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Für Asylsuchende

Wie läuft ein Asylver­fahren ab?

Welche rechtlichen Vorgaben gelten für Flüchtlinge im Asylverfahren? © Quelle: Jansen/gettyimages.de

Wir wollen Sie in aller Kürze darüber informieren, was passiert, wenn Sie in Deutschland einen Antrag auf Asyl stellen. Im Asylver­fahren wird geprüft, ob Sie in Deutschland Schutz erhalten und hier leben und wohnen können. Auch wollen wir Ihnen Hinweise dazu geben, wer Ihnen helfen kann, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

1. Was bedeutet Asylver­fahren?

Um Asyl in Deutschland zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Asyl bei einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen. Wenn Sie Asyl beantragen, dokumen­tieren die Mitarbeiter des BAMF zunächst Ihre Personalien. Insbesondere nehmen sie Ihnen Finger­ab­drücke ab und prüfen die Dokumente, die Sie vorlegen.

Nachdem Sie Ihren Antrag gestellt haben, beginnt das sogenannte Asylver­fahren. Dabei ist der wichtigste Termin im Asylver­fahren die Anhörung. In ihr schildern Sie, wie Sie nach Deutschland gekommen und warum Sie geflüchtet sind. Von der Anhörung, aber auch von anderen Informa­tionen, zum Beispiel über Ihren Reiseweg, hängt es ab, wie das BAMF über Ihren Asylantrag entscheidet. Und damit, ob Sie Schutz in Deutschland bekommen. Während das Asylver­fahren läuft, erhalten Sie eine Aufent­halts­ge­stattung. 

Die Asylauf­nah­me­behörde weist Ihnen einen Platz in einer Aufnah­me­ein­richtung für Asylsu­chende zu und übernimmt die Kosten für Lebens­un­terhalt und Kranken­be­handlung. Sie werden möglicherweise an eine Aufnah­me­ein­richtung in einem anderen Bundesland „umverteilt". Dieser Zuweisung müssen Sie nachkommen, weil sonst Ihr Asylan­spruch gefährdet wird. Termine beim BAMF sollten Sie stets wahrnehmen und Adress­än­de­rungen immer an das BAMF mit dem Aktenzeichen mitteilen, auch bei Zuweisung durch Behörden.

Im Asylver­fahren prüft das BAMF auch, ob ein anderer europäischer Staat für das Verfahren zuständig ist. Es kann also passieren, dass Ihr Antrag auf Asyl in einem anderen europäischen Staat geprüft werden muss. Ist dies nicht der Fall, werden die Gründe für Ihren Asylantrag in Deutschland geprüft. Sie müssen diese Gründe persönlich bei der Anhörung (dem „Interview“) beim BAMF vortragen.

2. Wer kann Ihnen helfen, Ihre Anhörung im Asylver­fahren vorzube­reiten?

Vor Ihrer Anhörung sollten Sie sich gut vorbereiten. Am besten ist es, wenn sie sich vor diesem Termin beraten lassen. Beraten können Sie Flücht­lings­be­ra­tungs­stellen, aber auch Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­anwälte, die auf Ausländer- und Asylrecht spezia­lisiert sind. Beratungen durch Flücht­lings­be­ra­tungs­stellen sind kostenlos. Beratungen durch Anwälte müssen Sie in aller Regel bezahlen.

3. Was passiert, wenn das BAMF Ihrem Asylantrag stattgibt?

Wenn das BAMF entscheidet, dass Sie Asyl oder Flücht­lings­schutz in Deutschland erhalten,  bekommen Sie eine Aufenthalts- und Arbeits­er­laubnis für zunächst drei Jahre. In diesem Fall dürfen Sie unter bestimmten Voraus­set­zungen auch Ihre Familie nachholen. Wenn Sie den Antrag auf Nachzug Ihrer Familie innerhalb von drei Monaten stellen, kann ihre Familie unter erleich­terten Voraus­set­zungen nachziehen.

Das BAMF kann diesen Schutz­status später widerrufen, wenn sich die Menschen­rechts­si­tuation in Ihrem Herkunftsstaat grundlegend bessert.

Widerruft das BAMF den Schutz­status nicht, können Sie nach drei Jahren eine unbefristet gültige Nieder­las­sungs­er­laubnis bekommen.

Sie erhalten mit der Flücht­lings­an­er­kennung das Recht auf einen Deutschkurs (Integra­ti­onskurs) und auf Sozialhilfe (Arbeits­lo­sengeld II). Darin eingeschlossen ist auch, dass die Behörden die Kosten für eine Wohnung übernehmen.  Sie können sich in Deutschland an einem Ort Ihrer Wahl eine Wohnung und eine Arbeits­stelle suchen. Wenn Sie im Rentenalter oder erwerbs­unfähig sind, übernimmt das Sozialamt die Kosten des Lebens­un­ter­haltes, der Wohnung und der Kranken­ver­si­cherung.

Daneben gibt es noch andere Möglich­keiten, Schutz in Deutschland zu erhalten (zum Beispiel wegen eines Krieges in ihrem Herkunftsland). Auch dies wird vom BAMF geprüft. Sie erhalten in diesem Fall einen vorüber­ge­henden Aufent­halts­status in Deutschland.

4. Wenn das BAMF Ihren Asylantrag ablehnt – was können Sie tun?

Wenn das BAMF Ihren Antrag auf Asyl ablehnt, erhalten Sie einen Ablehnungs­be­scheid. Erklärt das Amt, dass nicht Deutschland, sondern ein anderer Staat der Europäischen Union für das Asylver­fahren zuständig ist, droht es Ihnen die Abschiebung in diesen anderen Staat an. Es bleibt Ihnen dann noch die Möglichkeit, innerhalb einer Woche einen Antrag bei Gericht zu stellen, um die Abschiebung zu verhindern.

Ist Deutschland für Ihr Asylver­fahren zuständig, erklärt das Amt aber, dass Ihr Antrag unbegründet ist, werden Sie aufgefordert, das Land innerhalb von 30 Tagen zu verlassen. Dagegen können Sie dann innerhalb von zwei Wochen vor einem Verwal­tungs­gericht klagen. Innerhalb einer Woche müssen Sie aber klagen, wenn das BAMF Ihren Antrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt hat.

5. An wen können Sie sich wenden, wenn das BAMF Ihren Asylantrag ablehnt?

Wollen Sie dagegen klagen, dass das BAMF Ihren Asylantrag abgelehnt hat, können Sie das nur binnen einer (oder ggf. zwei) Wochen tun! Ihre Klage sollten Sie mit Hilfe einer Beratungs­stelle oder Rechts­an­wältin oder eines Rechts­anwalts einreichen, die auf Ausländer- und Asylrecht spezia­lisiert sind.

Für die Klage entstehen keine Gerichts­kosten. Allerdings können Sie in der Regel nicht damit rechnen, dass das Gericht im Rahmen der Prozess­kos­tenhilfe auch die Kosten eines Anwalts übernimmt. Diese müssen Sie dann selbst finanzieren. Fragen Sie gleich zu Beginn des Gesprächs nach den möglichen Kosten!

6. Was ist eine Duldung?

Auch wenn das BAMF Ihren Antrag auf Asyl ablehnt, müssen Sie nicht immer sofort das Land verlassen. Das kann zum Bespiel der Fall sein, wenn Sie zu krank sind, um zu reisen. Manche Herkunfts­staaten stellen ihre Staats­an­ge­hörigen auch erst nach langen Prüfungs­ver­fahren ein Heimrei­se­do­kument aus. In diesen Fällen erhalten Sie von der Auslän­der­behörde eine Duldung. Diese gilt meistens nur drei Monate.

Die Auslän­der­behörde kann Sie aber grundsätzlich jederzeit abschieben, wenn das Abschie­bungs­hin­dernis entfällt. Viele Menschen leben schon lange als Geduldete in Deutschland.

7. Was bedeutet Bleiberecht?

Für Menschen, die seit vielen Jahren als Geduldete in Deutschland leben, gibt es ein gesetz­liches Bleiberecht. Das bedeutet: Sie können auch auf Dauer in Deutschland bleiben. Allein­stehende Menschen erhalten dieses Bleiberecht nach acht Jahren. Familien mit minder­jährigen Kindern nach sechs Jahren.

Jugendliche, die die Schule besuchen, nach vier Jahren. Die Bedingung dafür ist aber, dass diese Menschen Deutsch sprechen, nicht straffällig geworden sind und absehbar überwiegend für ihren Lebens­un­terhalt selbst aufkommen können. Für die Erlaubnis müssen Sie in der Regel gültige Pässe vorlegen.

8. Dürfen Sie als Asylsu­chender in Deutschland arbeiten?

Wenn Sie jünger als 18 Jahre alt sind, können Sie als Asylsu­chender die Schule besuchen. Wer älter als 18 Jahre ist, darf normalerweise nach spätestens sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland arbeiten. Allerdings können Sie eine Arbeits­stelle nur dann annehmen, wenn sich um diese Stelle keine deutschen Bürger, EU-Bürger oder andere sogenannte bevorrechtigte Ausländer bewerben.

Diese Regel entfällt dann, wenn Sie länger als 15 Monate in Deutschland leben. Dann prüfen die Behörden nur noch, ob die Arbeits­be­din­gungen und die Entlohnung nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen. Vor Beginn der Arbeit müssen Sie in jedem Fall bei der Auslän­der­behörde eine Arbeits­er­laubnis beantragen.

Lassen Sie sich darüber beraten, ob Sie mit dem beruflichen Abschluss, den Sie in Ihrem Herkunftsland erworben haben, in Deutschland arbeiten können. Beraten lassen sollten Sie sich auch, wenn Sie hier studieren oder eine Ausbildung aufnehmen wollen.

9. Können Sie als Asylsu­chender Ihren Wohnort frei wählen?

Als Asylsu­chender müssen Sie nach Ihrer Ankunft zunächst in einer bestimmten Region  Deutschlands leben. Dort müssen Sie auch Ihren Asylantrag stellen und die Entscheidung des BAMF abwarten. Dabei müssen Sie normalerweise erst einmal in einer Erstauf­nah­me­ein­richtung wohnen. Diese können sie aber nach spätestens sechs Monaten verlassen und in eine Gemein­schafts­un­terkunft ziehen. In den ersten sechs Monaten Ihres Aufenthalts in Deutschland dürfen sie Ihren Wohnort nicht verlassen. Wenn enge Verwandte – Ehegatte, minder­jährige Kinder – in Deutschland leben, haben Sie das Recht, dass Sie mit diesen gemeinsam wohnen können.

10. Wie viel Geld erhalten Sie als Flüchtling für Ihren Lebens­un­terhalt?

Wie viel Geld Sie erhalten, während ihr Asylantrag geprüft wird, regelt das Asylbe­wer­ber­leis­tungs­gesetz. In den ersten sechs Monaten erhalten Sie meist nur einen Barbetrag („Taschengeld“) für Telefon, Fahrtkosten, Hygiene­bedarf usw. von 145 Euro pro Monat, sowie Sachleis­tungen für Ernährung und Kleidung.

Danach bekommen Sie Geldleis­tungen in Höhe von 364,00 Euro pro Monat für Telefon, Fahrtkosten, Hygiene­bedarf, Ernährung, Kleidung und Haushaltsstrom. Famili­en­an­ge­hörige erhalten etwas geringere Beträge. Die Beträge werden in manchen Regionen Deutschlands gekürzt, wenn Sie stattdessen Sachleis­tungen erhalten. Außerdem muss Ihnen ein freier Platz in einer Unterkunft zugewiesen werden. Die Kosten für die Sammel­un­terkunft und der Kranken­be­handlung (Arzt, Krankenhaus, Medikamente) werden übernommen.

Nach sechs Monaten kann in manchen Regionen Deutschlands statt der Sammel­un­terkunft auch die Miete für eine eigene Wohnung übernommen werden.

Datum
Aktualisiert am
25.07.2016
Autor
ime
Bewertungen
3602
Themen
Asyl Geld Migration

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