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Ordnungsrecht

Wer den Kölner Dom anpinkelt, muss 200 Euro zahlen

Wildpinkeln mag für die meisten Männer als Lappalie gelten, für die Behörden in Deutschlands Innenstädten ist es ein echtes Problem. Bekämpft wird das freie Urinieren rund um das Wahrzeichen der Stadt Köln mit empfind­lichen Bußgeldern

Wer ein dringendes Bedürfnis verspürt, darf sich nicht überall erleichtern. Immer mehr Städte haben die Bußgelder für Wildpinkler drastisch erhöht. Spitzen­reiter ist Köln, wo das Urinieren gegen den Kölner Dom bis zu 200 Euro Strafe kosten kann. „Rechtlich ist eine solche Strafe zulässig, das Wildpinkeln ein sogenanntes ‚ungehöriges Verhalten’ ist“, erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt­auskunft.

Kommunen dürfen Wildpinkeln verbieten

Selbst in Wald und im Park darf sich nicht jeder Bürger an einen Baum stellen und sich erleichtern. „Die Kommunen dürfen das Wildpinkeln verbieten, da man sich ja im öffent­lichen Raum aufhält“, erläutert Swen Walentowski. Und bei der Festlegung der Bußgelder sind die Kommunen frei. „Berlin ist mit 20 Euro noch sehr günstig für Wildpinkler, Köln dagegen sehr teuer“, weiss der Experte der Deutschen Anwalt­auskunft. Und grundsätzlich sind Wildpinkler für die von ihnen verursachten Schäden auch haftbar zu machen. Der Kölner Dom aber verzichtet bislang auf Schaden­er­satz­klagen trotz erkennbarer Spuren an Portalen und Mauerwerk.

Weitere Informa­tionen über die Wildpinkler von Köln und wo man sich straffrei erleichtern kann, finden Sie ihm oben eingefügten Videobeitrag.

Datum
Aktualisiert am
07.07.2016
Autor
red
Bewertungen
410
Themen
Bußgeld Ordnungsgeld

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