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Europäische Union

Gleiche Rechte für Verdächtige in Europa

Ob in Deutschland oder Spanien: Wer es mit Polizei oder Gerichten zu tun bekommt, soll überall in Europa ähnliche Rechte haben. Das schlägt die EU-Kommission vor. Sie pocht deshalb auf einheitliche Verfah­rens­standards für Verdächtige.

EU-Bürger sollen sich in ganz Europa auf den Grundsatz der Unschulds­ver­mutung verlassen können. Ein entspre­chendes Gesetz schlug die EU-Kommission vor kurzem in Brüssel vor. Demnach soll ein Bürger als unschuldig gelten, bis das Gegenteil bewiesen ist. Die Kommission schlug auch vor, Beschul­digten frühzeitig bei Kosten zu helfen und verdächtigen Kindern besonderen Schutz zu garantieren. Das Europa­par­lament und die EU-Staaten müssen den Vorschlägen zustimmen.

Derzeit werde der Grundsatz der Unschulds­ver­mutung nicht überall in Europa beherzigt. „Dies ist nicht immer selbst­ver­ständlich“, erklärte EU-Justiz­kom­missarin Viviane Reding, die die Pläne vorstellte. Nach Auskunft ihrer Behörde hat der Europäische Menschen­rechts­ge­richtshof zwischen 2007 und 2012 elf EU-Staaten bezichtigt, gegen diesen Grundsatz verstoßen zu haben, darunter Österreich, Frankreich, Spanien und die Niederlande.

Keine Vorver­ur­tei­lungen

Den Plänen zufolge dürften EU-Bürger in Mittei­lungen von Behörden nicht als schuldig dargestellt werden, bevor sie nicht verurteilt worden sind. Wenn Angeklagte oder Verdächtige die Aussage verweigern, dürfte ihnen dadurch kein Nachteil entstehen. Beschuldigte hätten außerdem das Recht, bei Verhand­lungen anwesend zu sein. Beschuldigte sollen nach dem Willen der Brüsseler Behörde zudem frühzeitig finanzielle Hilfen bekommen.

Minder­jährige, die im Verdacht einer Straftat stehen, hätten laut Vorschlag Anspruch auf besonderen Schutz. „Kinder sind verletzlich. Sie verstehen nicht immer die Folgen ihrer Handlungen“, sagte Reding. Sie sollen zum Beispiel nicht mehr auf einen Rechts­beistand verzichten können. Bislang ist der Kommission zufolge in Zypern, Irland, Luxemburg und Großbri­tannien ein Anwalt für Kinder nicht verpflichtend. Zudem sollen Kinder nicht öffentlich befragt werden. Im Gefängnis müssten sie getrennt von Erwachsenen unterge­bracht werden.

Der Deutsche Anwalt­verein (DAV) hat bereits 2007 einheitliche Grundrechte im Strafver­fahren in Europa eingefordert und eine entspre­chende Initiative der Bundes­re­gierung unterstützt.

Datum
Aktualisiert am
20.12.2016
Autor
dpa/red
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127
Themen
Jugendliche Kinder Verbrechen Vergehen

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