Religionsgemeinschaft
Spaghettimonster-Kirche: Nudelmesse darf nicht beworben werden
Der Verein „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ darf auch in
Zukunft im brandenburgischen Templin nicht mit Schildern für seine „Nudelmesse“ werben. Für das OLG Brandenburg ist der satirische Verein keine Religionsgemeinschaft. Die Pastafaris wollen weiterkämpfen.