
Liebe Katharina G.,
ja, das hätte er. Ein Arzt muss seine Patienten vor jeder Impfung aufklären – so wie bei jeder anderen Behandlung auch.
Der Patient sollte nach dem Gespräch über Vorteile und Risiken der Impfung im Bilde sein. Es genügt übrigens nicht, dass der behandelnde Arzt Ihnen eine Broschüre an die Hand gibt. Kein Patient ist zum Selbststudium verpflichtet. Die Aufklärung muss immer mündlich erfolgen.
Wenn die Entscheidung nicht akut drängt, würde ich immer anraten, einen Termin für ein Vorab-Gespräch zu vereinbaren. Das wäre dann allerdings ein gesondertes Beratungsgespräch und würde unabhängig von der Risikoaufklärung geführt.
Worüber der Arzt vor dem Impfen genau aufklären muss
Grundlegend für die Risikoaufklärung vor dem Impfen sind die Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Ständigen Impfkommission (Stiko). Die sehen diese Pflichten zur Aufklärung vor:
Der Arzt muss erstens über den Nutzen der Impfung und zweitens über die zu verhütende Krankheit informieren. Außerdem sollte er drittens auf Nebenwirkungen und Komplikationen hinweisen und viertens hinterfragen, inwieweit der Impfung Unverträglichkeiten oder andere Kontraindikationen entgegenstehen. Darüber hinaus müssen Ärzte fünftens über die Durchführung sowie sechstens über Dauer und Beginn der Schutzimpfung aufklären.
Warum Ihr Arzt sich quittieren lässt, dass er Sie aufgeklärt hat
Vielleicht wird der Arzt Sie vor oder nach der Impfung bitten, mit einer Unterschrift zu bestätigen, dass er Sie aufgeklärt hat. Damit würde er sich vor einer Unterlassungsklage schützen.
Würde er Sie nämlich nicht aufklären und entstünde Ihnen dann daraus ein Schaden, könnten Sie den Arzt in Regress nehmen. Das passiert in der Praxis übrigens häufiger, wenn der Arzt nicht geimpft hat und sein Patient danach an etwas erkrankt, gegen das er geimpft hätte werden wollen.
Mit besten Grüßen,
Ihr Swen Walentowski
- Datum
- Aktualisiert am
- 02.04.2015
- Autor
- Swen Walentowski