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Religi­ons­ge­mein­schaft

Spaghet­ti­monster-Kirche: Nudelmesse darf nicht beworben werden

An den Ortseingängen von Templin dürfen die Hinweisschilder zur Nudelmesse nicht mehr hängen. © Quelle: mgs/gettyimages.de/DAV

Der Verein „Kirche des fliegenden Spaghet­ti­monsters“ darf auch in

Zukunft im branden­bur­gischen Templin nicht mit Schildern für seine „Nudelmesse“ werben. Für das OLG Brandenburg ist der satirische Verein keine Religi­ons­ge­mein­schaft. Die Pastafaris wollen weiter­kämpfen.

Die "Kirche des Fliegenden Spaghet­ti­monsters" (KSM), deren Anhänger auch als „Pastafaris“ bekannt sind, besteht darauf, als Weltan­schau­ungs­ge­mein­schaft angesehen zu werden. Sie berufen sich dabei auf das Grundgesetz und behaupten, anderen Religi­ons­ge­mein­schaften gleich­ge­stellt zu sein. So entfachte sich ein juristischer Streit, der vor dem Oberlan­des­gericht Brandenburg Anfang August 2017 in einer Niederlage für die Pastafaris endete.

Straßen­bauamt gegen Pastafaris

Begonnen hatte der Konflikt 2014, als die KSM Hinweis­schilder auf ihre "Nudelmesse" an Ortsmasten aufgehängt hatte, an denen auch die Schilder von Kirchen mit ihren Gottes­dienst­zeiten befestigt sind. Die Aufstellung von Hinweis­schildern erfolgte an vier Ortsein­gängen von Templin. Auf den Schildern wurde, neben der Abbildung des angeblich göttlichen Wesens, die "Nudelmesse" des Vereins für Freitags um 10 Uhr angekündigt.

Das Straßen­bauamt nahm die Schilder ab. Es musste sie den Pastafaris allerdings zurückgeben, die sie dann wieder aufhängten. Als das Amt die Schilder wieder abnahm, klagten die KSM-Jünger. Sowohl vor dem Landgericht Frankfurt, als auch in nächster Instanz vor dem Oberlan­des­gericht Brandenburg blieben die Spaghetti-Verehrer ohne Erfolg. Der Verein darf seine Schilder nicht aufhängen.

Spaghet­ti­monster: Religi­ons­parodie ohne ernsthafte religiöse Substanz?

Die branden­bur­gische Landes­re­gierung hatte sich in der Sache bereits 2014 positioniert. Es handele sich bei dem kirchen­kri­tischen Verein nicht um eine Glaubens­ge­mein­schaft, sondern um eine Religi­ons­parodie "ohne ernsthafte religiöse Substanz". Das erklärte Kultur­mi­nisterin Sabine Kunst (SPD) in ihrer Antwort auf eine parlamen­ta­rische Anfrage der SPD-Fraktion im Potsdamer Landtag. 

In Deutschland kämpft die Spaghet­ti­monster-Kirche seit Langem um die Anerkennung als Religi­ons­ge­mein­schaft, bislang allerdings erfolglos. Wie jetzt wieder vor dem OLG Brandenburg.

„Kirche des fliegenden Spaghet­ti­monsters“ kündigt weiteres Vorgehen an

Der Vorsitzende der "Spaghetti-Monster-Kirche"  will sich mit dem aktuellen Urteil jedoch nicht abfinden. Er kündigte an, nun vor den Bundes­ge­richtshof, falls nötig vor das Bundes­ver­fas­sungs­gericht und notfalls auch vor den Europäischen Gerichtshof ziehen zu wollen. Das Gericht habe nur die "Spaghet­ti­monster-Kirche" im Allgemeinen beurteilt, nicht aber den Verein insgesamt. Die juristische Saga um die Pastafaris in Templin ist hier also mit großer Wahrschein­lichkeit noch nicht zu Ende.

Datum
Aktualisiert am
16.11.2017
Autor
psu
Bewertungen
554
Themen
Kirchen Religion Straßen­verkehr

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