Schon im 19. Jahrhundert gab es in Deutschland Bundeswahlgesetze, in seiner heutigen Form ergibt sich das Gesetz aus Artikel 38 des Grundgesetzes, welches bereits die Mindestaltersvorgabe macht. Die Anwaltauskunft klärt wichtige Fragen:
Die Bundestagswahl 2017 - Wer ist wahlberechtigt?
Am Anfang einer jeden Wahl steht die Frage danach, wer an dieser teilnehmen darf. Bei der Bundestagswahl sind dies deutsche Staatsbürger/innen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wer aber ist vom Wahlrecht ausgeschlossen? Unterschieden werden hier drei Gruppen, Per Mayer, Rechtsanwalt für Straf- und Verfassungsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV, erklärt: "Einerseits kann das Wahlrecht aufgrund einer Straftat infolge einer gerichtlichen Entscheidung für die Dauer von zwei bis fünf Jahren aberkannt werden. Hierbei stehen vor allem die Delikte wie Friedens-, Hoch- oder Landesverrat, Wahlfälschung, Wählerbestechung oder Abgeordnetenbestechung im Vordergrund."
Ein weiterer Ausschlussgrund liegt in der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund einer gerichtlichen Anordnung wegen einer Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit. Darüber hinaus sind nach §13 des Bundeswahlgesetztes vom Wahlrecht Personen ausgeschlossen, die unter rechtlicher Betreuung für alle Angelegenheit stehen - also eine sogenannte Voll- oder Totalbetreuung erhalten.
Kontroverse um Wahlausschluss betreuter Personen
Ca. 80.000 deutsche Staatsbürger sind von der Bundestagswahl ausgeschlossen, da sie unter Voll- bzw. Totalbetreuung stehen. Zwei Drittel von ihnen haben eine geistige Behinderung, ein Drittel leidet unter einer psychischen Krankheit, ein kleinerer Teil unter körperlichen Einschränkungen.
Ein Umstand, der immer mehr zum Politikum wird: so fordert etwa die Bundesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung, Verena Bentele, eine Überarbeitung des Betreuungsgesetzes. Mehrere Verbände für die Rechte von Behinderten unterstützen diese Forderung. Kritiker einer Reform des Wahlrechts für Menschen mit Behinderung warnen hingegen, dass damit eine Missbrauchsgefahr entstünde. In der Praxis könnte es schwierig sein sicherzustellen, dass das Wahlrecht von den Betroffenen persönlich ausgeübt wird.
Bereits 2013 hatten sich Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag auf die Abschaffung des pauschalen Wahlausschlusses geeinigt - doch eine Reform blieb bisher aus.
Auf Landesebene ist der Reform-Anstoß erfolgreicher: Bei den Landtagswahlen in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen 2017 duften Menschen mit Behinderungen auf Landesebene bereits wählen, die Länder hatten ihre Gesetzgebung angepasst und dabei den Pauschalausschluss abgeschafft.
Bundestagswahl 2017 - Wie wählen Deutsche, die im Ausland wohnen?
Volljährige Deutsche, die keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik haben, müssen sich frühzeitig um die Wahlunterlagen kümmern. Sie sind zwar wahlberechtigt, aber nicht automatisch im Wählerverzeichnis eingetragen. Daher müssen Sie ihre Teilnahme an der Wahl vor jedem Urnengang aufs Neue beantragen.
Zu zweit in die Wahlkabine – erlaubt oder nicht?
Ein wichtiger Grundsatz unserer Demokratie ist das Wahlgeheimnis, das in Artikel 38 unseres Grundgesetzes festgeschrieben ist. Es garantiert, dass die individuelle Wahlentscheidung nicht beobachtet oder rekonstruiert werden kann. „Für das Verhalten im Wahllokal bedeutet dies, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlkabine aufhalten darf“, erläutert André Picker, Rechtsanwalt für Staats- und Verfassungsrecht. Ausnahmen gelten für Wähler, die nur mit fremder Hilfe von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können. In diesem Fall sei eine zweite Person gestattet – „jedoch nur, wenn sich ihre Hilfeleistung auf die Erfüllung des Wählerwunsches beschränkt.“
Bundestagwahlwahl 2017 - sind Fotos in der Wahlkabine erlaubt?
Nach dem Setzen des Kreuzchens noch schnell ein Selfie mit dem Stimmzettel? Das ist seit Frühjahr dieses Jahres verboten. Durch die im März 2017 in Kraft getretene Änderung der Bundeswahlordnung wurde das Wahlgeheimnis und der Schutz der Wahl vor unrechtmäßiger Einflussnahme auf die Wahlentscheidung durch Dritte erheblich gestärkt: Das Fotografieren und Filmen in der Wahlkabine ist fortan ausdrücklich verboten. Hierdurch soll das Wahlgeheimnis geschützt sowie die Verbreitung der abfotografierten Stimmabgabe verhindert werden – und somit auch eine Beeinflussung anderer Wähler.
Bundeswahlleiter: 42 Anzeigen wegen Posten des Wahlzettels nach BTW 2017
Dass es sich hier nicht um leere Drohungen handelt, sondern Verstöße tatsächliche juristische Konsequenzen haben, bewies sich ca. einen Monat nach der Bundestagswahl 2017. Auf Presseanfragen teilte das Büro des Bundeswahlleiters Ende Oktober 2017 mit, dass eine Reihe von Strafanzeigen wegen der Verletzung des Wahlgeheimnisses im Zuge der Bundestagswahl 2017 gestellt wurden. 42 Anzeigen seien bei der Staatsanwaltschaft in Wiesbaden eingereicht worden. In allen Fällen handele es sich um abfotografierte oder gefilmte Stimmzettel, die in sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter oder Instagram aufgetaucht waren. Welche strafrechtlichen Konsequenzen den Angeklagten letztendlich drohen, ist derzeit noch unklar.
Bundestagswahl 2017 - Darf ich meine Stimme verschenken oder verkaufen?
Doch was sagt die Rechtslage zum Verkauf einer Stimme? Darf ein Wahlberechtigter seinen Stimmzettel – etwa bei ebay – zu Geld machen? „Nein“, sagt Rechtsanwalt André Picker. „Ein Stimmenverkauf ist unzulässig. Verkäufer und Käufer würden sich sogar wegen Wählerbestechung gemäß § 108b des Strafgesetzbuches strafbar machen.“
Auch die beste Freundin, den Vater oder die Großmutter sollte man seinen Wahlschein nicht ausfüllen lassen. „Für die Wahl gilt das Prinzip der Höchstpersönlichkeit“, so Picker. „Es gebietet, dass ausschließlich der Wahlberechtigte selbst seine Stimme abgeben darf. Das Wahlrecht ist unveräußerlich und nicht übertragbar.“
Um 18.01 Uhr am Wahllokal: geht da noch was?
Im Vergleich zu anderen Ländern schließen die Wahllokale in Deutschland verhältnismäßig früh. Dennoch können Spätaufsteher hierzulande nicht auf Kulanz hoffen: „Nach Ablauf der Wahlzeit sind nur noch die Wähler zur Stimmabgabe zugelassen, die sich bereits im Wahlraum befinden“, so Picker. Wer zu spät kommt, muss leider auf die Stimmabgabe verzichten.
- Datum
- Aktualisiert am
- 25.10.2017
- Autor
- red