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Gläserner Bürger

Der Finger auf dem Pass

Die Speicherung von Fingerabdrücken im Pass soll Betrug verhindern. © Quelle: DAV

Seit 2007 wird auf Reisepässen der Finger­abdruck abgedruckt. Gegen die Grundrechte verstößt das nicht, entschieden nun EU-Richter.

Die Speicherung digitaler Finger­ab­drücke auf deutschen Reisepässen ist zulässig. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Ende Oktober 2013 in Luxemburg entschieden (Az. C-291/12). Die seit fast sechs Jahren geltende Praxis, biometrische Daten auf dem Ausweis zu speichern, entspreche dem europäischen Recht. Biometrische Reisepässe seien notwendig, um Betrug zu verhindern.

Ein Mann aus Bochum hatte geklagt, weil er durch die Speicherung sein Grundrecht auf den Schutz persön­licher Daten verletzt sah. Er hatte einen Reisepass beantragt, sich aber geweigert, seine Finger­ab­drücke erfassen zu lassen. Der Mann klagte vor dem Verwal­tungs­gericht Gelsen­kirchen und argumen­tierte auch, dass die EU überhaupt nicht für die Pass-Regelung zuständig gewesen sei. Die Verwal­tungs­richter reichten diese Fragen nach Luxemburg weiter.

Kampf gegen Betrug

Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs ist die Speicherung von Finger­ab­drücken zwar als Eingriff in die Privat­sphäre und den Datenschutz zu werten. Diese Maßnahmen seien im Kampf gegen Betrug aber gerecht­fertigt. Passfäl­schungen und illegale Einreise würden so verhindert. Die EU-Verordnung sei auch mit Blick auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union gültig. Die EU-Staaten und das Europa­par­lament hätten die EU-Verordnung beschlossen und somit eine geeignete Rechts­grundlage geschaffen. Zudem werde der Datenschutz gewähr­leistet.

Die strittige EU-Verordnung von 2004 schreibt den Mitglied­staaten vor, auf einem Chip in den Reisepässen ihrer Bürger biometrische Daten zu hinterlegen. Damit können Passinhaber eindeutig identi­fiziert werden. In Deutschland wurde der elektro­nische Pass 2005 eingeführt, als biometrisches Merkmal wird seitdem das Passfoto im Chip gespeichert. Seit November 2007 sind auf neuen Pässen zusätzlich zwei Finger­ab­drücke gespeichert.

Gegen die biometrischen Pässe hatte auch die Schrift­stellerin Juli Zeh Einwände erhoben und Verfas­sungs­be­schwerde eingelegt. Diese hatte das Bundes­ver­fas­sungs­gericht im Dezember 2012 jedoch aus formalen Gründen zurück­ge­wiesen.

Datum
Aktualisiert am
27.06.2014
Autor
dpa/red
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