
Wer muss einen Ausweis haben?
In Deutschland herrscht Ausweispflicht. Das bedeutet, dass Personen über 16 Jahre einen Personalausweis oder einen Reisepass besitzen müssen. Dies legt §1 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) fest. Tun sie dies nicht, so begehen sie eine Ordnungswidrigkeit, die theoretisch mit einer Geldstrafe von bis zu 5000 Euro geahndet werden kann. In der Praxis bewegen sich die Bußgelder jedoch meist zwischen 20 und 50 Euro. Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind nicht dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
Muss ich meinen Ausweis ständig mit mir führen?
Die Ausweispflicht erfordert, einen Ausweis zu besitzen. Entgegen landläufiger Meinungen beinhaltet sie nicht, den Personalausweis oder Reisepass stets bei sich zu führen. „Das Gesetz fordert nur, den Personalausweis oder Pass auf Verlangen vorzuzeigen“, erläutert Robert Hotstegs, Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Düsseldorf. „Deswegen ist es übrigens verboten, einen Ausweis als Pfand zu fordern. Denn der jeweilige Ausweisinhaber soll immer über den Perso oder Pass verfügen dürfen.“ Diese Regelung ist hierzulande nicht nur für deutsche Staatsbürger gültig, sondern ebenso für Bürger der Europäischen Union und für Ausländer aus Nicht-EU-Ländern. Dabei macht es keinen Unterscheid, ob diese sich kurzzeitig oder längerfristig in der Bundesrepublik aufhalten.
Gibt es eine verschärfte Ausweispflicht?
Ja. Sie gilt für Personen, die in Branchen arbeiten, die besonders stark von Schwarzarbeit betroffen sind. Dazu zählen:
- Baugewerbe
- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
- Personenbeförderungsgewerbe
- Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe
- Schaustellergewerbe
- Unternehmen der Forstwirtschaft
- Gebäudereinigungsgewerbe
- Fleischwirtschaft
- Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
- Prostitutionsgewerbe
Arbeitnehmer, die in einer dieser Branchen arbeiten, sind laut §2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) dazu verpflichtet, ihren Personalausweis oder Reisepass während der Arbeitszeit bei sich führen. Diese verschärfte Ausweispflicht erleichtert unangemeldete Kontrollen des Zolls, der Schwarzarbeit bekämpft.
Ausnahmen kommen außerdem für Waffenträger zum Tragen (§ 38 Waffengesetz). Auch sie haben die Pflicht, einer zur Identitätsfeststellung berechtigten Behörde auf Verlangen ein amtliches Dokument vorzuweisen.
Für wen kann es außerdem sinnvoll sein, den Reisepass oder Personalausweis mitzuführen?
Bei Demonstrationen oder anderen Großveranstaltungen ist eine Personenkontrolle durch die Polizei wahrscheinlicher als im Alltag. Deshalb sollten Besucher und Teilnehmer einen Ausweis mitführen, auch wenn sie nicht müssen. Ansonsten kann die Polizei Bürger mit auf die Wache nehmen, um ihre Identität festzustellen. Außerdem kontrolliert die Polizei häufiger in Hauptbahnhöfen und Flughäfen sowie im grenznahen Bereich. Tipp: Wer den Ausweis nicht im Original mitnehmen möchte, fertigt eine Kopie an.
Was gilt bei Auslandsreisen?
Wer Deutschland verlässt, muss – je nach Ziel – einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorlegen können. Dies gilt auch, wenn es in ein Land geht, das Mitglied des Schengen-Raumes ist. Denn: Dass an der Grenze nicht kontrolliert wird, bedeutet nicht, dass Personen vollständig ohne Dokument ins Ausland reisen dürfen.
In einigen Ländern gilt darüber hinaus eine Ausweispflicht, die vorschreibt, den Ausweis ständig bei sich zu führen. Dazu zählen etwa Italien, die Niederlande und Portugal. Reisende sollten sich daher vor Reiseantritt auf der Webseite des Auswärtigen Amtes über die Situation im jeweiligen Reiseland informieren.
Was tun, wenn das Dokument verloren geht? Und wo erhalte ich einen neuen Personalausweis?
Bei Verlust sollte Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass umgehend sperren lassen. So verhindern Sie etwaigen Missbrauch des Ausweises – etwa über die Online-Funktionen des elektronischen Personalausweises. Wählen Sie dazu den Sperr-Notruf: 116 116. Bei Diebstahl müssen Sie diesen bei der Polizei anzeigen. Außerdem sollten Sie in jedem Falle Ihre Heimatkommune informieren. Dort ist auch die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises oder Reisepasses möglich. Auch den neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen Sie dort persönlich.
Der vorläufige Personalausweis ist bis zu drei Monate gültig. Spätestens nach diesem Zeitraum benötigen Sie einen neuen Personalausweis. Beim vorläufigen Reisepass beträgt die Gültigkeit hingegen bis zu ein Jahr. Übrigens: Es ist nicht möglich, einen deutschen Reisepass oder deutschen Ausweis online zu beantragen. Für Ihren neuen Personalausweis oder Reisepass müssen Sie persönlich vorstellig werden. Darüber hinaus ist es nicht erlaubt, mehrere gültig Personalausweise oder Reisepässe zu besitzen. „Wer behauptet, sein Dokument verloren zu haben und deshalb ein weiteres beantragt, begeht eine Ordnungswidrigkeit“, so Hotstegs.
Was muss ich zur Beantragung mitbringen?
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- ein Identitätsdokument: (alten) Personalausweis, Kinderausweis, (alten) Reisepass, Kinderreisepass, Geburtsurkunde
- bei Personen unter 16 Jahren: Antrag des Erziehungsberechtigten
Außerdem fallen Kosten an. Für den Personalausweis sind dies 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahre, 28,80 für Personen über 24 Jahre und 10 Euro für ein vorläufiges Exemplar. Beim Reisepass betragen die Kosten je nach Alter, Seitenzahl im Pass und Bearbeitungsdauer zwischen 37,50 und 114 Euro.
Müssen Kinder sich ausweisen?
Sobald ein Kind ins Ausland reist, muss es seinen eigenen Ausweis besitzen. Hier stehen Eltern verschiedene Möglichkeiten offen: Der Kinderreisepass, der Personalausweis sowie der elektronische Reisepass.
Gibt es Ausnahmen von der Ausweispflicht?
Ja. Wer pflegebedürftig ist oder aus Krankheitsgründen nicht am öffentlichen Leben teilnimmt, kann eine Befreiung von der Ausweispflicht beantragen. Die Beantragung kann formlos bei der zuständigen Meldebehörde erfolgen. Folgendes sollte bei der Antragstellung mitgebracht werden:
- Nachweis des Pflegedienstes, Pflegeheims, Krankenhauses oder Hausarztes
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls gültiger Personalausweis des Antragsüberbringers sowie eine Vollmacht, um die Befreiung durchzuführen
Wann muss ich meinen Führerschein mitführen?
Ebenso wie beim Personalausweis ist es keine Pflicht, den Führerschein ständig bei sich zu tragen. Dies ändert sich, sobald der Führerscheinträger sich hinters Steuer setzt. In dem Fall muss der Führerschein zwingend mit dabei sein. Wer ihn bei einer Verkehrskontrolle nicht dabei hat, verstößt gegen geltendes Recht und muss mit zehn Euro Verwarngeld sowie einem Besuch auf dem Polizeirevier rechnen, um den Schein nachzuzeigen. „Auch wird die Weiterfahrt häufig nicht gestattet”, erklärt Rechtsanwalt Hotstegs.
Sie sind mit der Polizei in Konflikt geraten? Hier finden Sie Experten, die Ihnen helfen können.
- Datum
- Aktualisiert am
- 30.07.2018