Ein vom Sender noch nicht bestimmter Moderator wird künftig eine Anwältin oder einen Anwalt zu einem bestimmten – und wochenaktuellen – Rechtsthema befragen. Das einstündige Format soll donnerstags nach den Tagesthemen ausgestrahlt werden – auf dem dann frei gewordenen Sendeplatz der Talkshow von Reinhold Beckmann. Aus Senderkreisen war zu erfahren, dass derzeit noch nach einem „streitbaren Moderator“ gesucht werde.
Dass es nur einen Gast geben wird, hat einen Hintergrund. Denn der Titel der Sendung lautet: „Ein Anwalt, Drei Meinungen“. Der Pressesprecher des Deutschen Anwaltvereins, Swen Walentowski, zeigte sich begeistert: „Es ist ein großer Erfolg für den DAV und eine herausragende Gelegenheit für unsere Mitglieder zu zeigen, dass sie nicht nur über eine umfassende Kompetenz in ihrem Spezialgebiet verfügen. Auch einzelne Anwältinnen und Anwälte können mehrere Meinungen haben und diese auch vertreten.“ Schließlich hätten sie alle Partikularinteressen der Gesellschaft im Blick. „Damit können sie jede Facette einer Rechtsfrage beleuchten und begründen“, so Walentowski weiter.
Auch über Themen wurde intern bereits beraten. „Sollte ich meinen Mann verklagen, da er mich durch sein Geschnarche vom Schlafen abhält?“, sei dabei ebenso eine denkbare Diskussion, wie die Fragen „Sollte ich mein geliebtes Auto als Erben einsetzen?“ und „Soll ich es hinnehmen, dass mein Hund Anzeige erstattet hat, weil ich ihn nur dreimal am Tag füttere?“.
Die erste Sendung wird voraussichtlich Anfang 2015 ausgestrahlt. (Interessierte Mitglieder des DAV können sich aber bereits ab Juni 2014 in eine Kartei aufnehmen lassen, um gegebenenfalls als Experten in der Sendung aufzutreten.)
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- Datum
- Aktualisiert am
- 27.06.2014
- Autor
- red