Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Ausländische Abschlüsse

Anerken­nungs­gesetz: Was sich verändert hat

Das Anerkennungsgesetz regelt, wie Migranten ihre beruflichen Qualifikationen anerkennen lassen können. © Quelle: GEK/ panthermedia.net

Billigjob statt Labor - gut ausgebildete Migranten konnten früher oft nicht in ihrem Beruf arbeiten, weil ihre Berufs­ab­schlüsse in Deutschland nicht anerkannt waren. Das hat sich mit dem Anerken­nungs­gesetz der Bundes­re­gierung verändert.

Wer früher mit einem auslän­dischen Abschluss in Deutschland als Arzt prakti­zieren oder sich als Handwerker selbst­ständig machen wollte, hatte es schwer. Denn nur selten erkannten deutsche Behörden im Ausland erworbene berufliche Qualifi­ka­tionen an. Doch selbst wenn etwa ein türkischer Migrant in der Bundes­re­publik Medizin studiert hatte, konnte er hier nicht prakti­zieren -  seine Staats­an­ge­hö­rigkeit schloss eine Approbation aus. Diese Rechtslage zwang viele Migranten dazu, auf Jobs weit unter ihrer Bildung tätig zu sein.

Das aber hat sich 2012 mit dem Anerken­nungs­gesetz geändert, oder, wie es offiziell etwas sperrig heißt: „Gesetz zur Verbes­serung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufs­qua­li­fi­ka­tionen". Das Gesetz erleichtert die Anerkennung von Berufs­ab­schlüssen, die Migranten in Ländern außerhalb der Europäischen Union erworben haben, und erlaubt ihnen, hier zu arbeiten.

Nach Angaben des Statis­tischen Bundesamtes haben die Stellen, die für die Anerkennung auslän­discher Qualifi­ka­tionen zuständig sind, 2013 bundesweit 16.695 Anerken­nungs­ver­fahren bearbeitet und dabei fast 12.000 Abschlüsse als gleich­wertig oder eingeschränkt gleich­wertig mit einer deutschen Ausbildung anerkannt.

Informa­tionen zur Anerkennung von Abschlüssen

Die Webseite www.anerkennung-in-deutschland.de bietet Informa­tionen auf Deutsch und Englisch rund um das Anerken­nungs­ver­fahren. Hier können sich Interes­sierte zum Beispiel darüber informieren, welche Unterlagen sie brauchen und welche Stellen in Bund oder Ländern für sie zuständig sind. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat eine Hotline geschaltet, vor Ort gibt es Beratungs­stellen.

Wie können EU-Bürger ihre Berufs­ab­schlüsse anerkennen lassen?

Im Gegensatz zu Migranten aus Ländern außerhalb der EU haben Unionbürger bereits seit 2007 einen rechtlichen Anspruch darauf, dass ihre beruflichen Qualifi­ka­tionen geprüft und mit deutschen Abschlüssen verglichen werden. Solche Verfahren müssen EU-Bürger aber nur für bestimmte Berufe durchlaufen. Ausbil­dungen wie die zur Hebamme etwa, zum Kranken­pfleger, oder ein Architek­tur­studium erkennt jedes Land in der EU wegen der von Brüssel erlassenen Berufs­an­er­ken­nungs­richtlinie automatisch an.

Rechts­an­spruch auch für Nicht-EU-Bürger

Den Unions­bürgern gleich­ge­stellt sind seit dem Anerken­nungs­gesetz Migranten aus Ländern außerhalb der EU, den sogenannten Drittstaaten. Auch diese Migranten haben nun einen rechtlichen Anspruch darauf, dass die hiesigen Behörden ihre beruflichen Qualifi­ka­tionen prüfen. Insgesamt dauert solch eine Anerken­nungs­ver­fahren drei Monate und endet im Idealfall damit, dass die Qualifi­kation als gleich­wertig mit einem deutschen Abschluss eingestuft wird. Damit steht der Berufs­ausübung dann nichts mehr entgegen.

Anerkennung reglemen­tierter Berufe

Das Anerken­nungs­gesetz greift nur bei bestimmten reglemen­tierten Berufen und auch nur bei denen, deren Ausbil­dungs­standards der Bund definiert. Die Standards von Berufen wie Lehrer, Ingenieur oder Erzieher regeln die Bundes­länder und daher sind sie auch dafür zuständig, die beruflichen Qualifi­ka­tionen in diesen Berufen zu prüfen und anzuer­kennen. Inzwischen haben alle Länder eigene Anerken­nungs­gesetze erlassen.

Kosten der Anerkennung von Berufs­ab­schlüssen

Die Antrag­steller müssen die Kosten des Verfahrens aus eigener Tasche zahlen, was teuer werden kann. Denn sie müssen manchmal ihre Zeugnisse und andere Unterlagen übersetzen und beglaubigen lassen oder sich weiter­bilden. Das ist zum Beispiel dann nötig, wenn Qualifi­ka­tionen nur teilweise anerkannt werden. Dann müssen Migranten ihr Fachwissen komplet­tieren, bis es hier geltenden Standards entspricht, und dürfen den angestrebten Beruf erst dann ausüben. Bei Arbeits­su­chenden übernehmen die Kosten manchmal die Bundes­agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

Anerkennung von Berufs­ab­schlüssen vom Ausland aus?

Migranten können die Anerkennung ihrer Abschlüsse auch aus dem Ausland betreiben. Allerdings rät das Bundes­bil­dungs­mi­nis­terium, vorher zu klären, ob sie überhaupt nach Deutschland einreisen und hier arbeiten dürfen. Dabei bietet der Migrati­onscheck der Bundes­agentur für Arbeit eine erste Hilfe. Gute Chancen auf eine Einreise und einen Arbeitsplatz in Deutschland haben hochqua­li­fi­zierte Migranten und solche, die in Deutschland gefragte Berufe haben.

Sie haben Fragen zur Anerkennung Ihrer Berufs­ab­schlüsse? Hier finden Sie Expertinnen und Experten in Ihrer Nähe.

Datum
Aktualisiert am
05.01.2015
Autor
ime
Bewertungen
1740
Themen
Arbeit­nehmer Ausbildung Einwanderer

Zurück

Anwältin/Anwalt finden!
zur
Startseite