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Verfas­sungs­be­schwerde

Verfas­sungs­richter bestätigen Verbot von Sex mit Tieren

Quelle: Volz/panthermedia
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
©  Quelle: Volz/panthermedia

Zwei Sodomiten, die sich gegen das Verbot von Sex mit Tieren wehren, sind mit einer Verfas­sungsklage in Karlsruhe gescheitert. Das Bundes­ver­fas­sungs­gericht nahm die Beschwerde gar nicht erst zur Entscheidung an, wie am Donnerstag mitgeteilt wurde.

Die Kläger sehen sich in ihrem Grundrecht auf sexuelle Selbst­be­stimmung verletzt. Denn laut Tierschutz­gesetz können Verstöße gegen das Verbot mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 Euro bestraft werden. Die Richter aber sagen, der Schutz des Wohlbe­findens von Tieren sei ein legitimes Ziel (AZ:1 BvR 1864/14). Der Einzelne müsse staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwie­genden Interesse der Allgemeinheit oder im Hinblick auf grundrechtlich geschützte Interessen Dritter ... ergriffen werden». Der Schutz der Tiere hat Verfas­sungsrang.

In Deutschland ist es laut Tierschutz­gesetz verboten, «ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen». 

Datum
Aktualisiert am
18.02.2016
Autor
dpa
Bewertungen
361
Themen
Grundgesetz Liebe Tiere

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