
Kassel im Dezember 2010. Über die Gleise des Hauptbahnhofs fegt ein eisiger Wind. Als der Regionalexpress nach Frankfurt am Main einfährt, drängen die Menschen schnell in die Abteile. Darunter ist auch ein junger, dunkelhäutiger Mann. Er studiert in Kassel und will an diesem Tag seine Eltern besuchen. Nach einer Weile sprechen ihn zwei Bundespolizisten an und wollen seinen Ausweis sehen. Er weigert sich, protestiert. Sie greifen sich seinen Rucksack und durchwühlen ihn. Als sie keinen Ausweis finden, bringen sie den Studenten zu ihrer Dienststelle.
Solche Kontrollen heißen in der Fachsprache der Polizei „verdachtsunabhängige Personenkontrollen“. Sie sind in Paragraph 22 Absatz 1a des Bundespolizeigesetzes geregelt. Dieser Absatz bedeutet im Klartext: Polizisten dürfen in Zügen, auf Bahnhöfen, Flughäfen und im Grenzgebiet die Identität jedes Menschen feststellen und seinen Ausweis prüfen. Einen konkreten Verdacht auf eine Straftat brauchen sie dafür nicht. Laut Polizeigesetz sollen die Beamten mit dieser Praxis verhindern, dass Menschen illegal nach Deutschland einreisen.
Pauschaler Verdacht?
2012 gab es nach Angaben der Bundesregierung 570.000 solcher Kontrollen. Theoretisch können sie jeden treffen. Im Alltag aber verlangen Polizisten vor allem die Ausweise von Menschen mit dunkler Haut und „ausländischem“ Aussehen. Das meinen jedenfalls Migranten. „Wir bekommen sehr viele Beschwerden von schwarzen Menschen, die solche Kontrollen erlebt haben“, berichtet Tahir Della von der Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland (ISD). Die Betroffenen würden durch die Kontrollen unter einen Generalverdacht gestellt und diskriminiert.
So fühlte sich auch der Student aus Kassel. Er zog deshalb vor das Verwaltungsgericht Koblenz. Vor Gericht gab einer der beiden Bundespolizisten zu, ihn wegen seiner dunklen Haut kontrolliert zu haben. Doch das fand das Verwaltungsgericht legitim und wies die Klage ab (Az.: 5 K 1026/11.KO). Erst die nächste Instanz sah im Verhalten der Polizisten einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz und zwang die Beamten, sich bei dem jungen Mann zu entschuldigen (Az.: 7 A 10532/12.OVG).
Migranten wehren sich
Was ihm im Regionalexpress nach Frankfurt passiert ist, nennen Organisationen wie die ISD „Racial Profiling“. Der Begriff stammt aus der US-amerikanischen Kriminalistik und meint: Behörden definieren Menschen allein wegen ihrer Herkunft oder ihres Aussehens als verdächtig und überwachen sie.
Dagegen wehren sich Migranten etwa in Deutschland seit langem mit Kampagnen wie „Stop Racial Profiling“ und Petitionen. In ihnen fordern sie die Politik auf, das Bundespolizeigesetz zu ändern und so die Legitimation „verdachtsunabhängiger Personenkontrollen“ abzuschaffen.
Verstoß gegen Grundgesetz
Dieser Forderung schließt sich auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) an. „In der Praxis kollidieren die Kontrollen mit dem Grundgesetz“, sagt Rechtsanwalt Dr. Stefan König vom Ausschuss für Strafrecht im DAV. „Die weitreichenden Eingriffsbefugnisse der Polizei führen zu rassistischer Diskriminierung, die das Grundgesetz verbietet. Außerdem widersprechen sie dem informellen Selbstbestimmungsrecht des Menschen.“
Wegen dieser massiven Kritik hat sich der DAV dem Appell des Deutschen Instituts für Menschenrechte angeschlossen. In ihm fordert das Institut die künftigen Regierungsparteien auf, in ihren Koalitionsvertrag aufzunehmen, den viel kritisierten Passus im Bundespolizeigesetz abzuschaffen. „Die neue Regierung sollte durch eine Streichung dieser Regelungen sicherstellen, dass die Polizei nicht weiterhin Menschen aufgrund unveränderlicher Merkmale wie Hautfarbe überprüft", sagt Beate Rudolf, die Direktorin des Instituts für Menschenrechte.
- Datum
- Aktualisiert am
- 27.06.2014
- Autor
- ime