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Richterbund und DAV

Standards für Sachver­ständige vor Gericht

Gibt es künftig Mindeststandards für Sachverständige vor Gericht? Das fordert der Deutschen Richterbund von der Politik. © Quelle: Lossy/cultura/corbisimages.com

Beim diesjährigen Richter- und Staats­an­waltstag bildet das Medizinrecht ein Schwer­punktthema. Der Deutsche Richterbund fordert gesetzliche Mindest­standards für die Beurteilung der Qualifi­kation von Sachver­ständigen vor Gericht. Der Geschäfts­führende Ausschuss Strafrecht im Deutschen Anwalt­verein schließt sich dem an.

Vom 2. – 4. April treffen sich Richter und Staats­anwälte in Weimar und befassen sich schwer­punktmäßig unter anderem mit der Qualifi­kation ärztlicher Gutachten, die in Strafpro­zessen Gerichts­ent­schei­dungen gravierend beeinflussen können. Der Vorsitzende des Deutschen Richter­bundes, Christoph Franz, fordert hier gesetzliche Mindest­standards.

Aus seiner Sicht besteht ein Problem, da es bei jeder Kammer unterschiedliche Standards zur Berech­tigung von Medizinern zur Tätigkeit als Gerichts­gut­achter gibt.

Gegenüber der Presse­agentur dpa sagte er: „Das ist aus Sicht des Richter­bundes sehr unbefrie­digend. Manche Kammern knüpfen die Bestellung von Sachver­ständigen an bestimmte Fortbil­dungs­nachweise, andere nicht.“ Deshalb habe der Deutsche Richterbund die Politik dazu aufgefordert, gesetzliche Mindest­standards für die Beurteilung der Qualifi­kation von Sachver­ständigen zu schaffen, so der Verbands­vor­sitzende. „Dies ist dringend erforderlich, um sicher zu stellen, dass die Brauch­barkeit eines Gutachtens nicht schon an der Qualifi­kation des Sachver­ständigen scheitert.“ So würde auch den Richtern eine gewisse Sicherheit für ihre Auswahl geboten, sagte Franz.

In etwa jedem zweiten Strafver­fahren werden wohl Gutachten eingeholt

Derzeit werden Gutachter durch das Gericht im einzelnen Verfahren ausgewählt. Für gewisse Arten von Gutachten sind Sachver­ständige öffentlich bestellt, wofür bei medizi­nischen Sachver­halten die Landes­ärz­te­kammern oder Landes­psy­cho­the­ra­peu­ten­kammern zuständig sind.

Nach Schätzungen ziehen Gerichte bei der Hälfte aller Strafver­fahren wegen schwerer Verbrechen wie Mord, Totschlag, Sexual­straftaten oder schwerer Gewalt­delikte ärztliche Expertise heran.

Der Fall Gustl Mollath hat die Debatte neu befeuert

Das Thema rückte besonders in den Fokus, nachdem Gustl Mollath jahrelang gegen seinen Willen in der Psychiatrie eingesperrt wurde. Dabei spielten die medizi­nischen Gutachten eine entscheidende Rolle.

Die Staats­an­walt­schaften und Richter erhoffen sich durch die Arbeit de Sachver­ständigen wichtige Erkenntnisse zur Schuld­fä­higkeit und der Einschätzung, ob ein Angeklagter in der Lage ist, seine Handlungen zu steuern. Christioph Franz gegenüber der dpa: „Auch zur Beurteilung der Glaubwür­digkeit von Angeklagten kann die Einschätzung durch Gutachter nötig sein.“

Unterstützung von Seiten der Anwalt­schaft

Die fehlenden Mindest­standards kritisiert auch der Strafrechts­aus­schuss des Deutschen Anwalt­vereins (DAV). Gegenüber der Deutschen Anwalt­auskunft sagt deren Vorsit­zender Dr. Stefan König: „Wir unterstützen die Forderung des Deutschen Richter­bundes.“ Für die Tätigkeiten der insbesondere forensisch-psycho­lo­gischen Sachver­ständigen sei es notwendig, einheitliche und verbindliche Standards zu setzen und so zur Qualitäts­si­cherung beizutragen, so König.

Datum
Aktualisiert am
27.06.2014
Autor
dpa/red
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Themen
Anwalt Gericht

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