In der Umgangssprache nennt man sie Schlepper oder Schleuser, es sind Menschen, die Flüchtlinge illegal in die Bundesrepublik bringen und sich ihre Dienste teils fürstlich entlohnen lassen. Die Bundespolizei schätzt, dass professionelle Schleuser an jedem Menschen, den sie ins Land bringen, zwischen 5.000 und 15.000 US-Dollar verdienen.
Doch es gibt nicht nur professionelle Schleuser. Denn auch Privatleute engagieren sich gerade in letzter Zeit immer häufiger und bringen dabei auch etwa in ihrem Auto Ausländer über die Grenze nach Deutschland. Solche Hilfe lassen sich private Fluchthelfer aber anders als professionelle Schleuser in der Regel nicht von den Flüchtlingen bezahlen.
Bundespolizei muss Einschleusen nachweisen
Denn solche Aktivisten sind nicht an Geld interessiert, sondern handeln aus politischen oder sozialen Motiven. Trotzdem stellt sich auch bei ihnen die Frage, ob sie mit ihrem Engagement nicht gegen Paragraph 96 des Aufenthaltsgesetzes verstoßen. Denn dieser Paragraph verbietet es, Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus ins Land zu bringen.
„Menschen, die einen Ausländer unentgeltlich und aus humanitären Gründen über die Grenzen der Republik fahren, machen sich nicht strafbar“, sagt die Rechtsanwältin Gül Pinar von der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Zumal die Bundespolizei, die etwa bei einer Kontrolle einen Ausländer ohne legalen Aufenthaltsstatus im Wagen eines Fluchthelfers entdeckt, einer Nachweispflicht unterliegt.“
Die Beamten müssen also erst einmal nachweisen, dass der Fluchthelfer einen Ausländer über die Grenze gebracht hat und nicht etwa im Inland in seinen Wagen hat steigen lassen. „Es kann natürlich Indizien geben, aber oft ist es für die Bundespolizei sehr schwer zu belegen, dass man jemanden über die Grenze gefahren hat“, sagt die Strafrechtsexpertin Gül Pinar. „Dennoch sollten Helfer nicht wiederholt handeln, denn wer mehr als einmal bei einem Transport angehalten wird, läuft Gefahr, dass er sich wegen wiederholten Einschleusens strafbar macht."
Wie wird das Einschleusen von Flüchtlingen bestraft?
Können die Beamten nachweisen, dass der Aktivist wiederholt gehandelt hat, begeht man auch als Aktivist eine Straftat. Bei einer einmaligen Handlung gilt man rechtlich aber nicht als Schleuser. Zumindest dann nicht, wenn man eben nur einmal einen Flüchtling über die Grenze gebracht und dies unentgeltlich getan hat. In diesem Fall gilt man als Helfer und macht sich der Beihilfe zur illegalen Einreise schuldig.
Man muss dann mit einer Anzeige rechnen. Denn die Bundespolizei ist in Fällen illegaler Grenzübertretung immer verpflichtet, Anzeige zu erstatten. Doch es ist wenig wahrscheinlich, dass eine Anzeige bei Aktivisten zu einer Anklage führt. Wenn überhaupt, muss man dann mit einer milden Strafe wie einer Geldbuße rechnen.
Ganz anders sieht die Rechtslage aber bei professionellen Schleusern oder Schleppern aus. Denn nach Paragraph 96 des Aufenthaltsgesetzes droht wie bereits beschrieben demjenigen eine Strafe, der gegen Geld oder andere Vorteile Menschen ins Land bringt. Auch wer dies wiederholt tut oder mehrere Leute auf einmal transportiert, kann bestraft werden. „Die Sanktionen können bis zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren reichen“, sagt Rechtsanwältin Pinar.
Noch strenger sanktioniert wird, wer seine Schleuser-Dienste gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande anbietet. Dann droht eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten. Das ist auch dann der Fall, wenn man beim Einschleusen von Ausländern eine Schusswaffe dabei hat oder Personen unter menschenunwürdigen Bedingungen transportiert.
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