Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Wahlrecht

Bundes­tagswahl - was rund um die Stimmabgabe Recht ist

Alle vier Jahre wählen die Deutschen ein neues Parlament. Rund 61,5 Millionen Wahlbe­rechtigte sind diesmal aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Die Wahl ist nicht nur ein großer logistischer Aufwand, sie unterliegt auch strengen Regeln. Das Rechts­portal anwalt­auskunft.de verrät Ihnen, was das deutsche Wahlrecht rund um den Urnengang erlaubt – und was nicht.

Schon im 19. Jahrhundert gab es in Deutschland Bundes­wahl­gesetze, in seiner heutigen Form ergibt sich das Gesetz aus Artikel 38 des Grundge­setzes, welches bereits die Mindest­al­ters­vorgabe macht. Die Anwalt­auskunft klärt wichtige Fragen:

Die Bundes­tagswahl 2017 - Wer ist wahlbe­rechtigt?

Am Anfang einer jeden Wahl steht die Frage danach, wer an dieser teilnehmen darf. Bei der Bundes­tagswahl sind dies deutsche Staats­bürger/innen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundes­re­publik wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wer aber ist vom Wahlrecht ausgeschlossen? Unterschieden werden hier drei Gruppen, Per Mayer, Rechts­anwalt für Straf- und Verfas­sungsrecht und Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Strafrecht des DAV, erklärt: "Einerseits kann das Wahlrecht aufgrund einer Straftat infolge einer gericht­lichen Entscheidung für die Dauer von zwei bis fünf Jahren aberkannt werden. Hierbei stehen vor allem die Delikte wie Friedens-, Hoch- oder Landes­verrat, Wahlfäl­schung, Wähler­be­stechung oder Abgeord­ne­ten­be­stechung im Vordergrund."

Ein weiterer Ausschlussgrund liegt in der Unterbringung in einem psychia­trischen Krankenhaus aufgrund einer gericht­lichen Anordnung wegen einer Tat im Zustand der Schuld­un­fä­higkeit. Darüber hinaus sind nach §13 des Bundes­wahl­ge­setztes vom Wahlrecht Personen ausgeschlossen, die unter rechtlicher Betreuung für alle Angele­genheit stehen - also eine sogenannte Voll- oder Totalbe­treuung erhalten.

Kontroverse um Wahlaus­schluss betreuter Personen

Ca. 80.000 deutsche Staats­bürger sind von der Bundes­tagswahl ausgeschlossen, da sie unter Voll- bzw. Totalbe­treuung stehen. Zwei Drittel von ihnen haben eine geistige Behinderung, ein Drittel leidet unter einer psychischen Krankheit, ein kleinerer Teil unter körper­lichen Einschrän­kungen.

Ein Umstand, der immer mehr zum Politikum wird: so fordert etwa die Bundes­be­auf­tragte für die Belange von Menschen mit Behinderung, Verena Bentele, eine Überar­beitung des Betreu­ungs­ge­setzes. Mehrere Verbände für die Rechte von Behinderten unterstützen diese Forderung. Kritiker einer Reform des Wahlrechts für Menschen mit Behinderung warnen hingegen, dass damit eine Missbrauchs­gefahr entstünde. In der Praxis könnte es schwierig sein sicher­zu­stellen, dass das Wahlrecht von den Betroffenen persönlich ausgeübt wird.

Bereits 2013 hatten sich Union und SPD in ihrem Koaliti­ons­vertrag auf die Abschaffung des pauschalen Wahlaus­schlusses geeinigt - doch eine Reform blieb bisher aus.

Auf Landesebene ist der Reform-Anstoß erfolg­reicher: Bei den Landtags­wahlen in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen 2017 duften Menschen mit Behinde­rungen auf Landesebene bereits wählen, die Länder hatten ihre Gesetz­gebung angepasst und dabei den Pauschal­aus­schluss abgeschafft.

Bundes­tagswahl 2017 - Wie wählen Deutsche, die im Ausland wohnen?

Volljährige Deutsche, die keinen festen Wohnsitz in der Bundes­re­publik haben, müssen sich frühzeitig um die Wahlun­terlagen kümmern. Sie sind zwar wahlbe­rechtigt, aber nicht automatisch im Wähler­ver­zeichnis eingetragen. Daher müssen Sie ihre Teilnahme an der Wahl vor jedem Urnengang aufs Neue beantragen.

Zu zweit in die Wahlkabine – erlaubt oder nicht?

Ein wichtiger Grundsatz unserer Demokratie ist das Wahlge­heimnis, das in Artikel 38 unseres Grundge­setzes festge­schrieben ist. Es garantiert, dass die indivi­duelle Wahlent­scheidung nicht beobachtet oder rekonstruiert werden kann. „Für das Verhalten im Wahllokal bedeutet dies, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlkabine aufhalten darf“, erläutert André Picker, Rechts­anwalt für Staats- und Verfas­sungsrecht. Ausnahmen gelten für Wähler, die nur mit fremder Hilfe von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können. In diesem Fall sei eine zweite Person gestattet – „jedoch nur, wenn sich ihre Hilfeleistung auf die Erfüllung des Wähler­wunsches beschränkt.“

Bundes­tag­wahlwahl 2017 - sind Fotos in der Wahlkabine erlaubt?

Nach dem Setzen des Kreuzchens noch schnell ein Selfie mit dem Stimmzettel? Das ist seit Frühjahr dieses Jahres verboten. Durch die im März 2017 in Kraft getretene Änderung der Bundes­wahl­ordnung wurde das Wahlge­heimnis und der Schutz der Wahl vor unrecht­mäßiger Einflussnahme auf die Wahlent­scheidung durch Dritte erheblich gestärkt: Das Fotogra­fieren und Filmen in der Wahlkabine ist fortan ausdrücklich verboten. Hierdurch soll das Wahlge­heimnis geschützt sowie die Verbreitung der abfoto­gra­fierten Stimmabgabe verhindert werden – und somit auch eine Beeinflussung anderer Wähler.

Bundes­wahl­leiter: 42 Anzeigen wegen Posten des Wahlzettels nach BTW 2017

Dass es sich hier nicht um leere Drohungen handelt, sondern Verstöße tatsächliche juristische Konsequenzen haben, bewies sich ca. einen Monat nach der Bundes­tagswahl 2017. Auf Presse­an­fragen teilte das Büro des Bundes­wahl­leiters Ende Oktober 2017 mit, dass eine Reihe von Strafan­zeigen wegen der Verletzung des Wahlge­heim­nisses im Zuge der Bundes­tagswahl 2017 gestellt wurden. 42 Anzeigen seien bei der Staats­an­walt­schaft in Wiesbaden eingereicht worden. In allen Fällen handele es sich um abfoto­gra­fierte oder gefilmte Stimmzettel, die in sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter oder Instagram aufgetaucht waren. Welche strafrecht­lichen Konsequenzen den Angeklagten letztendlich drohen, ist derzeit noch unklar.

Bundes­tagswahl 2017 - Darf ich meine Stimme verschenken oder verkaufen?

Doch was sagt die Rechtslage zum Verkauf einer Stimme? Darf ein Wahlbe­rech­tigter seinen Stimmzettel – etwa bei ebay – zu Geld machen? „Nein“, sagt Rechts­anwalt André Picker. „Ein Stimmen­verkauf ist unzulässig. Verkäufer und Käufer würden sich sogar wegen Wähler­be­stechung gemäß § 108b des Strafge­setz­buches strafbar machen.“

Auch die beste Freundin, den Vater oder die Großmutter sollte man seinen Wahlschein nicht ausfüllen lassen. „Für die Wahl gilt das Prinzip der Höchst­per­sön­lichkeit“, so Picker. „Es gebietet, dass ausschließlich der Wahlbe­rechtigte selbst seine Stimme abgeben darf. Das Wahlrecht ist unveräu­ßerlich und nicht übertragbar.“

Um 18.01 Uhr am Wahllokal: geht da noch was?

Im Vergleich zu anderen Ländern schließen die Wahllokale in Deutschland verhält­nismäßig früh. Dennoch können Spätauf­steher hierzulande nicht auf Kulanz hoffen: „Nach Ablauf der Wahlzeit sind nur noch die Wähler zur Stimmabgabe zugelassen, die sich bereits im Wahlraum befinden“, so Picker. Wer zu spät kommt, muss leider auf die Stimmabgabe verzichten.

Datum
Aktualisiert am
25.10.2017
Autor
red
Bewertungen
1374
Themen
Abgeordnete Verfassung

Zurück

Anwältin/Anwalt finden!
Leben
Mahngebühren: Wie hoch dürfen Sie sein?
Gesellschaft
Cannabis: Was ist erlaubt?
Leben
Drohnen: Was ist erlaubt, was verboten?
Mobilität
Motorroller frisieren: Diese Strafen drohen Tunern
Wohnen
Hausbau: Festpreis oder unbegrenzte Kosten?
zur
Startseite