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Partynacht: Teil 4

Nach dem Club: Was gilt es rechtlich zu beachten?

Taxifahren kann Spaß machen - erlaubt ist aber nicht alles. © Quelle: Lisa B./corbisimages.com/dav

Die Nacht ist vorbei - der Kater leider noch lange nicht. Er bringt den Magen gehörig durcheinander. Was passiert, wenn man sich im Taxi übergibt – haftet man dafür? Und was, wenn man im Taxi randaliert und rausge­schmissen wird? Antworten auf diese und andere Fragen geben wir im letzten Teil unserer Serie rund ums Ausgehen.

Es ist fünf Uhr morgens, Matthias ist ziemlich fertig. Kein Wunder, hat er doch seit dem Nachmittag mit seinen Freunden gefeiert und getrunken - erst bei sich zu Hause, dann auf dem Weg zum Club und dort natürlich auch. Doch die Nacht ist jetzt vorbei. Matthias will nach Hause und an der Straße ein Taxi anhalten. Mühsam schafft er es aus dem Club. Er tapert über den Parkplatz zur Straße. Doch als er an einem abgestellten Autos vorbei kommt, stutzt er - das Auto wackelt. Matthias ist zwar sturztrunken, aber eins und eins kann er noch zusammen­zählen. Dass sich da gerade ein Pärchen miteinander im Auto vergnügt, bringt ihn zum Grinsen.

Ist Sex im Auto erlaubt?

Autos gelten als persön­licher Wohnraum, in dem fast alles erlaubt ist. Trotzdem müssen Liebes­hungrige einiges beachten. Denn Sex im Auto ist nur an bestimmten Orten erlaubt, in der eigenen Garage zum Beispiel. Anders ist es etwa auf einem öffent­lichen Parkplatz. Vergnügt man sich dort im Auto, kann es strafbar sein, wenn das jemand ungewollt mitbekommt und sich davon gestört fühlt. „Laut Strafge­setzbuch ist das Liebesspiel im Auto ein öffent­liches Ärgernis“, erklärt die Berliner Rechts­an­wältin Gesine Reisert von der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Dieses könne mit einer Geld- oder Freiheits­strafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.

Die beiden im Auto haben Glück, denn Matthias ist tolerant. Außerdem ist er viel zu sehr mit sich beschäftigt: Ihm ist schwindelig, sein Kopf dreht sich, sein Magen fühlt sich komisch an.

Wer haftet für die Reinigung des Taxis?

Ein Taxi hält neben Matthias. Er wirft sich auf die Rückbank und bringt gerade so die Adresse seiner Kreuzberger Wohnung heraus. Der Taxifahrer startet. Er fährt schnittig und nimmt rasant jede Kurve. Das ist nicht gut für Matthias‘ Magen. Aber der Student ist zu schwach und hilflos, um dem Taxifahrer einen Wink zu geben und ihn zu bitten, langsamer zu fahren oder anzuhalten. Konzen­trier' dich, sagt sich Matthias. Doch es ist zu spät. Als der Taxifahrer wieder mit Karacho in eine Kurve fährt, übergibt sich Matthias.

Der Taxifahrer schimpft sofort darauf los. Er fährt rechts ran und betrachtet angewidert die Rückbank. „Die Reinigung zahlst du!“, schreit er. Zu Recht? „Übergeben sich Fahrgäste in einem Taxi, müssen sie die Reinigung des Wagens bezahlen. Sie sind grundsätzlich zur Haftung und zur Zahlung von Schadens­ersatz verpflichtet“, erklärt Gesine Reisert. Den Schaden können Fahrgäste zusammen mit dem Geld für die Taxifahrt über eine Pauschale direkt vor Ort an den Taxifahrer zahlen.

Allerdings müssen Fahrgäste nicht immer die gesamten Kosten für die Reinigung und einen möglichen Verdienst­ausfall zahlen, wenn sie betrunken sind und sich im Taxi übergeben. In einem Fall, den das Münchner Amtsgericht 2010 entschieden hat, musste der Fahrgast nur die Hälfte der Kosten zahlen. Er kam alkoho­lisiert vom Oktoberfest und hatte den Taxifahrer gebeten, anzuhalten, als ihm schlecht wurde. Das tat der Taxifahrer aber nicht, das Gericht sah darin eine Mitschuld des Fahrers (AZ: 271 C 11329/10).

Was passiert, wenn jemand im Taxi randaliert?

Matthias hat genug Geld dabei und gibt es dem Taxifahrer. Dann geht er zu Fuß weiter. Seine Übelkeit ist weg, die frische Luft tut ihm gut. Zugleich aber spürt er Ärger in sich aufsteigen - schließlich hat er dem Taxifahrer gerade einen großen Teil seines Monats-Budgets gegeben, und er weiß nicht, ob er das gemusst hätte. Die Rechtslage kennt Matthias nicht, und so setzt sich in seinem immer noch betrunkenen Kopf eine Gewissheit fest: Der Taxifahrer hat mich über den Tisch gezogen.

Wütend hält Matthias das nächste Taxi an. Denen werde ich es zeigen, denkt er. Kaum sitzt er auf der Rückbank, fängt er an, den Taxifahrer zu beschimpfen und anzupöbeln. Aber der Taxifahrer fährt schon so lange nachts in Berlin Taxi, dass er sich davon nicht aus der Ruhe bringen lässt. Er schmeißt Matthias einfach an der nächsten Ecke aus dem Wagen und nimmt ihm vorher das Fahrgeld ab.

„Randaliert ein Fahrgast im Taxi, handelt es sich um eine Störung des Vertrags zwischen Fahrgast und Taxifahrer“, erklärt Rechts­an­wältin Reisert. „Das berechtigt den Fahrer zur fristlosen Vertrags­kün­digung.“ Der Fahrgast muss dem Fahrer in solch einem Fall den kompletten Fahrpreis zahlen, auch wenn er aus dem Taxi geworfen wurde, bevor das eigentliche Fahrtziel erreicht ist. Eine Ausnahme von dieser Regel gibt es nur, wenn der Taxifahrer gleich einen anderen Fahrgast in sein Taxi aufnehmen kann.

Fazit:

Sex im Auto: An bestimmten Orten ist Sex im Auto erlaubt, zum Beispiel in der eigenen Garage. Doch an öffent­lichen Orten, wenn sich Menschen gestört fühlen, gilt das Liebesspiel im Auto als Erregung öffent­lichen Ärgernisses. Darauf stehen Geld- oder Freiheits­strafen.

Sich im Taxi übergeben: Für die Reinigung und einen möglichen Verdienst­ausfall des Taxifahrers müssen Fahrgäste aufkommen, die betrunken sind und sich im Taxi übergeben.

Randalieren im Taxi: Wer im Taxi randaliert, sorgt für eine Vertrags­störung zwischen Taxifahrer und Fahrgast. Das berechtigt den Fahrer zur fristlosen Kündigung des Vertrags. Das Fahrgeld bis zum ursprünglich angepeilten Ziel muss der Fahrgast bezahlen.

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Private Sicher­heits­dienste – was dürfen die Mitarbeiter?

1:35
Datum
Aktualisiert am
27.06.2014
Autor
ime
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Themen
Auto Taxi

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