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Geheim­dienst

BND is watching you: Müssen Geheim­dienste stärker kontrolliert werden?

Der deutsche Geheimdienst hat weitreichende Befugnisse, was die Überwachung von Kommunikation im Internet angeht. © Quelle: Buehner/fotolia.com

Wir werden möglicherweise alle vom amerika­nischen Geheim­dienst abgehört – dies dürfte vielen Deutschen vom sogenannten NSA-Skandal in Erinnerung geblieben sein. Vor rund zwei Jahren war bekannt geworden, dass der amerika­nische Geheim­dienst Politiker, Unternehmen und Privat­personen auf der ganzen Welt in großem Stil ausspioniert. Auch der Bundes­nach­rich­ten­dienst (BND) scheint nicht ganz sauber gearbeitet zu haben. Konsequenzen wurden bislang kaum gezogen.

An Parkbänken und Laternen­pfosten kann man sie noch vereinzelt finden: Blaue, mittlerweile verblasste Aufkleber, die Asyl für Edward Snowden fordern. Der ehemalige NSA-Mitarbeiter hatte vor einigen Jahren publik gemacht, dass der amerika­nische Geheim­dienst und seine Partner­dienste teilweise flächen­deckend die Kommuni­kation in den USA und einigen anderen Ländern überwachen. Seine Enthül­lungen schlagen bis heute hohe Wellen, die Empörung in Deutschland ist enorm. Auch die Arbeitsweise des BND steht seit dem in der Kritik.

Der BND ist der deutsche Auslands­ge­heim­dienst. Seine Aufgabe ist es, den deutschen Staat vor Bedrohungen von außen zu schützen. Um zum Beispiel geplante Terror­an­schläge zu verhindern überwacht er E-Mails und Telefon­ge­spräche. Dabei geht es in erster Linie um strate­gische Überwachung der Inlands-Auslands-Kommuni­kation. Das heißt um die Telefonate und E-Mails, die Menschen aus Deutschland in andere Länder schicken beziehungsweise mit anderen Ländern führen. Diese werden systematisch nach bestimmten Suchworten durchforstet.

Ausmaß der Überwachung dürfte viele überraschen

Das leuchtet ein – unbekannt ist vielen jedoch das Ausmaß der Überwachung. Dass der Geheim­dienst zum Beispiel Menschen überprüft, die als sogenannte Hassprediger bekannt sind, scheint sinnvoll. Doch darauf beschränkt der BND sich nicht.

Er überwacht einen Großteil der Kommuni­kation aus Deutschland in fast alle Länder der Welt. Auch viele europäische Länder sind dabei. Eine Zahl zur Verdeut­lichung: Allein 2010 wurden 37 Millionen E-Mails und Datenver­bin­dungen den Suchworten zufolge als Treffer klassi­fiziert. Dabei sind nicht nur E-Mails von Terror­ver­dächtigen, sondern auch von deren Kontakten. Denn auch die werden überwacht.

Auch entfernte Kontakte von Verdächtigen abgehört

Betroffen sind nicht nur direkte Kontakte, sondern alle Kontakte bis auf die fünfte Kontak­tebene. Wenn zum Beispiel Peter aus dem Sauerland seine Semester­ferien in einem Al-Qaida-Camp verbracht hat, wird er überwacht. Und seine Freunde, und deren Freunde, und deren Freunde, und deren Freunde. Geht man von der Theorie aus, dass jeder mit jedem Menschen auf der Welt über sechs Ecken verknüpft ist, wird klar: Überwacht werden fast alle.

BND hat die Lizenz zur Überwachung

Moment, darf der BND das? Ja, er darf sagt Rechts­anwalt Prof. Niko Härting. „Der BND hat die Befugnis zur anlasslosen Überwachung. Diese Genehmigung gilt jeweils für drei Monate. Man kann sie sich als Blanko­vollmacht vorstellen.“ Das laufe folgen­dermaßen ab: Der BND stellt einen Antrag auf diese Befugnis beim Bundes­in­nen­mi­nis­terium. Diese leitet den Antrag weiter zur G-10-Kommission, die ihn ans Parlamen­ta­rische Kontroll­gremium (PKGr) weiter­leitet.

G-10-Kommission: Kontroll­instanz für den BND

Die G-10-Kommission leitet ihren Namen vom sogenannten G-10-Gesetz ab, dem Gesetz zur Beschränkung des Post- und Fernmel­de­ge­heim­nisses. Grob gesagt legt das Gesetz fest, dass der BND zur Abwehr drohender Gefahren das Fernmel­de­ge­heimnis übergehen, also Kommuni­kation überwachen darf. Es ist Aufgabe der G-10-Kommission zu prüfen, ob der BND sich noch im Rahmen des Gesetzes bewegt. Sie übernimmt sozusagen die Funktion eines Ersatz­ge­richts.

Das Problem: Dieses Gremium besteht nur aus vier Parlamen­tariern. Sie nehmen nicht hauptbe­ruflich daran teil und tagen unregelmäßig, durchschnittliche einmal im Monat. Ein Geheim­dienst lässt sich so nur schwer kontrol­lieren. Hinzu kommt: Die Mitglieder mögen sehr fähige Politiker sein, mit Blick auf die kompli­zierte Materie und die komplexe Funkti­onsweise der Überwa­chungs­software sind die meisten jedoch Laien.

Kaum eine echte Kontrolle

„Die G-10-Kommission winkt die Anträge meist nur durch“, sagt Rechts­anwalt Härting. Der Experte für IT-Recht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) vermutet verschiedene Gründe dahinter. Abgesehen von der fehlenden Sachkunde sei das Gremium personell komplett unterbesetzt. „Außerdem muss man sehen, dass der Geheim­dienst gegenüber der Kommission mit der nationalen Sicherheit argumentiert“, erklärt Härting. „Man stelle sich nur vor, der Kommission schränkt die Überwa­chungs­be­fugnis des BND ein und es kommt zu einem Terror­an­schlag.“ Diese Verant­wortung wolle niemand übernehmen.

Ähnlich sieht im PKGr aus. Darin sind Mitglieder des Bundestages tätig. Für sie gilt ähnliches wie für die G-Kommission: Sie sind keine Experten auf dem Gebiet und haben zu wenige Kapazitäten, um sich der Aufgabe in vollem Umfang zu widmen. Alle Stellen delegieren also die Verant­wortung weiter – und niemand traut sich an die enorme Verant­wortung heran. „Die Kommission und das Kontroll­gremium sind im Grunde ein Feigenblatt dafür, dass die Überwa­chungs­praxis des BND nicht kontrolliert wird“, sagt Prof. Härting.

Gläserne Bürger, verschlossener Staat

Angesichts der flächen­de­ckenden Überwachung durch den BND wundert es, warum sich viele Deutschen über die NSA echauf­fieren. Der deutsche Geheim­dienst geht schließlich ähnlich vor. „Möglicherweise haben viele Deutsche eine Art Urvertrauen, wenn es um Behörden geht“, vermutet Härting. Diese seien vielleicht etwas schwer­fällig, aber letztlich sei Deutschland doch ein Rechtsstaat, wo alles gerichtlich kontrolliert wird, dürften viele denken. Sich über die „bösen Amis“ aufzuregen falle leichter.

Vielleicht kann sich auch einfach niemand vorstellen, was hinter den gut verschlossenen Türen des BND abläuft. Diese Türen sind immer besser gesichert. „Seit einigen Jahren ist die Tendenz erkennbar, dass der Staat immer mehr Daten von den Menschen sammelt, im Gegenzug aber immer weniger von sich preisgibt.“

Je mehr der Geheim­dienst weiß, desto sicherer müsste die Welt doch werden, oder? Dennoch ist wenig darüber bekannt, welche Terror­an­schläge oder andere Gefahren der BND vereitelt hat. Es mutet sonderbar an, dass darüber nichts bekannt wird. Schließlich sind es großen Summen von Steuer­geldern, die dafür verwendet werden.

Datenflut kann kaum ausgewertet werden

Sicher ist derweil nicht, wie die Beziehungen zwischen NSA und BND einzustufen sind. Es scheint erwiesen, dass der amerika­nische Dienst über den deutschen die Kommuni­kation in der Bundes­re­publik überwachen ließ. Ob das mit Einver­ständnis des BND geschah oder ohne dessen Wissen, ist noch unklar.

Ebenfalls nicht sicher ist, was mit den Daten geschieht. Denn zumindest die NSA kann die Unmengen von Informa­tionen, die sie gesammelt hat, nicht komplett auswerten. Dazu gibt es bislang noch keine zuverlässigen Programme.

DAV: Stärkere Kontrolle nötig

Klar ist hingegen: Die Geheim­dienste müssen stärker kontrolliert werden. Prof. Härting geht davon aus, dass es in naher Zukunft Vorschläge zu Gesetzes­än­de­rungen geben werde. Der DAV hat in einer Taskforce Vorschläge für eine Reform der Nachrich­ten­dienste erarbeitet. „Ein funktio­nie­render Staat muss in der Lage sein, berechtigte Sicher­heits­an­sprüche seiner Bürger zu erfüllen“, erklärt Rechts­anwalt Ulrich Schellenberg, DAV-Präsident. Gleich­zeitig liege es im Interesse des Gemeinwohls, dass jede geheim­dienstliche Tätigkeit auch der demokratisch legiti­mierten Kontrolle unterliege.

„Anwalt der Betroffenen“ soll Ausgespähte vertreten

So fordert der DAV unter anderem, dass das Anwalts­ge­heimnis gewahrt bleibe. Denn auch die Kommuni­kation zwischen Anwalt und Mandant ist derzeit nicht vor Überwachung geschützt. Zudem setzt sich der DAV dafür ein, dass das Parlamen­ta­rische Kontroll­gremium und die G10-Kommission erweitert und von qualifi­ziertem Personal unterstützt werden. Daneben plädiert der DAV dafür, dass bei dem G-10-Genehmi­gungs­ver­fahren, also der Entscheidung der Kommission, ob dem BND für weitere drei Monate die Blanko-Vollmacht erteilt wird, nicht nur der BND angehört wird, sondern auch die Gegenseite. Das müsste jemand sein, der die ausgespähten Bundes­bürger vertritt, ein sogenannter „Anwalt der Betroffenen“. Auch gegen den BND zu klagen könnte eine Möglichkeit sein.

Datum
Aktualisiert am
22.10.2015
Autor
vhe
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