Echt Recht?

Inwieweit müssen Ärzte übers Impfen aufklären?

In unserer Serie "Echt Recht?!" beantwortet Rechtsanwalt Swen Walentowski Ihre Fragen. © Quelle: DAV

Spritzen im kleinen Arm des eigenen Kindes verunsichern Eltern. Da tut Aufklärung Not. Inwiefern Ärzte über jede Impfung informieren müssen: Rechts­anwalt Swen Walentowski hat sich für unsere Leserin Katharina G. die Rechtslage angeschaut.

Liebe Katharina G.,

ja, das hätte er. Ein Arzt muss seine Patienten vor jeder Impfung aufklären – so wie bei jeder anderen Behandlung auch.

Der Patient sollte nach dem Gespräch über Vorteile und Risiken der Impfung im Bilde sein. Es genügt übrigens nicht, dass der behandelnde Arzt Ihnen eine Broschüre an die Hand gibt. Kein Patient ist zum Selbst­studium verpflichtet. Die Aufklärung muss immer mündlich erfolgen.

Wenn die Entscheidung nicht akut drängt, würde ich immer anraten, einen Termin für ein Vorab-Gespräch zu vereinbaren. Das wäre dann allerdings ein gesondertes Beratungs­ge­spräch und würde unabhängig von der Risiko­auf­klärung geführt.

Worüber der Arzt vor dem Impfen genau aufklären muss

Grundlegend für die Risiko­auf­klärung vor dem Impfen sind die Empfeh­lungen der Bundes­ärz­te­kammer und der Ständigen Impfkom­mission (Stiko). Die sehen diese Pflichten zur Aufklärung vor:

Der Arzt muss erstens über den Nutzen der Impfung und zweitens über die zu verhütende Krankheit informieren. Außerdem sollte er drittens auf Nebenwir­kungen und Kompli­ka­tionen hinweisen und viertens hinter­fragen, inwieweit der Impfung Unverträg­lich­keiten oder andere Kontra­in­di­ka­tionen entgegen­stehen. Darüber hinaus müssen Ärzte fünftens über die Durchführung sowie sechstens über Dauer und Beginn der Schutz­impfung aufklären.

Warum Ihr Arzt sich quittieren lässt, dass er Sie aufgeklärt hat

Vielleicht wird der Arzt Sie vor oder nach der Impfung bitten, mit einer Unterschrift zu bestätigen, dass er Sie aufgeklärt hat. Damit würde er sich vor einer Unterlas­sungsklage schützen.

Würde er Sie nämlich nicht aufklären und entstünde Ihnen dann daraus ein Schaden, könnten Sie den Arzt in Regress nehmen. Das passiert in der Praxis übrigens häufiger, wenn der Arzt nicht geimpft hat und sein Patient danach an etwas erkrankt, gegen das er geimpft hätte werden wollen.

Mit besten Grüßen,

Ihr Swen Walentowski