Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Krieg und Frieden

Auslän­dische Militär-Deserteure: Asylgesuche nicht ignorieren

In Europa beseht auch ein Schutzstandart für Deserteure ausländischer Militärs - schreibt unsere Gastautorin. © Quelle: DAV

Gigi Deppe, Leiterin der ARD-Rechts­re­daktion/Hörfunk, beschäftigt sich in ihrem Beitrag mit einem Themen­bereich, der selten Eingang in die mediale Bericht­erstattung findet: Nachdrücklich weist sie darauf hin, dass in Europa auch einen Schutz­standart für Deserteure auslän­discher Militärs besteht.

Drücke­berger, Verräter, Feiglinge, Kamera­den­schweine. Für Deserteure gab es lange in Deutschland nichts als Verachtung. Erst seit die Öffent­lichkeit in den 1980er Jahren ausführlich das Schicksal der Wehrmachts-Deserteure diskutiert hat, wird das Bild differen­zierter.

Möglicherweise kann der Soldat gute und berechtigte Gründe vorweisen, warum er seine Truppe verlassen hat – Gründe, die so überzeugend sind, dass andere Länder ihn zu seinem Schutz aufnehmen müssten.

Junge Männer aus Südkorea, zum Beispiel. In dem Land gibt es kein Recht auf Kriegs­dienst­ver­wei­gerung. Rund 700 Menschen sollen dort zurzeit in Haft sitzen, weil für eine Verwei­gerung üblicherweise Gefäng­nis­strafen von 18 Monaten verhängt werden. Einige Südkoreaner haben deswegen in Europa Asyl beantragt. Verwal­tungs­ge­richte in der Schweiz und in Frankreich verhandeln derzeit ihre Fälle. Zunehmend wird auch das Schicksal der jungen Eritreer bekannt. In dem ostafri­ka­nischen Staat müssen Frauen und Männer teilweise über Jahre dem Militär dienen, und jede Unbotmä­ßigkeit wird mit schwerer Folter beantwortet.

EuGH: Vorgaben zur Frage, wann Deserteure in der EU Asyl erhalten können

Der in Deutschland berühmteste Fall, die Klage des desertierten US-amerika­nischen Soldaten André Shepherd, hat sogar den europäischen Gerichtshof beschäftigt. Shepherd hatte 2007 seine Einheit verlassen, weil er nicht in den Irakkrieg zurück­kehren wollte. Als Mechaniker für Apache-Hubschrauber war er zwar nicht direkt in Kampfhand­lungen verwickelt gewesen. Seit seinem ersten Irak-Einsatz 2004 hatte er jedoch immer mehr Zweifel an der Rechtmä­ßigkeit dieses Krieges und sah keine andere Möglichkeit als zu desertieren.

Das Verwal­tungs­gericht München muss nun darüber entscheiden, ob Shepherd Asyl bekommt. Der EuGH hatte, als ihm die Sache aus München vorgelegt worden war, einige Vorgaben zu der Frage gemacht, wann Deserteure in der EU Asyl erhalten können.

Es gibt deswegen jetzt einen neuen europäischen Grundkonsens: Nicht nur der, der ein Gewehr in der Hand hat, ist asylbe­rechtigt, sondern auch derjenige, der den militä­rischen Einsatz durch Unterstüt­zungs­hand­lungen möglich macht. Außerdem verlangen die EU-Richter nur eine Prognose, dass Kriegs­ver­brechen sehr wahrscheinlich sind. Für die Vergan­genheit müssen sie nicht nachge­wiesen werden.

Kritik an der Kriegs­ver­brechen-Argumen­tation der europäischen Richter

Sehr umstritten ist die Aussage in dem Urteil: Wenn ein UN-Mandat besteht, gäbe es grundsätzlich eine Garantie dafür, dass keine Kriegs­ver­brechen begangen werden. Selbst­ver­ständlich kann es zu erheblichen Kriegs­ver­brechen kommen, auch wenn ein solches Mandat existiert. Dafür gibt es zahlreiche Beispiele.

Allerdings zeigt das Wörtchen „grundsätzlich“ an: Die Annahme kann widerlegt werden. Außerdem scheint der Gerichtshof die Möglich­keiten weiter einzuengen. Wenn der Staat Kriegs­ver­brechen bestraft, dann habe der Asylbe­werber keinen Anlass zu desertieren. Im Irakkrieg wurden teilweise Übergriffe wie die in Abu Ghraib verfolgt. Aber das muss nicht heißen, dass damit die tatsächliche Ahndung von den Gerichten „sicher­ge­stellt“ wurde, so wie es die Entscheidung verlangt.

André Shepherd wird vielleicht trotzdem mit seiner Klage scheitern, weil seine Desertion aus Sicht der Richter nicht das letzte und einzige Mittel war. Aber für andere Kriegs­dienst­ver­weigerer ist klar: Es gibt in Europa durchaus einen Schutz­standard. Der scheint in Zeiten hoher Flücht­lings­zahlen vielleicht unpopulär. Umso wichtiger ist es, im Sinne der europäischen Menschen­rechts­tra­dition an ihn zu erinnern.

Datum
Aktualisiert am
08.03.2016
Autor
Gigi Deppe
Bewertungen
255
Themen
Asyl Europa Plädoyer

Zurück

Anwältin/Anwalt finden!
zur
Startseite