Intersexuelle sind biologisch weder Mann noch Frau, sie haben Merkmale beider Geschlechter. Wie viele Menschen mit unbestimmtem Geschlecht in Deutschland leben, ist unklar. Experten geben die Zahl intersexueller Menschen in Deutschland mit bis zu 80.000 an.
Der Gesetzgeber ist Intersexuellen nun mit einer Reform des Personenstandsgesetzes entgegengekommen. Von dieser profitieren zwar nicht erwachsene Intersexuelle, aber Kinder mit unbestimmten Geschlechtsmerkmalen, die ab November 2013 geboren werden. Ihre Eltern müssen kein Geschlecht mehr in die Geburtsurkunde ihres Kindes eintragen lassen. Das Datenfeld, in dem sonst „Junge“ oder „Mädchen“ steht, darf leer bleiben, im Reisepass des Kindes kann nur ein „X“ stehen.
Intersexualität: Stellungnahme des Ethikrates
Eine solche Reform hatte der Deutsche Ethikrat bereits 2012 in einer Stellungnahme empfohlen und dabei den Zwang gegenüber Intersexuellen kritisiert, sich eindeutig einem Geschlecht zuordnen zu müssen.
Unter diesem Zwang haben Intersexuelle lange gelitten. In der Vergangenheit war es üblich, dass Eltern ihre intersexuellen Kinder schon in sehr jungen Jahren mit Hilfe der Medizin, über Operationen und Hormonbehandlungen, zu Jungen oder Mädchen machen ließen. Diese Eingriffe geschahen meist ohne Zustimmung der Kinder und ohne abzuwarten, welches Selbstbild diese entwickeln würden.
Intersexualität und Transsexualität
Intersexuelle werden mit männlichen und weiblichen Geschlechtsmerkmalen geboren. Transsexuelle hingegen besitzen ein eindeutiges Geschlecht, fühlen sich in ihrem Körper aber fremd und gehören dem eigenen Empfinden nach zum anderen Geschlecht. Für sie gilt das Transsexuellengesetz.
Durch die aktuelle Reform können sich intersexuelle Menschen irgendwann in der Zukunft entscheiden, ob sie sich als Mann oder als Frau ins Personenstandsregister eintragen lassen wollen. Sie können auf eine solche Zuordnung aber auch komplett verzichten.
Folgen der Reform des Personenstandsgesetzes für Intersexuelle
Allerdings können die neuen Regelungen auch zu rechtlichen Problemen führen. Denn noch verlangen zahlreiche Gesetze eine eindeutige geschlechtliche Zuordnung. Wer beispielsweise heiraten oder sich verpartnern möchte, muss sich eindeutig als Mann oder als Frau definieren. Denn nach der geltenden Rechtslage dürfen nur Mann und Frau eine Ehe eingehen und nur ein gleichgeschlechtliches Paar eine Lebenspartnerschaft.
„Viele Bundesministerien werden sich noch mit der Reform befassen müssen“, sagt daher auch Philipp Spauschus, Sprecher des Bundesinnenministeriums. Die Reform sei ein erster Schritt.
Intersexuelle: Geschlechtspolitische Reformen weltweit
Einen solchen Schritt haben weltweit bisher nur wenige Länder getan. Dazu gehören Nepal, Pakistan und Australien. Am weitesten hat sich mit seinen geschlechterpolitischen Reformen bislang Argentinien vorgewagt: In dem südamerikanischen Land dürfen Erwachsene ihr Foto, ihren Vornamen und das eingetragene Geschlecht in ihrem Ausweis ändern lassen, so, wie es ihrem eigenen Empfinden entspricht. Ausschlaggebend für diese Änderungen ist ausschließlich die Identität, die jemand sich zuschreibt.
- Datum
- Aktualisiert am
- 08.08.2016
- Autor
- ime