Über Hausarbeit rümpfen moderne Menschen häufig die Nase und sehen darin kaum mehr als vergeudete Lebenszeit. Deshalb engagieren sie gern eine Putzfrau oder einen Putzmann, damit diese oder dieser ihre Wohnung auf Trab und zum Glänzen bringt. Aber leider erfüllen sich die Wünsche nach einem sauberen Zuhause nicht immer, wie Verbraucherschützer vor kurzem herausgefunden haben.
Sie testeten fünf kommerzielle Anbieter, die online Reinigungskräfte für private Haushalte vermitteln. Dabei kam heraus, dass die von den Anbietern vermittelten Putzhilfen längst nicht so gut feudeln, wedeln und wischen, wie es die Werbung dieser Plattformen glauben machen will. Nur vier von zehn Wohnungen waren nach dem Einsatz der Reinigungskräfte wirklich sauber.
Verantwortlich für das mangelhafte Saubermachen der Putzhilfen, die sie vermitteln, fühlen sich die Online-Plattformen allerdings nicht. Im Gegenteil schließen sie in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausdrücklich eine Garantie für eine ordentliche Dienstleistung aus. Solche Klauseln machen es den um eine saubere Wohnung geprellten Kunden nur begrenzt möglich, den schlechten Service zu reklamieren.
Probleme wegen Schwarzarbeit?
Aber das Ende der juristischen Fahnenstange ist in Sachen AGB bei Online-Plattformen für Putzhilfen noch nicht erreicht: So fordert zum Beispiel ein Anbieter in seinen AGB die Kunden auf, die Ausweise und Zeugnisse der Reinigungskraft, die in die Wohnung oder ins Haus kommt, selbst zu überprüfen.
Beim Thema Dokumente geben alle Anbieter an, die Zeugnisse oder Arbeitsgenehmigungen der Putzhilfen höchstens stichprobenartig zu kontrollieren. Wenig vertrauenserweckend ist auch die wohl fürsorglich gemeinte Warnung eines der Anbieter, der in seinem Kleingedruckten darauf hinweist, Kunden könnten juristische Probleme wegen Schwarzarbeit bekommen.
Dazu muss man wissen: Eine über diese Plattformen vermittelte Reinigungskraft ist nicht dort beschäftigt, sondern selbstständig tätig. Mit ihr schließt der Verbraucher den Vertrag ab. Als Selbstständige sollte die Putzkraft über einen Gewerbeschein verfügen.
Um ganz sicher zu gehen, dass das wirklich so ist, sollte man sich bei der Deutschen Rentenversicherung nach dem sozialrechtlichen Status der Putzkraft erkundigen und sich bestätigen lassen, dass diese selbstständig arbeitet. So vermeiden Kunden, in eine rechtliche Falle zu tappen, und womöglich nachträglich Sozialabgaben für die Reinigungskraft zahlen zu müssen.
Ganz offensichtlich halten sich kommerzielle Online-Plattformen einige rechtliche Hintertürchen offen und wälzen über ihr Kleingedrucktes viel Verantwortung auf die Kunden ab. Eine saubere Sache ist das nicht.
- Datum
- Aktualisiert am
- 13.11.2014
- Autor
- ime