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Bewährungs­auflagen

Strafe zur Bewährung ausgesetzt: Was gilt für Auflagen und Weisungen?

Wichtige Urteilsverkündungen von Bundesgerichten werden womöglich schon bald live übertragen. © Quelle: CreativeStudioHeinemann/gettyimages.de

Sie müssen Sozial­stunden ableisten, einen Drogen­entzug machen oder sich mit einem Bewährungs­helfer abstimmen: Wer zu einer Bewährungs­strafe verurteilt wurde, muss zwar nicht ins Gefängnis. Er hat unter Umständen aber trotzdem strenge Pflichten zu erfüllen. Lesen Sie hier, was es damit auf sich hat.

„Die Vollstreckung der Haftstrafe wird zur Bewährung“ ausgesetzt – das ist immer wieder zu hören, wenn ein Straftäter verurteilt wird. Manche halten es dann für ungerecht, dass er auf freiem Fuß bleibt und nicht ins Gefängnis muss. Wichtig ist in diesem Zusammenhang: Eine Bewährungs­strafe ist nicht gleich­be­deutend mit Straffreiheit.

Gute Sozial­prognose: Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt

Alle Fragen rund um Bewährungs­strafen regeln §§ 56 ff. Strafge­setzbuch (StGB). Im Fachjargon spricht man von einer Strafaus­setzung zur Bewährung. Das bedeutet: Der verurteile Straftäter muss nicht ins Gefängnis. Er muss sich allerdings bewähren und beweisen, dass das in ihn gesetzte Vertrauten gerecht­fertigt war. Vorbestraft im Sinne des polizei­lichen Führungs­zeug­nisses ist der erstmalig Verurteilte damit trotzdem, wenn die zur Bewährung ausgesetzt Strafe über drei Monaten liegt.

Das Gericht kann eine Freiheits­strafe zur Bewährung aussetzen, wenn folgende Bedingungen gegeben sind: Der Straftäter hat sich die Verurteilung zu Herzen genommen, bereut sein Fehlver­halten und wird mit hoher Wahrschein­lichkeit keine weiteren Straftaten begehen. Zudem darf die Haftstrafe, zu der der Straftäter ursprünglich verurteilte wurde, maximal zwei Jahre betragen.

Ersttäter haben gute Chancen auf Bewährungs­strafe

Wichtig ist dabei: Die Bewährungszeit kann länger sein als die ursprünglich veranschlagte Haftdauer. Nach § 56a Abs. 1 StGB muss sie mindestens zwei Jahre dauern, darf den Zeitraum von fünf Jahren aber nicht überschreiten. „Bei erwachsenen Ersttätern wird eine Strafe regelmäßig zur Bewährung ausgesetzt“, sagt Rechts­an­wältin Dr. Ines Kilian, Mitglied des Geschäfts­füh­renden Ausschusses der Arbeits­ge­mein­schaft Strafrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Auch die Umstände der Tat und die Lebens­ver­hältnisse des Täters spielten dabei eine Rolle.

Bewährung mit Auflagen: Ein Beispiel

Ein Ladeninhaber in Bayern hatte in seinem Schaufenster ein Schild mit der Aufschrift „Asylanten müssen leider draußen bleiben“ aufgestellt, dazu hatte er einen Hund abgebildet. Er wurde wegen Volksver­hetzung verurteilt. Die Strafe wurde auf Bewährung ausgesetzt, als Auflage muss der Mann an zwei Kinder­gärten 1.800 Euro zahlen. Kommt er seiner Auflage nicht nach, kommt eine Geldstrafe von knapp 5.000 Euro auf ihn zu.

Auflagen für Straftäter auf Bewährung: Regeln zur Wieder­gut­machung

Wer zur Bewährung auf freiem Fuß bleibt, muss sich allerdings an Regeln halten. So kann das Gericht einem verurteilten Straftäter Auflagen nach § 56b Abs. 1 StGB erteilen, damit er „Genugtuung für das begangene Unrecht“ übt, so Rechts­an­wältin Kilian. Das kann bedeuten, dass er Geld spenden, den entstandenen Schaden wieder gutmachen oder gemein­nützige Arbeit leisten muss.

Weisungen bei Bewährungs­strafe: Hilfe zur Straffreiheit

Neben Auflagen kann der Richter bei einer Bewährungs­strafe auch Weisungen erteilen. Sie sollen den Verurteilten dabei helfen, keine weiteren Straftaten zu begehen. So kann das Gericht dem Straftäter zum Beispiel aufgeben, dass er dem Gericht Bescheid geben muss, wenn er umzieht. Auch kann er dazu verpflichtet werden, eine bestimmte Arbeit oder Tätigkeit auszuüben, sich von bestimmten Personen und Organi­sa­tionen fernzu­halten oder eine Schuld­ner­be­ratung aufzusuchen.

Manche Weisungen können nur erteilt werden, wenn der Verurteilte zustimmt. Das gilt für medizi­nische Maßnahmen wie den Aufenthalt in einer Entzie­hungs­klinik.

Welche Auflagen und Weisungen das Gericht einem Verurteilten auferlegt, hängt von dessen Geschichte und der Straftat ab. Erlaubt ist theoretisch alles, was für den Verurteilten zumutbar ist. Unter dieser Prämisse haben Richter einen gewissen Spielraum, auch unkonven­tionelle Weisungen und Auflagen zu anzuordnen. Sogenannte Pranger­strafen wie sie aus den USA bekannt sind, bei denen die Täter öffentlich oder im Internet bloßge­stellt werden, sind in Deutschland aber nicht erlaubt.

Bewährungs­helfer: Aufsicht und Helfer in einer Person

In manchen Fällen sind Auflagen und Weisungen alleine allerdings nicht ausreichend, um den Verurteilten auf Kurs zu halten. Das Gericht kann ihm zusätzlich einen Bewährungs­helfer beiordnen. Es stellt dem Straftäter damit eine Person zur Seite, die ihn dabei unterstützen soll, die Auflagen und Weisungen einzuhalten und sich nicht wieder strafbar zu machen. Bewährungs­helfer kommen unter anderem dann ins Spiel, wenn die zur Bewährung ausgesetzte Strafe mehr als neun Monate beträgt und der Verurteilte jünger als 27 ist.

Bewährungs­helfer sind für den Straftäter Helfer und Aufsicht in einem: Sie helfen dem Verurteilten dabei, seine Bewährungs­auflagen und -weisungen zu befolgen, berichten dem Gericht allerdings auch regelmäßig über sein Verhalten. Verstößt ein Straftäter gegen seine Auflagen und Weisungen, muss sein Bewährungs­helfer dies dem Gericht melden.

Er ist somit auch eine Art Vermittler zwischen dem Gericht und dem Verurteilten. Bewährungs­helfer werden vom Gericht bestellt und können hauptbe­ruflich oder ehrenamtlich tätig sein.

Erneut straffällig: Aus Strafe zur Bewährung wird Haftstrafe

Egal ob mit oder ohne Bewährungs­helfer: Wenn der Verurteilte sich nicht an die Regeln seiner Bewährung hält, drohen Konsequenzen. „Sobald der Verurteilte innerhalb seiner Bewährungszeit eine Straftat begeht und ein Geständnis vor einem Richter ablegt, kann die Strafaus­setzung widerrufen werden," warnt Rechts­an­wältin Kilian aus Dresden. In diesem Fall müsse der Verurteilte seine Haftstrafe hinter Gittern verbüßen – sowohl die Strafe für die ursprüngliche, als auch regelmäßig die für die neue Straftat.

Verstoß gegen Auflagen und Weisungen: Haftstrafe oder Verschärfung der Regeln

Auch wenn der Täter gegen die angeordneten Weisungen und Auflagen verstößt oder nicht wie vorgesehen mit seinem Bewährungs­helfer zusammen­ar­beitet, droht ihm Ungemach. Dann kann die Strafaus­setzung ebenso widerrufen werden, und er muss hinter Schloss und Riegel. „Das ist allerdings nur die letzte Option. Je nachdem, wie schwer­wiegend der Verstoß ist, verschärft das Gericht lediglich die Auflagen und Weisungen“, erklärt die Rechts­an­wältin. Ferner kann das Gericht dem Verurteilten einen Bewährungs­helfer beiordnen, falls er bislang keinen hatte.

Gute Führung in Strafhaft: Vorzeitige Entlassung zur Bewährung

Nicht immer kann eine Strafe von vornherein zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei Straftätern, die bereits einen Teil ihrer Haftstrafe im Gefängnis verbüßt und eine günstige Prognose haben, kann der Strafrest – siehe den Fall Uli Hoeneß - zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei einem Verstoß gegen die Bewährungs­auflagen und -weisungen gelten für sie allerdings die gleichen Regeln wie bei einer Bewährungs­aus­setzung von Anfang an.

Datum
Aktualisiert am
21.11.2016
Autor
vhe
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Themen
Bewährung Haft Straftat

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