Wer ein dringendes Bedürfnis verspürt, darf sich nicht überall erleichtern. Immer mehr Städte haben die Bußgelder für Wildpinkler drastisch erhöht. Spitzenreiter ist Köln, wo das Urinieren gegen den Kölner Dom bis zu 200 Euro Strafe kosten kann. „Rechtlich ist eine solche Strafe zulässig, das Wildpinkeln ein sogenanntes ‚ungehöriges Verhalten’ ist“, erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
Kommunen dürfen Wildpinkeln verbieten
Selbst in Wald und im Park darf sich nicht jeder Bürger an einen Baum stellen und sich erleichtern. „Die Kommunen dürfen das Wildpinkeln verbieten, da man sich ja im öffentlichen Raum aufhält“, erläutert Swen Walentowski. Und bei der Festlegung der Bußgelder sind die Kommunen frei. „Berlin ist mit 20 Euro noch sehr günstig für Wildpinkler, Köln dagegen sehr teuer“, weiss der Experte der Deutschen Anwaltauskunft. Und grundsätzlich sind Wildpinkler für die von ihnen verursachten Schäden auch haftbar zu machen. Der Kölner Dom aber verzichtet bislang auf Schadenersatzklagen trotz erkennbarer Spuren an Portalen und Mauerwerk.
Weitere Informationen über die Wildpinkler von Köln und wo man sich straffrei erleichtern kann, finden Sie ihm oben eingefügten Videobeitrag.
- Datum
- Aktualisiert am
- 07.07.2016
- Autor
- red