Liebe Petra M.,
weder der 24. noch der 31. Dezember sind Feiertage – und auch keine halben. Einige Unternehmen sehen Heiligabend und Silvester zwar als solche halben Arbeitstage an. Doch gibt es hierfür keinen Automatismus: Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrem Arbeitgeber.
In den meisten Bundesländern gilt Heiligabend zudem als „stiller Tag“. Doch auch davon darf man nicht auf einen freien Tag schließen: An stillen Tagen herrscht lediglich das Verbot für öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, häufig als Tanzverbot bezeichnet. Selbst die „stille Nacht“ gilt nicht automatisch für Schichtdienstmitarbeiter.
Doch gibt es Chancen darauf, an Heiligabend oder Silvester offiziell frei zu bekommen.
Heiligabend und Silvester sind dann freie Tage, wenn...
... eine „betriebliche Übung“ vorliegt. Diese tritt immer dann ein, wenn durch die Wiederholung bestimmter Leistungen durch den Arbeitgeber der Arbeitnehmer Rechtsansprüche auf diese Leistungen begründen kann. Sollten Sie also, liebe Petra M., in den vergangenen Jahren stets freibekommen haben, es hierfür also gewissermaßen eine Tradition in Ihrem Unternehmen gibt, stehen die Chancen nicht schlecht.
... eine andere Abteilung in Ihrem Unternehmen frei bekommt, sie aber nicht. Der Grundsatz der Gleichbehandlung wäre damit verletzt.
... es für Sie ein Tarifvertrag gilt. Dann lohnt sich ein Blick hinein: Oftmals sind hier Heiligabend und Silvester ebenfalls als freie Tage definiert, die nicht von Ihrem gesetzlichen Urlaubsanspruch abgezogen werden.
Ob Sie nun an den besagten Tagen arbeiten müssen, oder nicht: Ich wünsche Ihnen auf jedem Fall ein besinnliches und schönes Weihnachtsfest und einen guten Start ins Jahr 2015!
Ihr Swen Walentowski
- Datum
- Aktualisiert am
- 14.11.2014
- Autor
- Swen Walentowski