Wer früher mit einem ausländischen Abschluss in Deutschland als Arzt praktizieren oder sich als Handwerker selbstständig machen wollte, hatte es schwer. Denn nur selten erkannten deutsche Behörden im Ausland erworbene berufliche Qualifikationen an. Doch selbst wenn etwa ein türkischer Migrant in der Bundesrepublik Medizin studiert hatte, konnte er hier nicht praktizieren - seine Staatsangehörigkeit schloss eine Approbation aus. Diese Rechtslage zwang viele Migranten dazu, auf Jobs weit unter ihrer Bildung tätig zu sein.
Das aber hat sich 2012 mit dem Anerkennungsgesetz geändert, oder, wie es offiziell etwas sperrig heißt: „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen". Das Gesetz erleichtert die Anerkennung von Berufsabschlüssen, die Migranten in Ländern außerhalb der Europäischen Union erworben haben, und erlaubt ihnen, hier zu arbeiten.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben die Stellen, die für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen zuständig sind, 2013 bundesweit 16.695 Anerkennungsverfahren bearbeitet und dabei fast 12.000 Abschlüsse als gleichwertig oder eingeschränkt gleichwertig mit einer deutschen Ausbildung anerkannt.
Informationen zur Anerkennung von Abschlüssen
Die Webseite www.anerkennung-in-deutschland.de bietet Informationen auf Deutsch und Englisch rund um das Anerkennungsverfahren. Hier können sich Interessierte zum Beispiel darüber informieren, welche Unterlagen sie brauchen und welche Stellen in Bund oder Ländern für sie zuständig sind. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat eine Hotline geschaltet, vor Ort gibt es Beratungsstellen.
Wie können EU-Bürger ihre Berufsabschlüsse anerkennen lassen?
Im Gegensatz zu Migranten aus Ländern außerhalb der EU haben Unionbürger bereits seit 2007 einen rechtlichen Anspruch darauf, dass ihre beruflichen Qualifikationen geprüft und mit deutschen Abschlüssen verglichen werden. Solche Verfahren müssen EU-Bürger aber nur für bestimmte Berufe durchlaufen. Ausbildungen wie die zur Hebamme etwa, zum Krankenpfleger, oder ein Architekturstudium erkennt jedes Land in der EU wegen der von Brüssel erlassenen Berufsanerkennungsrichtlinie automatisch an.
Rechtsanspruch auch für Nicht-EU-Bürger
Den Unionsbürgern gleichgestellt sind seit dem Anerkennungsgesetz Migranten aus Ländern außerhalb der EU, den sogenannten Drittstaaten. Auch diese Migranten haben nun einen rechtlichen Anspruch darauf, dass die hiesigen Behörden ihre beruflichen Qualifikationen prüfen. Insgesamt dauert solch eine Anerkennungsverfahren drei Monate und endet im Idealfall damit, dass die Qualifikation als gleichwertig mit einem deutschen Abschluss eingestuft wird. Damit steht der Berufsausübung dann nichts mehr entgegen.
Anerkennung reglementierter Berufe
Das Anerkennungsgesetz greift nur bei bestimmten reglementierten Berufen und auch nur bei denen, deren Ausbildungsstandards der Bund definiert. Die Standards von Berufen wie Lehrer, Ingenieur oder Erzieher regeln die Bundesländer und daher sind sie auch dafür zuständig, die beruflichen Qualifikationen in diesen Berufen zu prüfen und anzuerkennen. Inzwischen haben alle Länder eigene Anerkennungsgesetze erlassen.
Kosten der Anerkennung von Berufsabschlüssen
Die Antragsteller müssen die Kosten des Verfahrens aus eigener Tasche zahlen, was teuer werden kann. Denn sie müssen manchmal ihre Zeugnisse und andere Unterlagen übersetzen und beglaubigen lassen oder sich weiterbilden. Das ist zum Beispiel dann nötig, wenn Qualifikationen nur teilweise anerkannt werden. Dann müssen Migranten ihr Fachwissen komplettieren, bis es hier geltenden Standards entspricht, und dürfen den angestrebten Beruf erst dann ausüben. Bei Arbeitssuchenden übernehmen die Kosten manchmal die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter.
Anerkennung von Berufsabschlüssen vom Ausland aus?
Migranten können die Anerkennung ihrer Abschlüsse auch aus dem Ausland betreiben. Allerdings rät das Bundesbildungsministerium, vorher zu klären, ob sie überhaupt nach Deutschland einreisen und hier arbeiten dürfen. Dabei bietet der Migrationscheck der Bundesagentur für Arbeit eine erste Hilfe. Gute Chancen auf eine Einreise und einen Arbeitsplatz in Deutschland haben hochqualifizierte Migranten und solche, die in Deutschland gefragte Berufe haben.
- Datum
- Aktualisiert am
- 05.01.2015
- Autor
- ime