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Politik und Justiz

Fall Edathy: Die Fehler der Politik

Der Fall Edathy offenbart ein Problem zwischen Politik und Justiz. © Quelle: DAV

Der Umgang mit den Vorwürfen gegen Sebastian Edathy offenbart: Die Verquickung von Politik und Justiz ist ein großes Problem. Corinna Budras (FAZ) fordert daher, Geheimnisse besser zu wahren.

Diskretion war noch nie eine Stärke der Politik, das ist nicht erst seit dem spekta­kulären Fall Edathy bestens bekannt. Der Umgang mit Dienst­ge­heim­nissen über den einst hoch geschätzten SPD-Innenpo­litiker Sebastian Edathy zeigt allerdings die ganze Instinkt­lo­sigkeit, mit der selbst geheime Informa­tionen von Ohr zu Ohr getragen werden. Selbst­ver­ständlich unter dem Siegel der Verschwie­genheit, doch das wird schnell brüchig, wenn zu viele Leute involviert sind. Auch einige Ermittler, verstreut über die ganze Republik, konnten angesichts des Datenma­terials erahnen, womit sich Edathy in seiner Freizeit beschäftigte.

Schnell wird klar: Spätestens seit November dürfte es so viele Mitwisser gegeben haben, dass man sich getrost fragen kann, warum die Sache überhaupt erst im Februar ans Licht kam. Selbst Edathy gehörte womöglich irgendwann zu diesem illustren Kreis. Vieles deutet darauf hin, dass er von der anstehenden Durchsuchung seiner Wohn- und Geschäftsräume wusste.

Warum muss der oberste Dienstherr überhaupt informiert werden?

Der Fall offenbart ein Problem, das die Justiz noch eine ganze Weile beschäftigen wird, denn es ist keinesfalls neu und schon gar keine Besonderheit der Affäre Edathy. Die Verquickung mit der Politik beschäftigt die Justiz seit langem. Deshalb ist es nur nachvoll­ziehbar, dass der Deutsche Richterbund (DRB) seine Forderung nach größerer Unabhän­gigkeit der Ankläger von politischen Einflüssen nun noch einmal bekräftigt hat.

Für die breite Öffent­lichkeit dürfte dabei noch immer eine Überra­schung sein, dass die als „objektivste Behörde der Welt“ gepriesene Staats­an­walt­schaft keineswegs so unabhängig ist, wie sie immer tut. Im Gegenteil: Die Politi­sierung geheimer Informa­tionen ist in der Struktur der Strafver­fol­gungs­be­hörden angelegt. Die Kette der Berichts- und Rechtfer­ti­gungs­pflicht führt bis zum zuständigen Minister – und damit also zwangs­läufig in den politischen Raum, der in Sachen Informa­ti­ons­ver­ar­beitung offenbar anderen Regeln unterliegt als der Rest der Republik.

Insbesondere bei prominenten Fällen ist es üblich, dass der oberste Dienstherr über das Vorgehen der Strafver­folger informiert wird. Wozu? Damit er im Falle des öffent­lichen Aufschreis gewarnt ist und handeln kann, schließlich trägt er die politische Verant­wortung. Doch damit nicht genug: Spiegel­bildlich zum Rechtfer­ti­gungszwang gibt es das externe Weisungsrecht des Ministers. Dass er dies nicht missbrauchen darf, versteht sich von selbst. Aber mit Mannesmann, Zumwinkel, Mollath oder Wulff häufen sich die Fälle, in denen zumindest der Verdacht besteht, die Politik hätte die Strafver­folger in die gewollte Richtung gelenkt.

Ein Geheimnis muss besser gewahrt werden

Für Kritiker des Systems ist schon die bloße Möglichkeit der Weisung eine Zumutung für den Rechtsstaat. Nach dem Blick in die Informa­ti­ons­kanäle des Berliner Regierungs­viertels dürfte inzwischen vielen Menschen dämmern, warum dies so ist. Der Deutsche Richterbund hat noch eine ganz andere Befürchtung: Die Arbeit der Staats­anwälte werde in der Öffent­lichkeit diskre­ditiert, solange die Frage nach der politischen Einflussnahme im Raum stehe. „Allein der böse Schein schadet dem Ansehen der Justiz“, kritisierte der DRB-Vorsitzende Christoph Frank. Er forderte den Bundes­jus­tiz­mi­nister Heiko Maas auf, rasch eine Reform des Gerichts­ver­fas­sungs­ge­setzes auf den Weg zu bringen.

Wird das Weisungsrecht abgeschafft, stellt sich allerdings auch die Frage, warum die zuständigen Minister überhaupt informiert werden müssen. Fast undenkbar erscheint es jedoch, dass die Politik diesen Informa­ti­ons­vor­sprung freiwillig aufgibt. Das bedeutet allerdings, dass sie sich wieder bewusst werden muss, was ein Geheimnis wert ist und warum es gewahrt werden sollte. Sonst wird sich die Debatte über die Verquickung von Justiz und Politik zu Recht hartnäckig halten.

Quelle: Anwaltsblatt April 2014 (Anwbl. 04/2014, S. 339) 

Datum
Aktualisiert am
27.06.2014
Autor
Corinna Budras
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Themen
Anwalt Plädoyer Politik

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