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Arbeitsmigration

„Man will Deutschland attraktiv machen“

Damit Migranten einwandern dürfen, brauchen sie eine Qualifikation und einen Aufenthaltstitel. © Quelle: hxdbzxy/ panthermedia.net

Migranten aus Ländern außerhalb der EU können ihre Abschlüsse in Deutschland anerkennen lassen. Wollen sie hier arbeiten, brauchen sie aber auch einen Aufent­haltstitel. Welche es gibt und worauf Arbeits­mi­granten achten sollten, erklärt Rechts­anwalt Thomas Oberhäuser im Interview.

Deutsche Anwalt­auskunft: Herr Oberhäuser, wann dürfen Migranten nach Deutschland einreisen, um hier zu arbeiten?

Oberhäuser: Die erste Voraus­setzung ist, dass der Migrant qualifiziert ist. Seine Qualifi­kation muss allerdings anerkannt sein. Je nach Qualifi­kation gibt es die Möglichkeit, zur Arbeitssuche einzureisen oder wenn man einen festen Arbeitsplatz in Aussicht hat. Dabei darf es sich aber nicht um eine Qualifi­kation handeln, die im Herkunftsland fehlen würde. Es gibt zum Beispiel viele Akademiker aus Staaten, die nicht einreisen dürfen, weil sie dort dringend gebraucht werden. Man will die Herkunfts­länder nicht „ausbluten“. 

Anwalt­auskunft: Das Aufent­haltsrecht sieht sehr viele Aufent­haltstitel vor – auch bei der Arbeits­mi­gration?

Oberhäuser: Das Aufent­halts­gesetz kennt über 30 verschiedene Aufent­halts­zwecke. Je nachdem, gibt es verschiedene Aufent­haltstitel. Allein für die Erwerbs­tä­tigkeit sind es etwa zehn. Es gibt zum Beispiel Aufent­haltstitel für Migranten, die sich hier selbst­ständig machen wollen und für Hochqua­li­fi­zierte wie Forscher und Fachleute mit entsprechend hohen Gehältern. Oder für Menschen mit Berufen, die besonders gefragt und in der Beschäf­ti­gungs­ver­ordnung beschrieben sind. Das können auch qualifi­zierte Migranten nutzen, die schon hier leben.

Anwalt­auskunft: Wie lange darf jemand, der in Deutschland studiert hat und aus einem sogenannten Drittstaat kommt, also einem Land außerhalb der EU, hier bleiben um einen Job zu finden?

Oberhäuser: Inzwischen können Studenten 18 Monate bleiben, um eine Stelle zu finden. In der Zeit dürfen sie arbeiten - auch in einem anderen Bereich als dem, der ihrer Ausbildung entspricht. Danach müssen sie aber in dem Beruf arbeiten, für den sie ausgebildet worden sind.

Anwalt­auskunft: Und wenn sie eine solche Stelle gefunden haben – dürfen sie dann dauerhaft bleiben?

Oberhäuser: Ja, inzwischen geht das. Bis 2005 war das ein No-Go. Damals wurde gesagt: Wer hier studiert, der muss wieder zurück - egal, wie viel Geld und Human Power man investiert hatte, um die Migranten auszubilden. Diese Regelungen hat man geändert, weil man gemerkt hat, dass es ziemlich blöd ist, Menschen wegzuschicken, die man hier dringend braucht.

Anwalt­auskunft: Wie lange gilt ein Aufent­haltstitel und ist es möglich, die Familie aus dem Ausland nachzuholen?

Oberhäuser: Grundsätzlich wird eine befristete Aufent­halts­er­laubnis erteilt, sofern unter anderem der Lebens­un­terhalt gesichert ist. Nach spätestens fünf Jahren kann sie in ein Dauer-Aufent­haltsrecht übergehen. Das setzt auch wieder voraus, dass der Betreffende dem Staat finanziell nicht zur Last fällt. Dieser Umstand ist auch maßgeblich für die Frage: Darf jemand seine Familie nachholen? Dabei spricht vieles dafür, die Hürden für den Nachzug nicht zu hoch zu setzen.  Man will Deutschland ja attraktiv machen und dazu gehört, dass die Familie mitkommen darf.

Datum
Aktualisiert am
05.12.2014
Autor
ime
Bewertungen
664
Themen
Arbeit­nehmer Einwanderer Familie

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