
Deutsche Anwaltauskunft: Herr Oberhäuser, wann dürfen Migranten nach Deutschland einreisen, um hier zu arbeiten?
Oberhäuser: Die erste Voraussetzung ist, dass der Migrant qualifiziert ist. Seine Qualifikation muss allerdings anerkannt sein. Je nach Qualifikation gibt es die Möglichkeit, zur Arbeitssuche einzureisen oder wenn man einen festen Arbeitsplatz in Aussicht hat. Dabei darf es sich aber nicht um eine Qualifikation handeln, die im Herkunftsland fehlen würde. Es gibt zum Beispiel viele Akademiker aus Staaten, die nicht einreisen dürfen, weil sie dort dringend gebraucht werden. Man will die Herkunftsländer nicht „ausbluten“.
Anwaltauskunft: Das Aufenthaltsrecht sieht sehr viele Aufenthaltstitel vor – auch bei der Arbeitsmigration?
Oberhäuser: Das Aufenthaltsgesetz kennt über 30 verschiedene Aufenthaltszwecke. Je nachdem, gibt es verschiedene Aufenthaltstitel. Allein für die Erwerbstätigkeit sind es etwa zehn. Es gibt zum Beispiel Aufenthaltstitel für Migranten, die sich hier selbstständig machen wollen und für Hochqualifizierte wie Forscher und Fachleute mit entsprechend hohen Gehältern. Oder für Menschen mit Berufen, die besonders gefragt und in der Beschäftigungsverordnung beschrieben sind. Das können auch qualifizierte Migranten nutzen, die schon hier leben.
Anwaltauskunft: Wie lange darf jemand, der in Deutschland studiert hat und aus einem sogenannten Drittstaat kommt, also einem Land außerhalb der EU, hier bleiben um einen Job zu finden?
Oberhäuser: Inzwischen können Studenten 18 Monate bleiben, um eine Stelle zu finden. In der Zeit dürfen sie arbeiten - auch in einem anderen Bereich als dem, der ihrer Ausbildung entspricht. Danach müssen sie aber in dem Beruf arbeiten, für den sie ausgebildet worden sind.
Anwaltauskunft: Und wenn sie eine solche Stelle gefunden haben – dürfen sie dann dauerhaft bleiben?
Oberhäuser: Ja, inzwischen geht das. Bis 2005 war das ein No-Go. Damals wurde gesagt: Wer hier studiert, der muss wieder zurück - egal, wie viel Geld und Human Power man investiert hatte, um die Migranten auszubilden. Diese Regelungen hat man geändert, weil man gemerkt hat, dass es ziemlich blöd ist, Menschen wegzuschicken, die man hier dringend braucht.
Anwaltauskunft: Wie lange gilt ein Aufenthaltstitel und ist es möglich, die Familie aus dem Ausland nachzuholen?
Oberhäuser: Grundsätzlich wird eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt, sofern unter anderem der Lebensunterhalt gesichert ist. Nach spätestens fünf Jahren kann sie in ein Dauer-Aufenthaltsrecht übergehen. Das setzt auch wieder voraus, dass der Betreffende dem Staat finanziell nicht zur Last fällt. Dieser Umstand ist auch maßgeblich für die Frage: Darf jemand seine Familie nachholen? Dabei spricht vieles dafür, die Hürden für den Nachzug nicht zu hoch zu setzen. Man will Deutschland ja attraktiv machen und dazu gehört, dass die Familie mitkommen darf.
- Datum
- Aktualisiert am
- 05.12.2014
- Autor
- ime