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Europa­meis­ter­schaft

Terror­gefahr bei EURO 2016: Können Reisen & Tickets storniert werden?

Die Angst spielt mit im EM-Sommer 2016. © Quelle: danylamote/fotolia.com

Die Europa­meis­ter­schaft blieb bisher friedlich, doch die Bedrohung durch den interna­tionalen Terror liegt weiterhin in der Luft. Für manchen Fußballfan mit EM-Ticket ist diese Bedrohung womöglich zu real. Ist ein Rücktritt von einer Reise ins EM-Stadion jetzt noch möglich, ohne auf den gesamten Kaufpreis zu verzichten?

Seit dem vergangenen Freitag ist die Europa­meis­ter­schaft 2016 in Frankreich offiziell angepfiffen. Selten war bei einer Großver­an­staltung die Angst vor einem Anschlag durch terroris­tische Gruppen größer. Bisher erwiesen sich zwar vor allem prügelnde Hooligans als Bedrohung für die Sicherheit, doch die Drohung des Terrors liegt schwer über diesem Fußball­turnier. In der Presse werden für den Ernstfall verschiedene Szenarien beschrieben: Die Rede ist von unter anderem von Geister­spielen oder kurzfristigen Verlegungen der Spielorte.

Die franzö­sischen Sicher­heits­be­hörden sind sich der Lage bewusst und haben sich dementsprechend vorbereitet. Die Videoüber­wachung wurde ausgebaut, zusätzlich zu Polizei­kräften sind 10.000 private Sicher­heits­kräfte im Einsatz. Alleine die Sicher­heits­kosten rund um die „Fan-Zonen“ in den Austra­gungs­stätten belaufen sich auf 17 Millionen Euro. Und trotzdem bleibt ein Gefühl der Unsicherheit und viele Fragen.

 Je früher der Reiserücktritt, umso geringer die Storno­ge­bühren

Grundsätzlich ist es nicht entscheidend, was den Reisenden zum Rücktritt von einer Reise bewegt. Viel entschei­dender sind andere Faktoren. Normalerweise werden bei einem Reiserücktritt Storno­ge­bühren fällig. Deren Höhe richtet sich meist nach dem Zeitpunkt des Rücktritts und den jeweiligen Vertrags­be­din­gungen. Hier lohnt sich ein genaues Lesen der Konditionen inklusive Blick ins Kleinge­druckte.

Je früher man storniert, umso geringer fallen die Gebühren dafür aus. Bei Flugreisen haben Kunden außerdem das Recht, sämtliche Steuern und Gebühren zurück­er­stattet zu bekommen. Das Gleiche gilt allerdings nicht für den eigent­lichen Preis des Flugtickets. Hier stellen sich die Fluglinien oft quer und schließen eine Ticket­kos­ten­er­stattung in ihren Geschäfts­be­din­gungen pauschal aus. Das muss nicht zwangs­läufig rechtens sein. Es lohnt sich, der Airline eine schriftliche Zahlungs­auf­for­derung zu schicken.

Ist Terror­gefahr „höhere Gewalt“?

Im Reiserecht gibt es allerdings eine Bestimmung, welche im Zweifelsfall große Bedeutung haben kann: Liegt ein Fall von „höherer Gewalt“ vor, dürfen Reisean­bieter bei einem Rücktritt keine Storno­ge­bühren erheben. Fällt eine allgemein erhöhte Terror­gefahr in diese Kategorie? Tatsächlich muss die Bedrohung konkreter sein, beziehungsweise die Warnung davor.  Hier ist die Politik am Zug: Gibt das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für eine Region aus, liegt ein Fall von „höherer Gewalt“ vor. Dann entfallen für Reisende Storno­ge­bühren. Reisever­an­stalter sind dazu verpflichtet, ihre Kunden über die Warnungen des Auswärtigen Amts zu informieren.  Reisende sollten also auch auf dementspre­chende Hinweise genau achten.

Für Frankreich, also den Austra­gungsort der Euro 2016, liegt natürlich keine dementspre­chende Reisewarnung vor. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass sich das im Fall eines Zwischenfalls oder Anschlags ändert.

Bei einem Fall von „höherer Gewalt“ spielt es übrigens keine Rolle, ob man die Reise bereits angetreten hat, oder nicht. Bricht man allerdings die Reise mittendrin ab, kann der Anbieter bereits erbrachte Reiseleis­tungen anteilig verrechnen. Man bekommt also auch nur einen Teil seines Geldes wieder zurück.

Euro 2016: Ticket-Weiter­verkauf möglich?

Gibt es für Ticket­be­sitzer noch eine Möglichkeit, ihre Eintritts­karten weiter­zu­ver­kaufen? Grundsätzlich ist das machbar, aber mit gewissen Risiken verbunden.

Die Tickets für die Euro 2016 sind persona­lisiert, also mit dem Namen des Käufers bedruckt. Es ist nicht verboten, diese persona­li­sierten Tickets privat zu kaufen oder zu verkaufen. Käufer gehen dann allerdings das klare Risiko ein, beim Stadion­einlass nach einem Ausweis gefragt zu werden. Und wenn der Name auf dem Ausweis nicht mit dem auf dem Ticket überein­stimmt, kennt die UEFA keine Gnade. Der Besitzer des Tickets wird dann nicht ins Stadion gelassen. Mit Stichproben ist zu rechnen.

Wer dieses Risiko auf sich nehmen will, findet auf gängigen Plattformen im Netz weiterhin Karten für die Spiele der Euro 2016. Wenn auch meist zu gesalzenen Preisen. Die offizielle Wieder­ver­kaufs­plattform der UEFA ist mittlerweile geschlossen.

Datum
Aktualisiert am
16.06.2016
Autor
psu
Bewertungen
58
Themen
Fußball Reisemangel Reisen Reisever­si­cherung

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