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Justizreform

Interse­xualität: Das dritte Geschlecht

Mann oder Frau? Nicht jeder Mensch findet sich in dieser klaren Einteilung wieder. © Quelle: Berg/ fotolia.com

Seit Anfang November 2013 kennt das deutsche Personen­stands­gesetz nicht mehr nur Frauen und Männer, sondern auch ein unbestimmtes drittes Geschlecht. Künftig müssen Eltern von Kindern mit unbestimmten Geschlechts­merkmalen kein Geschlecht mehr in die Geburts­urkunde ihres Kindes eintragen lassen.

Interse­xuelle sind biologisch weder Mann noch Frau, sie haben Merkmale beider Geschlechter. Wie viele Menschen mit unbestimmtem Geschlecht in Deutschland leben, ist unklar. Experten geben die Zahl interse­xueller Menschen in Deutschland mit bis zu 80.000 an.

Der Gesetzgeber ist Interse­xuellen nun mit einer Reform des Personen­stands­ge­setzes entgegen­ge­kommen. Von dieser profitieren zwar nicht erwachsene Interse­xuelle, aber Kinder mit unbestimmten Geschlechts­merkmalen, die ab November 2013 geboren werden. Ihre Eltern müssen kein Geschlecht mehr in die Geburts­urkunde ihres Kindes eintragen lassen. Das Datenfeld, in dem sonst „Junge“ oder „Mädchen“ steht, darf leer bleiben, im Reisepass des Kindes kann nur ein „X“ stehen.

Interse­xualität: Stellungnahme des Ethikrates

Eine solche Reform hatte der Deutsche Ethikrat bereits 2012 in einer Stellungnahme empfohlen und dabei den Zwang gegenüber Interse­xuellen kritisiert, sich eindeutig einem Geschlecht zuordnen zu müssen.

Unter diesem Zwang haben Interse­xuelle lange gelitten. In der Vergan­genheit war es üblich, dass Eltern ihre interse­xuellen Kinder schon in sehr jungen Jahren mit Hilfe der Medizin, über Operationen und Hormon­be­hand­lungen, zu Jungen oder Mädchen machen ließen. Diese Eingriffe geschahen meist ohne Zustimmung der Kinder und ohne abzuwarten, welches Selbstbild diese entwickeln würden.

Interse­xualität und Transse­xualität

Interse­xuelle werden mit männlichen und weiblichen Geschlechts­merkmalen geboren. Transse­xuelle hingegen besitzen ein eindeutiges Geschlecht, fühlen sich in ihrem Körper aber fremd und gehören dem eigenen Empfinden nach zum anderen Geschlecht. Für sie gilt das Transse­xu­el­len­gesetz.

Durch die aktuelle Reform können sich interse­xuelle Menschen irgendwann in der Zukunft entscheiden, ob sie sich als Mann oder als Frau ins Personen­stands­re­gister eintragen lassen wollen. Sie können auf eine solche Zuordnung aber auch komplett verzichten.

Folgen der Reform des Personen­stands­ge­setzes für Interse­xuelle

Allerdings können die neuen Regelungen auch zu rechtlichen Problemen führen. Denn noch verlangen zahlreiche Gesetze eine eindeutige geschlechtliche Zuordnung. Wer beispielsweise heiraten oder sich verpartnern möchte, muss sich eindeutig als Mann oder als Frau definieren. Denn nach der geltenden Rechtslage dürfen nur Mann und Frau eine Ehe eingehen und nur ein gleich­ge­schlecht­liches Paar eine Lebens­part­ner­schaft.

„Viele Bundes­mi­nis­terien werden sich noch mit der Reform befassen müssen“, sagt daher auch Philipp Spauschus, Sprecher des Bundes­in­nen­mi­nis­teriums. Die Reform sei ein erster Schritt.

Interse­xuelle: Geschlechts­po­li­tische Reformen weltweit

Einen solchen Schritt haben weltweit bisher nur wenige Länder getan. Dazu gehören Nepal, Pakistan und Australien. Am weitesten hat sich mit seinen geschlech­ter­po­li­tischen Reformen bislang Argentinien vorgewagt: In dem südame­ri­ka­nischen Land dürfen Erwachsene ihr Foto, ihren Vornamen und das eingetragene Geschlecht in ihrem Ausweis ändern lassen, so, wie es ihrem eigenen Empfinden entspricht. Ausschlag­gebend für diese Änderungen ist ausschließlich die Identität, die jemand sich zuschreibt.

Datum
Aktualisiert am
08.08.2016
Autor
ime
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274
Themen
Eltern Familie Geburt Kinder

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