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Vandalismus

Auto ausgebrannt und Scheibe eingeschlagen: Wer zahlt bei Vandalismus?

Ob Demo oder Fußballspiel - bei Großveranstaltungen kann einiger Schaden angerichtet werden. © Quelle: MacXever/gettyimages.de

Besonders in Großstädten wie Berlin oder Hamburg werden immer wieder Autos beschädigt oder in Brand gesteckt. Die Deutsche Anwalt­auskunft erklärt, wann bei Fällen von Vandalismus welche Versicherung einspringt und wie Betroffene für eine angemessene Entschä­digung sorgen können.

In der Regel gilt: Wer etwas beschädigt, muss für den Schaden aufkommen. Wenn bei Ausschrei­tungen rund um eine Demons­tration oder bei Krawallen Fenster zu Bruch gehen oder Autos brennen, kann der Verant­wortliche allerdings meist nicht ermittelt werden. In manchen Fällen springt die Versicherung des Opfers ein.

Auto abgebrannt: Vollkas­ko­ver­si­cherung zahlt

Ob ein Autobe­sitzer auf dem Schaden sitzen bleibt, wenn sein Auto bei Ausschrei­tungen oder Krawallen angezündet wird, kommt auf seinen Versiche­rungs­schutz an. „Eine Vollkas­ko­ver­si­cherung deckt Schäden aus Vandalismus ab“, sagt Dr. Daniela Mielchen, Rechts­an­wältin für Verkehrsrecht und Mitglied im geschäfts­füh­renden Ausschuss der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Die Versicherung zahle dem Eigentümer dann den Wieder­be­schaf­fungswert des Wagens.

Eine Teilkas­ko­ver­si­cherung hingegen deckt zwar grundsätzlich Brandschäden ab, allerdings nicht solche, die durch Vandalismus und Krawall entstanden sind. „Vandalis­mus­schäden sind in der Teilkas­ko­ver­si­cherung in der Regel ausgeschlossen“, warnt Rechts­anwalt Christian Janeczek, ebenfalls Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht.

Auto sicher abstellen

Auch wer eine Vollkas­ko­ver­si­cherung abgeschlossen hat, sollte darauf achten, wo er sein Auto parkt. „Wenn man davon ausgehen kann, dass es in einem bestimmten Viertel zu Ausschrei­tungen kommt, sollte man das Auto lieber woanders abstellen“, rät die Rechts­an­wältin aus Hamburg. Kommt es zu Schäden, könnte die Versicherung unter Umständen einwenden, dass dem Autobe­sitzer ein Mitver­schulden zugeschrieben werden kann.

Für Schäden an den Reifen – zum Beispiel wenn diese aufgestochen werden – zahlt weder eine Voll- noch eine Teilkas­ko­ver­si­cherung. Wichtig ist ebenfalls: Wird das eigene Auto angezündet und greift der Brand auf ein anderes Auto über, muss die eigene Versicherung für die Schäden am anderen Auto nicht zahlen.

Fenster eingeschlagen: Glasver­si­cherung zahlt in der Regel

Eingeschlagene Fenster­scheiben sind ebenfalls häufig Folge von Vandalismus. Bei solchen Schäden zahlt die Wohnge­bäu­de­ver­si­cherung – voraus­gesetzt, der Eigentümer hat eine Glasver­si­cherung abgeschlossen.

Krawall-Schäden: Was ist zu tun?

Wenn Sie bemerken, dass an Ihrem Haus oder Ihrem Auto Schäden durch Vandalismus entstanden sind, sollten Sie schnell aktiv werden. Informieren Sie schnellst­möglich Ihre Versicherung und die Polizei. Rechts­anwalt Janeczek empfiehlt, Anzeige zu erstatten: „Betroffene können dann womöglich Ansprüche gegen den Täter geltend machen, falls dieser ermittelt wird.“

Wenn die Geschä­digten identi­fiziert werden, zum Beispiel über die Nummer des abgebrannten Autos, würden sie informiert. „Dann ist es sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten, der wiederum Akteneinsicht beantragen kann“, erklärt der Dresdner Verkehrs­rechts­anwalt. Nur Anwälte dürften die Polizeiakten einsehen. Dadurch könne der Geschädigte die Daten des Täters ermitteln und zivilrechtlich gegen ihn vorgehen. Das kann bedeuten, dass er Schadens­ersatz für das abgebrannte Auto zahlen muss.

Auto abgebrannt oder Fenster eingeschlagen und die Versicherung zahlt nicht - Anwälte helfen

Im Zuge von Ausschrei­tungen oder Krawallen wurde ihr Auto beschädigt oder sogar zerstört? Die Fenster­scheiben von Ihrer Wohnung oder Ihrem Geschäft wurden eingeschlagen - und Sie streiten sich mit Ihrer Versicherung? Wenden Sie sich an einen Rechts­anwalt für Verkehrs- beziehungsweise Versiche­rungsrecht. Anwältinnen und Anwälte können Sie dazu beraten, welche Ansprüche Sie haben, und sich für Ihre Rechte einsetzen. Einen Ansprech­partner in Ihrer Nähe finden Sie in unserer Anwaltssuche.

Datum
Aktualisiert am
14.05.2018
Autor
vhe/red
Bewertungen
4663
Themen
Verbrechen Versicherung

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