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Tragisches Urlaubsende

Im Ausland festge­nommen: Welche Rechte gelten?

Andere Ländern, andere Regeln - auch in Untersuchungshaft und im Strafvollzug. © Quelle: Jackson/fotolia.com

Wer verhaftet wird, genießt gewisse Rechte – zumindest in Deutschland. Hierzulande darf man nur mit Begründung festge­nommen und nur eine gewisse Zeit festge­halten werden, man kann einen Anwalt kontak­tieren und seine Angehörigen benach­richtigen. Im Ausland sieht das anders aus. Auch wenn die Rechte Verhafteter sich von Land zu Land und vor allem innerhalb und außerhalb der EU deutlich unterscheiden, ist die Position von Festge­nommenen im Ausland insgesamt schlechter als auf deutschem Boden.

Es sind Berichte solcher Art, die regelmäßig zu lesen oder zu hören sind: Menschen aus Deutschland, die im Ausland für viele Jahre und teils unter katastro­phalen Bedingungen inhaftiert sind. In der Tat kann es in manchen Fällen schwierig werden, wenn man im Ausland verhaftet und verurteilt wird.

Festge­nommen im Ausland: Recht auf Kontakt zur Botschaft

Ob Verdacht auf Drogen­delikte, Gewalt­ver­brechen oder verkehrs­rechtliche Delikte – wer im Ausland festge­nommen wird, hat in der Regel einen Anspruch darauf, dass die deutsche Ausland­ver­tretung kontaktiert wird. „In den meisten Ländern muss die Botschaft benach­richtigt werden, sobald ein Ausländer verhaftet wurde – das ist in der Wiener Konvention geregelt, einem konsula­rischen Überein­kommen“, erklärt Rechts­anwalt Prof. Ulrich Sommer, Mitglied des Geschäfts­füh­renden Ausschusses der Arbeits­ge­mein­schaft Strafrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Es liege dann im Ermessen der Botschaft oder des Konsulats, was für den Inhaftierten getan wird.

Vertretung nur durch örtlichen Anwalt

Die Beamten von der Botschaft oder dem Konsulat können zwar nicht aktiv in ein Strafver­fahren eingreifen. Sie können den Verhafteten allerdings im Gefängnis besuchen, sich über die Haftbe­din­gungen erkundigen und auf Wunsch die Angehörigen informieren. Botschaften und Konsulate verfügen außerdem über eine Liste mit Anwälten, an die Verhaftete sich wenden können

Ob sie zusätzlich einen Anwalt aus dem Heimatland engagieren dürfen, der mit dem örtlichen Anwalt zusammen­ar­beitet, hängt vom Einzelfall ab. Hintergrund sind weniger die subjektiven Rechte der Verhafteten als die Verein­ba­rungen, die die Länder untereinander getroffen haben.

Festnahmen und Verurtei­lungen im Ausland

Die Rechte Verhafteter unterscheiden sich von Land zu Land und vor allem innerhalb und außerhalb der EU deutlich. Dabei ist die Position Festge­nommener im Ausland häufig insgesamt schlechter als etwa auf deutschem Boden. Schlag­zeilen macht derzeit beispielsweise der Fall eines US-amerika­nischen Studenten, der in Nordkorea zu einer langen Strafe verurteilt worden ist. Danach muss der 21-jährige Otto Frederick Warmbier 15 Jahre lang Zwangs­arbeit machen. Die Behörden werfen ihm vor, in seinem Hotel versucht zu haben, ein Banner mit einem politischen Slogan zu stehlen.

Verhaftet innerhalb der EU: Anwalt aus Heimatland kann engagiert werden

Wer im Ausland innerhalb der EU festge­nommen wird, ist in dieser Hinsicht rechtlich deutlich besser gestellt als Verhaftete auf anderen Kontinenten. Hier wird nicht nur sofort die Botschaft benach­richtigt, jeder Verhaftete hat auch Anspruch auf einen Anwalt seines Heimat­landes.

In manchen Fällen muss allerdings ein Anwalt des entspre­chenden Landes dabei sein, ein sogenannter nationaler Einver­neh­mens­anwalt. Dieser begleitet den deutschen Anwalt bei seiner Arbeit im Ausland und insbesondere bei den Mandan­ten­be­suchen. Die Kosten dafür trägt der Mandant.

Nicht immer Recht auf Pflicht­ver­teidiger

Proble­matisch wird es allerdings auch in einem EU-Land, wenn der Verhaftete sich keinen Anwalt leisten kann. „Auch innerhalb der EU bekommt man nicht immer einen Pflicht­ver­teidiger zur Seite gestellt“, warnt Rechts­anwalt Sommer. In diesem Fall gebe es nur noch die Möglichkeit, dass Familie oder Freunde in Deutschland einen Anwalt engagieren, der dann zum Festge­nommenen ins Ausland fährt, einen vor Ort ansässigen Kollegen engagiert und gemeinsam mit ihm den Inhaftierten aufsucht.

Haftstrafen können nicht immer in Deutschland verbüßt werden

Was passiert nun, wenn der Verhaftete dennoch verurteilt wird? „Auch dann kommt es darauf an, um welches Land es sich handelt“, informiert der Rechts­anwalt aus Köln. Innerhalb der EU sei es Standard, dass Verurteilte die Strafe in einem Gefängnis im Heimatland verbüßen. In den meisten Ländern insbesondere außerhalb Europas haben Inhaftierte deutlich weniger Rechte als in Deutschland.

In Ländern außerhalb der EU werde in der Regel geprüft, ob die Haftstrafe in Deutschland verbüßt werden kann. Proble­matisch wird es bei einer Verurteilung für eine Tat, die in Deutschland nicht strafbar ist, zum Beispiel Homose­xualität. Dafür kann in Deutschland natürlich niemand in Haft genommen werden. In diesem Fall muss der Verurteilte die Haftstrafe im Ausland verbüßen.

Doppelte Staats­bür­ger­schaft: Örtliche Regeln gelten

Andere Regeln gelten bei Menschen, die eine doppelte Staats­bür­ger­schaft haben. Werden sie in einem Land festge­nommen, deren Staats­bür­ger­schaft sie besitzen, gelten sie nicht als Ausländer, auch wenn sie in einem anderen Land wohnen. Die lokalen Behörden sind dann nicht immer bereit, mit der deutschen Auslands­ver­tretung zusammen­zu­ar­beiten.

Anwalt für Strafrecht gesucht: Strafver­teidiger-Notruf des DAV

Haben Sie einen Verwandten oder Famili­en­an­ge­hörigen, der im Ausland festge­nommen wurde? Oder sind Sie selbst im Ausland und stehen in einem Konflikt mit den örtlichen Strafver­fol­gungs­be­hörden? Über den Strafver­teidiger-Notruf des DAV können Sie rund um die Uhr und das ganze Jahr hindurch Strafver­teidiger kontak­tieren, die unter Umständen auch ins Ausland reisen können. Zu den gewöhn­lichen Bürozeiten können Sie über unsere Anwaltssuche ebenfalls eine Rechts­an­wältin oder einen Rechts­anwalt für Strafrecht in Ihrer Nähe finden.

Datum
Aktualisiert am
17.03.2016
Autor
vhe
Bewertungen
27197
Themen
Anwalt Ausland Europa Festnahme Haft

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