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Gegen die EU

Welche Folgen kann der Brexit für Verbraucher haben?

Viele haben es befürchtet: Die Briten haben für den Austritt ihres Landes aus der EU gestimmt. © Quelle: DAV / freeimages.com

Jubel bei den Gegnern der Europäischen Union, Katerstimmung bei den meisten anderen Unions­bürgern. Die Briten haben mehrheitlich für den Brexit gestimmt und werden die EU verlassen. Die Anwalt­auskunft zeigt, welche praktischen Folgen der Brexit haben könnte: Was bedeutet der Austritt zum Beispiel für Reisen nach Großbri­tannien? Brauchen britische Beschäftigte künftig eine Arbeits­er­laubnis, um in der EU arbeiten zu können? Welche Staats­an­ge­hö­rigkeit werden im EU-Ausland lebende Briten in Zukunft haben?

Auch wenn viele Briten gegen die EU-Mitglied­schaft gestimmt haben – der Austritts­prozess des Vereinigten Königreichs wird dauern. Auf der Seite des Auswärtigen Amtes heißt es deshalb dazu: „Kurzfristige Auswir­kungen auf den Reiseverkehr nach Großbri­tannien und Nordirland, auf das Aufent­haltsrecht dort oder auf den Zahlungs­verkehr sind derzeit nicht zu erwarten, vielmehr dürften sich Austritts­ver­hand­lungen über einen längeren Zeitraum hinziehen."

Nach dem Vertrag von Lissabon dürfen die Briten frühestens im Sommer 2018 die EU verlassen. Wenn dieser Austritt aber vollzogen ist, könnte dies für Verbraucher verschiedene Folgen zeitigen.

Urlaub in Großbri­tannien: Was könnte der Brexit für Reisende bedeuten?

Brexit und Flüge in das Vereinigte Königreich: Zum Beispiel könnten Flüge vom Vereinigten Königreich in die Europäische Union oder umgekehrt sich verteuern, wenn man mit einer britischen Airline fliegen würde. Denn es könnte sein, dass sich durch den Brexit die Flugpreise stark erhöhen. Ticket­preise sind derzeit vergleichsweise niedrig, weil Flugge­sell­schaften mit Sitz in der EU von Vorteilen profitieren, die ihnen die EU einräumt und die sie finanziell an die Fluggäste „weitergeben“ können. Löst das Vereinigte Königreich die EU-Mitglied­schaft auf, würden diese Vorteile entfallen.

Brexit und Entschä­digung nach der EU-Fluggast­rechte-Verordnung: Fluggäste erhalten in der EU derzeit unter bestimmten Bedingungen eine Entschä­digung nach der EU-Fluggast­rechte-Verordnung. Das ist etwa bei stark verspäteten Flügen der Fall, die Entschä­digung ist in ihrer Höhe gestaffelt. Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU würde diese Verordnung wohl entfallen, eine Entschä­digung für Fluggäste müsste das Königreich erst über eine eigene Verordnung regeln.

Brexit und Roaming-Gebühren: Nach langer Diskussion sollten im kommenden Jahr die Roaming-Gebühren für Telefonate über das Mobiltelefon in der EU entfallen. Von diesem Vorteil würden die Briten nach dem Brexit nicht mehr profitieren, Urlauber müssten sich auf hohe Gebühren einstellen.

Brexit und Reisedo­kumente für Urlaub im Vereinigten Königreich: Viele EU-Bürger fragen sich jetzt, mit welchen Dokumenten sie künftig in das Vereinigte Königreich werden reisen können. Denkbar ist, dass es für Urlauber etwa aus Deutschland nicht mehr genügen wird, den Personal­ausweis dabei zu haben. Möglicherweise brauchen sie dann einen Reisepass, Kinder brauchen schon jetzt in der Regel einen Reisepass für alle Auslands­reisen. Unwahr­scheinlich wird wohl sein, dass Bürger der EU in Zukunft ein Visum für ihren Urlaub in Großbri­tannien brauchen werden.

Brexit: Währungs­schwan­kungen und Folgen für Reisende

Der Brexit hat bereits zu einer Abwertung des britischen Pfunds geführt. Für Reisende aus Länder der EU bedeutet dies: Sie können preiswerter im Vereinigten Königreich Urlaub machen. Umgekehrt wird der Urlaub für Briten in einem EU-Mitgliedsstaat aber teurer und das könnte möglicherweise finanzielle Folgen für manches europäisches Urlaubsland mit sich bringen.

Briten im EU-Ausland und Staats­an­ge­hö­rigkeit

Brexit und Freizü­gigkeit in der EU: Als Bürger eines Mitglieds­staates der EU dürfen sich Briten in Deutschland wie im EU-Ausland allgemein frei bewegen, hier leben und arbeiten. Das ermöglicht die Freizü­gig­keits­richtlinie der EU. Doch wie wird es nach vollzogenem Brexit aussehen? Das ist derzeit noch völlig offen.

Brexit und Staats­an­ge­hö­rigkeit: Im EU-Ausland leben derzeit rund zwei Millionen Briten, in Deutschland sind es knapp 100.000 Menschen (siehe weiter unten). Ihr Status wäre nach einem Brexit unklar und müsste neu geregelt werden. Darauf wollen viele in Deutschland lebende Briten nicht warten und haben die deutsche Staats­bür­ger­schaft beantragt. Jedenfalls ist die Zahl der Einbür­ge­rungen von Briten gestiegen, seit 2013 erstmals ein Brexit debattiert wurde. Seit Beginn des Jahres haben sich die Anträge von Briten auf die deutsche Staats­bür­ger­schaft vervielfacht.

Brexit und wie man deutscher Staats­bürger wird: Die deutsche Staats­bür­ger­schaft erhält, wer mindestens seit acht Jahren in der Bundes­re­publik lebt, über eine Aufent­halts­er­laubnis, Sprach­kenntnisse und staats­bür­ger­liches Grundwissen verfügt. Außerdem müssen sich Antrag­steller zum Grundgesetz bekennen. Die Kosten für eine Einbür­gerung betragen 255 Euro.

Was bedeutet der Brexit für Arbeit­nehmer?

Die Arbeit­neh­mer­frei­zü­gigkeit ist für viele einer der großen Vorteile der europäischen Union. Jeder EU-Bürger darf danach in jedem anderen EU-Land arbeiten. Auch Versiche­rungs­zeiten- und Ansprüche können EU-weit von einem Land ins andere mitgenommen werden. Arbeit­nehmern können so im Laufe der Karriere zwischen den beiden Ländern hin und her zu wechseln, ohne Einbußen zum Beispiel bei der Renten befürchten zu müssen.

Brexit und Arbeit­nehmer aus anderen EU-Ländern, die in Großbri­tannien arbeiten: Derzeit arbeiten rund 2,2 Millionen Menschen aus anderen EU-Ländern in Großbri­tannien. Sie werden aller Voraussicht nach dort bleiben dürfen. Das haben im Vorfeld sogar die Brexit-Befürworter zugesichert.

Brexit und EU-Arbeit­nehmer, die in Großbri­tannien arbeiten wollen: Tritt Großbri­tannien wirklich aus der EU aus, wird es für Arbeit­nehmer aus anderen Ländern deutlich schwieriger werden, dort zu arbeiten. Dass das Land sich auf Ausnahmen für Arbeit­nehmer aus der EU einlassen und die Arbeit­neh­mer­frei­zü­gigkeit beibehalten wird, gilt als unwahr­scheinlich. Ob Arbeit­nehmer aus der EU künftig ein Visum brauchen werden, wird sich zeigen.

Falls es so kommen sollte, dürfte das nicht nur für die Arbeit­nehmer schwierig werden, sondern auch für britische Firmen, Arbeits­kräfte zu finden. Nach einer Studie der Universität Oxford erfüllen drei Viertel der EU-Ausländer die Vorgaben nicht, die für Bewerber außerhalb der Staaten­ge­mein­schaft gelten. Sobald im April 2017 neue, verschärfte Visa-Regeln für auslän­dische Bewerber in Kraft treten, könnten es sogar 81 Prozent sein.

Einige Industrien würden besonders hart getroffen: Von den Arbeit­nehmern aus dem EU-Ausland in Hotels und Restaurants erfüllen 94 Prozent nicht die existie­renden Visa-Vorschriften. In der Landwirt­schaft sind es sogar 96 Prozent. Deutsche Arbeit­nehmer könnten es der Tageszeitung „Die Welt“ zufolge etwas leichter haben als Arbeit­nehmern aus anderen EU-Ländern. Viele Deutsche haben ein hohes Qualifi­ka­ti­ons­niveau besitzen.

Folgen des Brexit für Briten, die in Deutschland arbeiten: Aktuell leben rund 100.000 britische Staats­an­ge­hörige in der Bundes­re­publik (siehe oben). Wie es um die Arbeits­er­laubnis und die Aufent­halts­ge­neh­migung bestellt ist, wenn Großbri­tannien aus der EU austritt, ist unsicher. Auf sie kommt vermutlich deutlich mehr Bürokratie zu. Viele Briten haben sich in den vergangenen Monaten bereits zu einer Einbür­gerung in Deutschland beraten lassen. 

Welche Rechte gelten für deutsch-britische Ehen und Familien?

Brexit und Eheschließung: Ehen werden immer anerkannt, wenn sie nach jeweiligem Ortsrecht geschlossen werden – egal wo auf der Welt die Eheschließung stattfindet.

Brexit und Scheidung: Wenn es um die Scheidung von binationalen Paaren innerhalb Europas geht, regeln derzeit europäische Gesetze, welches Gericht zuständig ist. Aktuell gilt die Rom-III-Verordnung. Sie besagt, dass das Gericht am letzten gemeinsamen Wohnort der Ehepartner für die Scheidung zuständig ist. Was sich mit Blick auf das Famili­enrecht mit dem Brexit ändert, wird sich erst zeigen. Zunächst wird es aber vermutlich bei der bestehenden Regelung bleiben.

Datum
Aktualisiert am
01.07.2016
Autor
ime/vhe
Bewertungen
1852
Themen
Arbeit Arbeit­nehmer Reisen Urlaub

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