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Migranten

Verschärftes Auswei­sungsrecht: Nicht nur Flüchtlinge kann es treffen

Welche Folgen könnte das neue Ausweisungsrecht für hier lebende Migranten haben? © Quelle: Maskot/gettyimages.de

Die Bundes­re­gierung hat als Reaktion auf die Übergriffe auf Frauen in der Silves­ternacht die Ausweisung straffälliger Ausländer erleichtert. Bundestag und Bundesrat haben dem verschärften Auswei­sungsrecht zugestimmt. In der Diskussion darum konnte der Eindruck entstehen, dass die neuen Regeln nur für Flüchtlinge gelten. Tatsächlich betreffen sie aber alle in Deutschland lebenden Ausländer. Auch diese können nun leichter ausgewiesen werden, wenn sie straffällig werden. Zumindest theoretisch. Denn vor einer Ausweisung müssen Gerichte die Interessen von Staat und Auswei­se­kan­didaten prüfen und gegeneinander abwägen. In jedem Fall sehen Rechts­experten Aufklä­rungs­bedarf.

Die Ausweisung ist in Deutschland gesetzlich geregelt und bezieht sich allgemein auf Ausländer. Flüchtlinge sind damit auch gemeint, aber für sie existieren zusätzliche Gesetze. Ausländer in Deutschland ist zunächst einmal jeder, der nicht die deutsche Staats­an­ge­hö­rigkeit besitzt oder deutscher Volkszu­ge­hö­rigkeit ist.

Die Ausweisung eines Ausländers erfolgt dann, wenn er oder sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder die freiheitlich demokra­tische Grundordnung der Bundes­re­publik gefährdet. Das Gericht muss in solchen Fällen abwägen und stellt dabei die Interessen an der Ausreise des Ausländers den Interessen des Betroffenen an einem Verbleib gegenüber. Wenn das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt, wird derjenige ausgewiesen. Eine Ausweisung ist die staatliche Entscheidung, dass jemand das Land verlassen soll. Erfolgt keine freiwillige Ausreise, kann abgeschoben werden.

 

In die Bewertung fließen neben der Dauer des Aufenthalts die persön­lichen, wirtschaft­lichen oder sonstigen Bindungen des Betroffenen im Bundes­gebiet ein. Das bedeutet in der Praxis: Je länger jemand in der Bundes­re­publik lebt, womöglich Beruf und Familie hier hat, desto unwahr­schein­licher ist seine Ausweisung.

Neu hinzugefügt hat der Gesetzgeber nun die Frage nach dem rechts­treuen Verhalten. Bei der Abwägung der persön­lichen Interessen des Ausländers an einem Verbleib mit dem öffent­lichen Interesse an einer Ausweisung soll das Gericht jetzt berück­sichtigen: Hat der betroffene Ausländer sich rechtstreu verhalten? Zu seinen Lasten wirkt sich damit zum Beispiel straf- oder ordnungs­rechtlich relevantes Verhalten aus. Experten sehen diese Regelung mit Unbehagen. Die ersten richter­lichen Entschei­dungen zu dieser Regelung werden zeigen, wie die Gerichte diese Vorgabe umsetzen.

Neues Auswei­sungsrecht - Herabsetzung der Strafun­ter­grenzen

Bundesrat und Bundestag haben mit dem neuen Gesetz die Bedingungen für eine Ausweisung von Ausländern maßgeblich erleichtert. Das Auswei­sungs­in­teresse des Staates spielt bei der Abwägung eine große Rolle. Es wiegt jetzt bereits besonders schwer bei der Verurteilung eines straffälligen Ausländers zu einer Haftstrafe von mindestens zwei Jahren  und selbst dann, wenn das Gericht die Strafe zur Bewährung ausgesetzt hat.  

Neuer Strafta­ten­katalog und neues Auswei­sungsrecht für Ausländer

Eine wesentliche Änderung ist auch der neue Strafta­ten­katalog. Bei einer Verurteilung wegen Straftaten aus diesem Katalog zu einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr liegt ein besonders schweres Auswei­sungs­in­teresse vor. Zu den Taten aus dem Katalog gehören auch Widerstand gegen die Staats­gewalt und Eigentums­delikte. Die Tat muss mit Gewalt, unter Androhung der Gefahr für Leib und Leben oder mit List begangen worden sein. Bei serienmäßig begangenen Eigentums­de­likten zählt diese Einschränkung nicht.  

Einschrän­kungen der Auswei­sungs­mög­lich­keiten von Ausländern

Aber nicht alle in Deutschland lebenden Ausländer sind gleichermaßen von dem Gesetz betroffen: So existieren beispielsweise für EU-Ausländer, die in Deutschland leben und straffällig geworden sind, sehr hohe Hürden für eine Ausweisung. Laut dem Europäischen Gerichtshof müsste schon eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegen, die ein Grundin­teresse der Gesell­schaft berührt. Diese Voraus­set­zungen und die Durchführung einer intensiven Einzel­fall­prüfung gelten auf Grundlage eines Abkommens auch für türkische Arbeit­nehmer, die in Deutschland leben.

Neues Auswei­sungsrecht für Ausländer: Experten sehen großen Aufklä­rungs­bedarf

Da die Verschär­fungen des Auswei­sungs­rechts nicht absehbare Folgen für die Betroffenen haben können, fordern Experten mehr Aufklärung. Mit Spannung erwarten sie deshalb, wie sich die Gerichte zu den neuen Regeln äußern werden.

Datum
Aktualisiert am
09.03.2016
Autor
mh
Bewertungen
503
Themen
Abschiebung Asyl Aufenthalt Migration

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