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Echt Recht?

Haben Arbeit­nehmer Heiligabend und Silvester frei?

Rechtsanwalt Swen Walentowski beantwortet Ihre Fragen zu rechtlichen Themen. © Quelle: DAV

An den beiden Weihnachts­fei­ertagen hat jeder Arbeit­nehmer frei, ebenso am Neujahrstag. Wie steht es aber um den 24. und 31. Dezember, also an Heiligabend und Silvester? Swen Walentowski hat sich der Frage unserer Leserin Petra M. angenommen.

Liebe Petra M.,

weder der 24. noch der 31. Dezember sind Feiertage – und auch keine halben. Einige Unternehmen sehen Heiligabend und Silvester zwar als solche halben Arbeitstage an. Doch gibt es hierfür keinen Automa­tismus: Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrem Arbeitgeber.

In den meisten Bundes­ländern gilt Heiligabend zudem als „stiller Tag“. Doch auch davon darf man nicht auf einen freien Tag schließen: An stillen Tagen herrscht lediglich das Verbot für öffentliche Unterhal­tungs­ver­an­stal­tungen, häufig als Tanzverbot bezeichnet. Selbst die „stille Nacht“ gilt nicht automatisch für Schicht­dienst­mit­ar­beiter.

Doch gibt es Chancen darauf, an Heiligabend oder Silvester offiziell frei zu bekommen.

Heiligabend und Silvester sind dann freie Tage, wenn...

... eine „betriebliche Übung“ vorliegt. Diese tritt immer dann ein, wenn durch die Wieder­holung bestimmter Leistungen durch den Arbeitgeber der Arbeit­nehmer Rechts­an­sprüche auf diese Leistungen begründen kann. Sollten Sie also, liebe Petra M., in den vergangenen Jahren stets freibe­kommen haben, es hierfür also gewissermaßen eine Tradition in Ihrem Unternehmen gibt, stehen die Chancen nicht schlecht.

... eine andere Abteilung in Ihrem Unternehmen frei bekommt, sie aber nicht. Der Grundsatz der Gleich­be­handlung wäre damit verletzt.

... es für Sie ein Tarifvertrag gilt. Dann lohnt sich ein Blick hinein: Oftmals sind hier Heiligabend und Silvester ebenfalls als freie Tage definiert, die nicht von Ihrem gesetz­lichen Urlaubs­an­spruch abgezogen werden.

Ob Sie nun an den besagten Tagen arbeiten müssen, oder nicht: Ich wünsche Ihnen auf jedem Fall ein besinn­liches und schönes Weihnachtsfest und einen guten Start ins Jahr 2015!

Ihr Swen Walentowski

Datum
Aktualisiert am
14.11.2014
Autor
Swen Walentowski
Bewertungen
1769
Themen
Arbeit­nehmer Echt Recht? Silvester Urlaub Weihnachten

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