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- Seite 1 – Macht uns der Personalausweis zu Personal?
- Seite 2 – Das vermeintlich falsche Gründungsdatum
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In erstaunlich vielen Leserzuschriften oder in Kommentaren auf der Deutschen Anwaltauskunft und in den sozialen Medien geht es um den rechtlichen Status der Bundesrepublik Deutschland. In der Regel wird dabei die Meinung vertreten, Deutschland sei entweder gar kein Staat oder nur eingeschränkt bis überhaupt nicht souverän – wahlweise auch mit der Konsequenz, dass das Deutsche Reich nicht untergegangen sei sondern noch immer fortbestehe. Menschen, die diese Meinung vertreten, werden als Reichsbürger bezeichnet.
Die Argumente für diese Behauptung sind dabei ganz unterschiedlich, besonders häufig lesen wir allerdings von der „Deutschland GmbH“. Die These hier: Deutschland sei nicht etwa ein Staatsgebilde, sondern schlicht eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Seine Einwohner seien keine Staatsbürger, sondern einfache Angestellte. Als Gründer der GmbH nennen interessierte Kreise beispielsweise die Vereinigten Staaten, die mit dieser Institution das deutsche Volk seiner Souveränität berauben und es ausbeuten wollten.
Wir sind den abenteuerlichen Theorien der Reichsbürger auf den Grund gegangen.
An vermeintlichen Belegen für Existenz der geheimnisvollen GmbH mangelt es nicht. Vor allem zwei „Indizien“ werden angeführt:
Zum einen der deutsche Personalausweis, an dessen Namen ja schon zu erkennen sei, dass es sich bei Deutschlands Bürgern um „Personal“ handelt.
Zum anderen der Handelsregistereintrag einer „Deutschland GmbH“ beim Amtsgericht Frankfurt am Main, die im Jahr 1990 gegründet worden sei.
Die Sache mit dem Personalausweis lässt sich relativ schnell erklären: Hier handelt es sich einfach um eine Wortverdreherei. Denn das „Personal“ leitet sich hier nicht aus dem mittellateinischen „Personale“ ab, das laut Duden „Dienerschaft“ bedeutet, sondern aus dem spätlateinischen „Personalia“, das mit „persönliche Dinge“ zu übersetzen ist.
Den Ausdruck „die Personalien aufnehmen“ kennt man ja auch im Deutschen. Der Personalausweis zeichnet seinen Träger also nicht als Angehörigen des Personals aus, sondern enthält dessen persönliche Daten.
Bei der in Frankfurt registrierten „Deutschland GmbH“ wird es kniffliger – denn die gibt es tatsächlich. Und in ihrem Eintrag im Handelsregister findet sich wirklich das Datum 29.08.1990. Stimmt es also, dass unsere Geschicke von einer dubiosen Firma mit einem eingetragenen Stammkapital von 50.000 D-Mark gelenkt werden?
Die eindeutlige Antwort lautet: Nein. Dazu genügt schon der Blick auf den vollständigen Namen des Unternehmens im Handelsregister: „Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH“. Es handelt sich dabei um ein Unternehmen, das vollständig im Besitz des Bundes ist und sich kurz gesagt darum kümmert, dass Deutschland flüssig bleibt.
Bekanntermaßen hat die Bundesrepublik nicht unerhebliche Schulden und muss permanent dafür sorgen, dass alte Kredite abgelöst, neue aufgenommen und überschüssiges Geld am Markt möglichst gewinnbringend angelegt werden. Genau dafür ist die vermeintliche „Deutschland GmbH“ zuständig.
Anders als gelegentlich behauptet wird, entscheidet die Agentur aber keinesfalls selbstständig über die deutsche Staatsverschuldung und kontrolliert auch keine Finanzämter oder sonstige Behörden. Sie ist lediglich ein ausführender Dienstleister des Bundesfinanzministeriums mit einer klar definierten und beschränkten Aufgaben. Mit der sonstigen Organisation des Staatswesens und der Steuererhebung hat dieses Unternehmen rein gar nichts zu tun.
Dass es sich bei der Agentur um eine GmbH handelt, hat rein praktische Gründe. Theoretisch könnte auch eine ganz normale Behörde die Aufgaben der Finanzagentur übernehmen. Dass die privatwirtschaftliche Form gewählt wurde liegt einfach daran, dass dies am Finanzmarkt so üblich ist und diese Form schlicht günstiger ist als ein Amt mit riesigem Beamtenapparat.