Von Feuerwehr zu Feierwehr: Darf man umgebaute Sonderfahrzeuge nutzen?
Immer wieder sieht man im Straßenverkehr ehemalige Sonderfahrzeuge, die nun privat genutzt werden. So gibt es in Berlin einen Polizeitransporter, auf dem statt Polizei, Kanzlei steht – der Marketinggag eines Strafverteidigers. Und aus einem Feuerwehrauto kann ein „Feierwehr“-Auto werden. Allerdings muss eine Verwechslung der beiden ausgeschlossen sein.