Die Tatorte: Facebook, YouTube und WhatsApp. Dort verbreitete ein 22-jähriger Videos, Fotos und Propagandaschriften der Terror-Organisation „Islamischer Staat“. Inhalte, die unter anderem zur Ausreise und dem Anschluss an islamistische Vereinigungen aufrufen. Außerdem verherrlichen sie Selbstmordanschläge und den Märtyrertod. Angeklagt war außerdem die19-jährige Lebensgefährtin des Mannes. Sie hatte auf Facebook ein Foto eines Kleidungsstücks platziert, welches das Logo des IS zeigte.
In Deutschland ist die öffentliche Verwendung von Kennzeichen des IS, das Sammeln von Spenden und die Rekrutierung von Kämpfern sowie jegliche andere Unterstützung der Organisation seit September 2014 strafbar. Dazu gehört eben, wie der Prozess zeigt, auch das Verbreiten von Materialien im Internet und den sozialen Netzwerken.
Urteil: 2000 Euro Strafe und Beratungsgespräche
So ist es auch nicht verwunderlich, dass das Gericht die beiden Jugendlichen für ihre Internetaktivitäten aufgrund von Volksverhetzung bestrafte. Allerdings wegen ihres geringen Alters nach dem Jugendstrafrecht, weswegen die Strafen vergleichsweise milde ausfielen. Der männliche Angeklagte, eindeutig der aktivere Part der Beiden, muss 2000 Euro Strafe an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Außerdem wird er dazu verpflichtet an fünf Beratungssitzungen teilzunehmen.
Die 19jährige Besitzerin des IS-Shirts traf es etwas gnädiger. Sie muss einige Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Inwieweit die beiden nach Ihrer offenen Sympathiebekundung für den IS weiterhin unter der Beobachtung der deutschen Behörden stehen, ist nicht bekannt.
Das Urteil macht noch einmal deutlich: Um als Volksverhetzer verurteilt werden, muss man nicht auf offener Straße antifreiheitliche Parolen skandieren oder in Propaganda-Videos auftreten. Der Upload reicht.
- Datum
- Aktualisiert am
- 27.07.2016
- Autor
- psu