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Kleingedrucktes

Verbraucher – nehmt euch Zeit!

Viele Verbraucher verlassen sich darauf, dass im Kleingedruckten nur die üblichen Klauseln zu finden sind und unterschreiben, ohne es zu lesen. © Quelle: Buchinho/corbisimages.com

In unserer Kolumne Kleinge­drucktes schreiben wir in loser Folge über kuriose oder ärgerliche Klauseln in den Allgemeinen Geschäfts­be­din­gungen von Verträgen. Dieses Mal: Die Verbraucher unserer Tage bilden sich viel darauf ein, mündig zu sein und umsichtig zu konsumieren. Doch mit diesem Selbstbild ist es nicht weit her. Forscher haben heraus­ge­funden, dass sich Verbraucher im Internet nur eineinhalb Sekunden lang die Allgemeinen Geschäfts­be­din­gungen von Verträgen ansehen, bevor sie zustimmen. Aber Eile und Sorglo­sigkeit können böse Folgen haben.

Verbraucher sollten sich die Verträge genau ansehen, die sie eingehen - damit sie nicht über den Tisch gezogen werden, damit andere sie nicht übervor­teilen. Allein die Vernunft und das Eigenin­teresse gebieten also ein sorgfältiges Studium des Kleinge­druckten – sollte man  zumindest meinen. Die Wahrheit sieht aber ganz anders aus. Das kann etwa der britische Professor und Computer­wis­sen­schaftler Tom Rodden belegen.

Rodden hat nämlich heraus­ge­funden, dass sich Verbraucher im Internet ganze 1,5 Sekunden lang die Allgemeinen Geschäfts­be­din­gungen (AGB) von Verträgen ansehen, bevor sie ihr Häkchen vor den Satz „Ich habe die Allgemeinen Geschäfts­be­din­gungen gelesen und akzeptiert" setzen und den Vertrag abschließen. Drei Lidschläge lang lesen, besser gesagt überfliegen Verbraucher also die teils umfang­reichen Konvolute voller Hinweise und Bestim­mungen.

Bemerkungen für die Ewigkeit

Wie schnell Kunden im Internet sind und wie wenig sie das Kleinge­druckte interessiert, demons­triert auch ein Experiment, über das der britische „Guardian“ kürzlich berichtet hat.

Dabei bot die Sicher­heitsfirma F-Secure Internet­nutzern einen kostenlosen Wlan-Hotspot in einem Café an. Das Unternehmen hatte das Kleinge­druckte für diesen Deal mit ungewöhn­lichen Passagen ausgestattet, so zum Beispiel: „Mit der Benutzung dieses Dienstes willigen Sie ein, Ihr erstge­borenes Kind F-Secure zu überlassen. Zeitpunkt und Nutzungsart werden vom Unternehmen festgelegt. Falls keine Kinder produziert werden, wird stattdessen ihr Haustier genommen. Diese Bemerkungen gelten für die Ewigkeit.“ Diese Klausel hatten offenbar nicht alle Nutzer gelesen, immerhin sechs stimmten zu.

Ähnliches in puncto mangelnder Sorgfalt von Verbrauchern förderte auch der Aprilscherz einer wiederum britischen Firma zutage. Dabei schmuggelte das Unternehmen, ein Spiele­händler, aus Spaß einige kuriose Passagen in seine AGB und forderte darin etwa von den Kunden, die am 1. April 2010 in dem Online-Shop einkauften, die Abtretung ihrer Seele. 90 Prozent der Kunden hatten damit kein Problem oder hatten die Passagen überlesen und stimmten zu. Knapp 7.500 Seelen hätte der Teufel so bequem einsammeln können.

Was folgt daraus? Wer als Verbraucher seine Seele, sein Kind – wahlweise sein Haustier – behalten und sich vor bösen Überra­schungen schützen will, die aus Verträgen folgen können, sollte sich unbedingt Zeit für das Kleinge­druckte nehmen.

Datum
Aktualisiert am
29.07.2015
Autor
ime
Bewertungen
301
Themen
Allgemeine Geschäfts­be­din­gungen Kleinge­drucktes Verbraucher Vertrag

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