geldbetrag an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Eine Garantie gibt es dafür, dass das Verfahren eingestellt wird, gibt es natürlich nicht.
Wer häufiger beziehungsweise teure Dinge mitgehen lässt, sollte nicht auf eine Einstellung des Verfahrens hoffen. In diesen Fällen von Ladendiebstahl werden meist höhere Geld- oder Bewährungsstrafen fällig. Letztere werden vor allem dann verhängt, wenn es um Beschaffungskriminalität geht. „Eine Geldstrafe ist hier nicht sinnvoll, und könnte sogar kontraproduktiv sein“, erläutert der Rechtsanwalt aus Leipzig. Häufig komme zu einer Bewährungsstrafe die Auflage, eine Therapie zu machen.
Wie Rechtsanwalt Kujus hinzufügt, werden für Ladendiebstahl eher selten Gefängnisstrafen verhängt. Das habe zwar den Nachteil, dass die Straftäter das Gerichtsgebäude ohne direkt spürbare Strafe verlassen können. Auf die leichte Schulter nehmen sollte man das natürlich dennoch nicht.
Ladendiebstahl bei Jugendlichen: Als Strafe meist Sozialstunden
Bei jugendlichen Ladendieben ist das Strafmaß grundsätzlich milder als bei erwachsenen, da es bei ihnen weniger um die Strafe als um die Erziehung geht. Auch hier kann in manchen Fällen das Verfahren eingestellt werden. Andernfalls hängt das Strafmaß vom Einzelfall ab. Werden Jugendliche wegen Ladendiebstahls verurteilt, müssen sie als Strafe meist Sozialstunden leisten. Wiederholungstätern droht allerdings Jugendarrest, oder gar eine Jugendstrafe. Diese entspricht im Jugendstrafrecht der Freiheitsstrafe.
Verfahren wegen Ladendiebstahl? Kontaktieren Sie einen Anwalt
Sie oder Ihr Kind wurden beim Ladendiebstahl erwischt und es droht ein Gerichtsverfahren? Sie oder Ihr Kind werden zu Unrecht des Ladendiebstahls beschuldigt? Eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt für Strafrecht kann Sie dabei unterstützen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. In unserer Anwaltssuche finden Sie einen Experten in Ihrer Nähe.
- Datum
- Autor
- vhe