In der Regel gilt: Wer etwas beschädigt, muss für den Schaden aufkommen. Wenn bei Ausschreitungen rund um eine Demonstration oder bei Krawallen Fenster zu Bruch gehen oder Autos brennen, kann der Verantwortliche allerdings meist nicht ermittelt werden. In manchen Fällen springt die Versicherung des Opfers ein.
Auto abgebrannt: Vollkaskoversicherung zahlt
Ob ein Autobesitzer auf dem Schaden sitzen bleibt, wenn sein Auto bei Ausschreitungen oder Krawallen angezündet wird, kommt auf seinen Versicherungsschutz an. „Eine Vollkaskoversicherung deckt Schäden aus Vandalismus ab“, sagt Dr. Daniela Mielchen, Rechtsanwältin für Verkehrsrecht und Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Die Versicherung zahle dem Eigentümer dann den Wiederbeschaffungswert des Wagens.
Eine Teilkaskoversicherung hingegen deckt zwar grundsätzlich Brandschäden ab, allerdings nicht solche, die durch Vandalismus und Krawall entstanden sind. „Vandalismusschäden sind in der Teilkaskoversicherung in der Regel ausgeschlossen“, warnt Rechtsanwalt Christian Janeczek, ebenfalls Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.
Auto sicher abstellen
Auch wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, sollte darauf achten, wo er sein Auto parkt. „Wenn man davon ausgehen kann, dass es in einem bestimmten Viertel zu Ausschreitungen kommt, sollte man das Auto lieber woanders abstellen“, rät die Rechtsanwältin aus Hamburg. Kommt es zu Schäden, könnte die Versicherung unter Umständen einwenden, dass dem Autobesitzer ein Mitverschulden zugeschrieben werden kann.
Für Schäden an den Reifen – zum Beispiel wenn diese aufgestochen werden – zahlt weder eine Voll- noch eine Teilkaskoversicherung. Wichtig ist ebenfalls: Wird das eigene Auto angezündet und greift der Brand auf ein anderes Auto über, muss die eigene Versicherung für die Schäden am anderen Auto nicht zahlen.
Fenster eingeschlagen: Glasversicherung zahlt in der Regel
Eingeschlagene Fensterscheiben sind ebenfalls häufig Folge von Vandalismus. Bei solchen Schäden zahlt die Wohngebäudeversicherung – vorausgesetzt, der Eigentümer hat eine Glasversicherung abgeschlossen.
Krawall-Schäden: Was ist zu tun?
Wenn Sie bemerken, dass an Ihrem Haus oder Ihrem Auto Schäden durch Vandalismus entstanden sind, sollten Sie schnell aktiv werden. Informieren Sie schnellstmöglich Ihre Versicherung und die Polizei. Rechtsanwalt Janeczek empfiehlt, Anzeige zu erstatten: „Betroffene können dann womöglich Ansprüche gegen den Täter geltend machen, falls dieser ermittelt wird.“
Wenn die Geschädigten identifiziert werden, zum Beispiel über die Nummer des abgebrannten Autos, würden sie informiert. „Dann ist es sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten, der wiederum Akteneinsicht beantragen kann“, erklärt der Dresdner Verkehrsrechtsanwalt. Nur Anwälte dürften die Polizeiakten einsehen. Dadurch könne der Geschädigte die Daten des Täters ermitteln und zivilrechtlich gegen ihn vorgehen. Das kann bedeuten, dass er Schadensersatz für das abgebrannte Auto zahlen muss.
Auto abgebrannt oder Fenster eingeschlagen und die Versicherung zahlt nicht - Anwälte helfen
Im Zuge von Ausschreitungen oder Krawallen wurde ihr Auto beschädigt oder sogar zerstört? Die Fensterscheiben von Ihrer Wohnung oder Ihrem Geschäft wurden eingeschlagen - und Sie streiten sich mit Ihrer Versicherung? Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt für Verkehrs- beziehungsweise Versicherungsrecht. Anwältinnen und Anwälte können Sie dazu beraten, welche Ansprüche Sie haben, und sich für Ihre Rechte einsetzen. Einen Ansprechpartner in Ihrer Nähe finden Sie in unserer Anwaltssuche.
- Datum
- Aktualisiert am
- 14.05.2018
- Autor
- vhe/red