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Überfüllte Hochschulen

Univer­sitäten: Profes­sorale Platzangst

Durch doppelte Abitur­jahrgänge ist es an deutschen Univer­sitäten derzeit ohnehin eng. Aber auch Professoren müssen sich in Beschei­denheit üben, denn einen Anspruch auf ein Einzelbüro in der Uni haben sie nicht - selbst wenn sie jahrelang allein in einem Dienst­zimmer gearbeitet haben.

Ein Professor arbeitete zwanzig Jahre lang in einem komfor­tablen Einzelbüro in der Universität, das er aber räumen musste, als dort gebaut wurde. Das neue Büro gefiel ihm aber nicht, denn er sollte es mit einem seiner Kollegen teilen. Deshalb wollte der Hochschul­lehrer die Uni mit einem Eilantrag zwingen, ihm weiterhin ein Einzelbüro zu gewähren. 

Den Eilantrag lehnten die Richter jedoch ab. Auch die Beschwerde, die er dann einlegte, war nicht erfolgreich. Er hatte darin zum Beispiel argumentiert, dass viele Professoren an der Hochschule Einzelbüros hätten. Außerdem gebe es an der Uni genug Platz, schließlich würde eine ganze Etage leer stehen.

Kein Anspruch aufs Einzelbüro

Den Argumenten des Professors folgten die Richter am Verwal­tungs­ge­richtshof Baden-Württemberg im Juli 2013 aber nicht. Im Gegenteil entschieden sie, dass dem Professor kein bestimmtes und auch kein einzelnes Dienst­zimmer zusteht (AZ: 4 S 1020/13). Absprachen mit der Uni-Leitung könne er nicht nachweisen. Für die Richter ging aus seiner Beschwerde auch nicht hervor, dass ihn ein Zweierbüro in seiner Arbeit einschränkt.

Im Übrigen, so die Richter, könne die Uni-Verwaltung frei entscheiden, wem sie welches Dienst­zimmer gibt. Die Richter interpre­tierten das nicht als Rechts­verstoß, denn die Zuweisung des neuen Büros an den Professor war für sie vertretbar und auch nicht willkürlich.

Willkür erkannten die Richter auch nicht darin, dass der Hochschul­lehrer sich ein Zimmer mit einem Kollegen teilen muss. Das sei schließlich Alltag für viele Beschäftigte an Massen-Unis, darunter auch Professoren. Eine 20-jährige Dienstzeit privilegiere den Hochschul­lehrer nicht.

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Datum
Aktualisiert am
13.07.2016
Autor
red
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270
Themen
Arbeit­nehmer Arbeitsplatz Beamte

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