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Amphetamin

Crystal Meth: Welche Strafen drohen bei Besitz?

Das Zeug kann ganz schön in Schwierigkeiten bringen: Methamphetamin alias Crystal Meth. © Quelle: Kaesler Media/fotolia.com

Laut Untersu­chungen haben sich die Fälle, bei denen Metham­phetamin, besser bekannt unter dem Begriff Crystal Meth, in Deutschland sicher­ge­stellt wurde, zwischen 2008 und 2014 verzehnfacht. Wir zeigen, welche Strafen bei Konsum und Besitz von Crystal Meth drohen.

Seit 2008 wird Crystal Meth in Deutschland laut Betäubungs­mit­tel­gesetz (BtMG) als „verkehrs­fähiges, aber nicht verschrei­bungs­fähiges Betäubungs­mittel“ klassi­fiziert. Bei verkehrs­fähigen Drogen ist der Handel mit dem Wirkstoff nicht grundsätzlich verboten, da dieser als Ausgangsstoff in der Arznei­mit­tel­her­stellung zum Einsatz kommt. Der Besitz der Droge Crystal Meth ist nichts­des­totrotz streng verboten, außer man erhält eine ausdrückliche Erlaubnis des Bundes­in­stituts für Arznei­mittel und Medizin­produkte.

Drogenfund bei Volker Beck: Verfahren eingestellt

Im März 2016 geriet der Grünen-Politiker und Bundes­tags­ab­ge­ordnete Volker Beck in Berlin in eine Polizei­kon­trolle, bei der 0,6 Gramm einer "betäubungs­mit­tel­su­spekten" Substanz gefunden wurden. Dabei soll es sich um Crystal Meth gehandelt haben. Nach dem Bekannt­werden des Drogenfunds - die genaue Substanz ist bis heute nicht bekannt - erklärte Beck seinen Rücktritt von den Ämtern als innen- und religi­ons­po­li­tischer Sprecher seiner Fraktion sowie als Vorsit­zender der deutsch-israelischen Parlamen­ta­ri­er­gruppe. Zunächst hatte die Bundes­tags­ver­waltung die Aufhebung der parlamen­ta­rischen Immunität Becks aus formalen Gründen abgelehnt, später allerdings den Wünschen der Berliner Staats­an­walt­schaft entsprochen und die Immunität aufgehoben. Das eingeleitete Ermitt­lungs­ver­fahren wurde allerdings im April 2016 von der Staats­an­walt­schaft aufgrund "geringer Schuld" eingestellt. Beck zahlte außerdem eine Geldbuße in Höhe von 7000 Euro.

Ermitt­lungs­ver­fahren bei Crystal-Fund: Strafmaß hängt an vielen Faktoren

Wird man mit Crystal Meth erwischt, leitet die Staats­an­walt­schaft ein Ermitt­lungs­ver­fahren ein – wie bei jedem Fund von verbotenen Betäubungs­mitteln. Welches Strafmaß genau droht und wie das Verfahren abläuft, hängt von vielen Faktoren ab.

1. Menge und Wirkungs­gehalt der sicher­ge­stellten Drogen

In Deutschland liegt der Grenzwert für eine „geringe Menge“ Crystal Meth bei fünf Gramm Metamfetamin-Base. Base meint, dass nicht die Menge insgesamt entscheidend ist, sondern der Wirkstoff­gehalt ausschlag­gebend. Wer also sechs Gramm Crystal Meth in der Tasche hat, muss nicht zwangs­läufig die „geringe Menge“ überschritten haben.

Rechts­anwalt Carsten Hoenig ist Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Strafrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV) und erklärt: „Die Richtlinien des Bundes­ge­richtshofs sind allerdings ohnehin unverbindlich, entscheiden dürfen Tatrichter unabhängig. Aber in der Regel halten sie sich daran, und zwar auch bundesweit.“

2. Vorgeschichte des Beschul­digten

Wie bei anderen Straftaten auch, spielt bezüglich des Strafmaßes die Vorgeschichte des Beschul­digten eine entscheidende Rolle. Mögliche Vorstrafen auch im Bezug auf Betäubungs­mittel sind dabei beispielsweise wichtig.

Unter Beachtung verschiedener Kriterien kann das Ermitt­lungs­ver­fahren in einer Freiheits­strafe von bis zu fünf Jahren münden – oder aber direkt eingestellt werden. Dann ist die Zahlung einer Geldstrafe denkbar, doch kommt man unter Umständen auch ganz ohne Folgen aus der Sache raus.

3. Unterschiede je nach Bundesland

Die Unterschiede beim Strafmaß zwischen den Bundes­ländern seien Rechts­anwalt Hoenig zufolge erheblich: „Während Bayern traditionell Betäubungs­mit­tel­delikte gnadenlos verfolgt, geschieht dies in Sachsen vor allem in Bezug auf die synthe­tischen Drogen wegen der Nähe zu Tschechien.“ Dort seien die Labore, in denen Drogen in großen Mengen hergestellt würden. „In Berlin und anderen Großstädten ist man da eher zurück­haltend bei den Sanktionen“, so der Berliner Rechts­anwalt.

Die Folgen: Von Knast bis Entzug der Fahrerlaubnis

Wie schon angesprochen, variiert das Strafmaß je nach Vorgeschichte, Menge und auch Bundesland. Wer aber zu einer Haftstrafe verurteilt wird, kann unter Umständen stattdessen eine Drogen­therapie durchführen. Carsten Hoenig erklärt: „Der Grundsatz ‚Therapie statt Strafe’ gilt immer dann, wenn durch die Therapie die Resozia­li­sie­rungs­aus­sichten besser sind als bei einer Inhaftierung. Dazu müsste unter anderem aber auch eine erhebliche Drogen­ab­hän­gigkeit gegeben sein.“

Abgesehen von strafrecht­lichen Maßnahmen kann der Fund von Drogen auch zum Entzug der Fahrerlaubnis führen – selbst dann, wenn die Ermittler die Drogen nicht im Fahrzeug gefunden haben. Gemäß der Fahrerlaub­nis­ver­ordnung liegt bei nachge­wiesenem Konsum von Crystal generell keine Fahreignung mehr vor. Dies gilt gleichermaßen für alle „harten Drogen", wie Amphetamine, Kokain oder Heroin. 

Besitz von weichen Drogen zum Eigenkonsum kann straffrei bleiben

Doch drohen strafrechtliche und verkehrs­rechtliche Konsequenzen auch beim Konsum oder Besitz so genannter weicher Drogen, wie etwa Cannabis. Hier können Sie nachlesen, welche Regeln für den Besitz und Konsum von Cannabis gelten und welche Strafen drohen. Und hier finden Sie Informa­tionen rund um die Folgen für die Fahrerlaubnis.

Sollten Sie in derlei Probleme geraten sein, finden Sie hier über die Anwaltssuche kompetenten Rat. Wichtig ist die frühe Kontakt­aufnahme, so dass Sie ein Rechts­beistand von Beginn des Verfahrens beraten und vertreten kann. In der Anwaltssuche können Sie gezielt nach einem Strafver­teidiger spezia­lisiert auf Betäubungs­mit­tel­strafrecht suchen.

Datum
Aktualisiert am
27.09.2017
Autor
psu
Bewertungen
38045
Themen
Drogen­miss­brauch

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