Seit dem vergangenen Freitag ist die Europameisterschaft 2016 in Frankreich offiziell angepfiffen. Selten war bei einer Großveranstaltung die Angst vor einem Anschlag durch terroristische Gruppen größer. Bisher erwiesen sich zwar vor allem prügelnde Hooligans als Bedrohung für die Sicherheit, doch die Drohung des Terrors liegt schwer über diesem Fußballturnier. In der Presse werden für den Ernstfall verschiedene Szenarien beschrieben: Die Rede ist von unter anderem von Geisterspielen oder kurzfristigen Verlegungen der Spielorte.
Die französischen Sicherheitsbehörden sind sich der Lage bewusst und haben sich dementsprechend vorbereitet. Die Videoüberwachung wurde ausgebaut, zusätzlich zu Polizeikräften sind 10.000 private Sicherheitskräfte im Einsatz. Alleine die Sicherheitskosten rund um die „Fan-Zonen“ in den Austragungsstätten belaufen sich auf 17 Millionen Euro. Und trotzdem bleibt ein Gefühl der Unsicherheit und viele Fragen.
Je früher der Reiserücktritt, umso geringer die Stornogebühren
Grundsätzlich ist es nicht entscheidend, was den Reisenden zum Rücktritt von einer Reise bewegt. Viel entscheidender sind andere Faktoren. Normalerweise werden bei einem Reiserücktritt Stornogebühren fällig. Deren Höhe richtet sich meist nach dem Zeitpunkt des Rücktritts und den jeweiligen Vertragsbedingungen. Hier lohnt sich ein genaues Lesen der Konditionen inklusive Blick ins Kleingedruckte.
Je früher man storniert, umso geringer fallen die Gebühren dafür aus. Bei Flugreisen haben Kunden außerdem das Recht, sämtliche Steuern und Gebühren zurückerstattet zu bekommen. Das Gleiche gilt allerdings nicht für den eigentlichen Preis des Flugtickets. Hier stellen sich die Fluglinien oft quer und schließen eine Ticketkostenerstattung in ihren Geschäftsbedingungen pauschal aus. Das muss nicht zwangsläufig rechtens sein. Es lohnt sich, der Airline eine schriftliche Zahlungsaufforderung zu schicken.
Ist Terrorgefahr „höhere Gewalt“?
Im Reiserecht gibt es allerdings eine Bestimmung, welche im Zweifelsfall große Bedeutung haben kann: Liegt ein Fall von „höherer Gewalt“ vor, dürfen Reiseanbieter bei einem Rücktritt keine Stornogebühren erheben. Fällt eine allgemein erhöhte Terrorgefahr in diese Kategorie? Tatsächlich muss die Bedrohung konkreter sein, beziehungsweise die Warnung davor. Hier ist die Politik am Zug: Gibt das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für eine Region aus, liegt ein Fall von „höherer Gewalt“ vor. Dann entfallen für Reisende Stornogebühren. Reiseveranstalter sind dazu verpflichtet, ihre Kunden über die Warnungen des Auswärtigen Amts zu informieren. Reisende sollten also auch auf dementsprechende Hinweise genau achten.
Für Frankreich, also den Austragungsort der Euro 2016, liegt natürlich keine dementsprechende Reisewarnung vor. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass sich das im Fall eines Zwischenfalls oder Anschlags ändert.
Bei einem Fall von „höherer Gewalt“ spielt es übrigens keine Rolle, ob man die Reise bereits angetreten hat, oder nicht. Bricht man allerdings die Reise mittendrin ab, kann der Anbieter bereits erbrachte Reiseleistungen anteilig verrechnen. Man bekommt also auch nur einen Teil seines Geldes wieder zurück.
Euro 2016: Ticket-Weiterverkauf möglich?
Gibt es für Ticketbesitzer noch eine Möglichkeit, ihre Eintrittskarten weiterzuverkaufen? Grundsätzlich ist das machbar, aber mit gewissen Risiken verbunden.
Die Tickets für die Euro 2016 sind personalisiert, also mit dem Namen des Käufers bedruckt. Es ist nicht verboten, diese personalisierten Tickets privat zu kaufen oder zu verkaufen. Käufer gehen dann allerdings das klare Risiko ein, beim Stadioneinlass nach einem Ausweis gefragt zu werden. Und wenn der Name auf dem Ausweis nicht mit dem auf dem Ticket übereinstimmt, kennt die UEFA keine Gnade. Der Besitzer des Tickets wird dann nicht ins Stadion gelassen. Mit Stichproben ist zu rechnen.
Wer dieses Risiko auf sich nehmen will, findet auf gängigen Plattformen im Netz weiterhin Karten für die Spiele der Euro 2016. Wenn auch meist zu gesalzenen Preisen. Die offizielle Wiederverkaufsplattform der UEFA ist mittlerweile geschlossen.
- Datum
- Aktualisiert am
- 16.06.2016
- Autor
- psu