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Echt recht?

Wann ist ein Tempolimit bei Nässe gültig?

Geschwin­dig­keits­be­gren­zungen mit dem Zusatz „bei Nässe“ verunsichern viele Autofahrer. Wann genau gilt ein solches Schild? Rechts­anwalt Swen Walentowski hat für unseren Leser Robert P. einen Blick in die StVO und die Rechtsprechung geworfen.

Lieber Robert P.,

vielen Dank für Ihre Frage! Geschwin­dig­keits­be­gren­zungen wie beispielsweise „80 bei Nässe“ sind im regnerischen Deutschland weit verbreitet. In der Regel stehen die Schilder dort, wo bei feuchter Fahrbahn Aquaplaning droht  – das Fahrzeug also die Bodenhaftung verlieren kann.

Dass viele Autofahrer nicht genau wissen, was ein solches Schild bedeutet, kann man vor allem auf der Autobahn häufig beobachten. Denn was „nass“ ist, empfindet jeder Verkehrs­teil­nehmer anders. Manche Fahrer steigen schon bei leichtem Nieselregen auf die Bremse. Andere ignorieren das Tempolimit auch dann noch, wenn es wie aus Kübeln schüttet.

Die StVO bietet keine genaue Definition von „Nässe“

Bei einer genauen Definition hilft auch ein Blick in die Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) nicht weiter. Diese legt lediglich fest, dass das "Zusatz­zeichen zum Zeichen 274" dem Fahrzeug­füh­renden verbietet, „bei nasser Fahrbahn die angegebene Geschwin­digkeit zu überschreiten.“

Was eine nasse Fahrbahn ist, verrät die StVO leider nicht. In solchen Fällen ist es in Deutschland Sache der Rechtsprechung, eine genau Definition zu liefern. Im Fall des Zusatz­schildes „bei Nässe“ hat das der Bundes­ge­richtshof bereits 1977 höchst­rich­terlich erledigt (AZ: 4 StR 560/77). Die Karlsruher Richter entschieden damals, dass bei „Nässe“ im Gegensatz zu bloßer „Feuchtigkeit“ die Fahrbahn „insgesamt mit einem Wasserfilm überzogen sein“ muss. Diese Festlegung ist seitdem die Grundlage für die Entscheidung anderer Gerichte.

Regen allein macht die Geschwin­dig­keits­be­grenzung nicht wirksam

Das heißt: Für eine Wirksamkeit des Zusatz­zeichens „bei Nässe“ reicht nicht allein die Tatsache, dass es regnet. Gerade im Sommer kann bei heißer Fahrbahndecke der Regen sofort verdampfen, sodass sich gar kein Wasserfilm bildet. Auch vereinzelte Wasser­lachen oder stehendes Wasser in Spurrillen reicht nicht aus.

Entscheidend ist, dass die Fahrbahn in ihrer gesamten Breite tatsächlich feucht ist. Als deutliches Zeichen für eine nasse Fahrbahn gilt häufig die Tatsache, dass andere Fahrzeuge eine sichtbare Gischt aufwirbeln. Wenn dadurch auch noch die Sicht eingeschränkt ist, gebietet es unabhängig von allen Verkehrs­zeichen schon der gesunde Menschen­verstand, das Tempo zu reduzieren. Ein deutlich sichtbarer Wasserfilm sollte zudem auch an Stellen ohne Geschwin­dig­keits­be­grenzung für Autofahrer immer ein Alarmzeichen sein.

Tempolimit mit Schnee­flocke gilt immer

Ganz anders als beim Schild „bei Nässe“ sieht es übrigens bei der kleinen Schnee­flocke aus, die ebenfalls häufig als Zusatz­zeichen unter Tempolimits auftaucht. Eine solche Geschwin­dig­keits­be­grenzung gilt immer, egal ob es gerade schneit oder das Thermometer 30 Grad anzeigt.

Laut einer aktuellen Entscheidung des Oberlands­ge­richts Hamm weise das Schnee­flocken-Zeichen lediglich darauf hin, dass durch das Tempolimit mögliche Gefahren bei winter­lichen Straßen­ver­hält­nissen gemindert werden sollen (AZ: 1 RBs 125/14). Anders als der Zusatz „bei Nässe“ ist die Schnee­flocke also keine Einschränkung, sondern eher eine Begründung der Geschwin­dig­keits­be­grenzung.

Ich wünsche Ihnen bei allen Witterungs­ver­hält­nissen eine gute Fahrt!

Ihr Swen Walentowski

Datum
Aktualisiert am
07.12.2018
Autor
Swen Walentowski
Bewertungen
9141 1
Themen
Auto Echt Recht? Strafzettel Straßen­verkehr

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