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Presse­freiheit

Vorwurf Landes­verrat: Presse­freiheit in Gefahr

Auf Basis des Gesetzes gegen Landesverrat kann die Bundesregiereung gegen kritischen Journalismus vorgehen - möglicherweise auf Kosten von Pressefreiheit und Demokratie © Quelle: Image Source/gettyimages.de

„Publizis­tischer Landes­verrat“ – so lautete der Vorwurf, wegen dem der General­staats­anwalt gegen die Journa­listen des Blogs Netzpolitik.org ermittelte. Dies wurde im Juli 2015 bekannt. Überra­schung und Empörung waren damals groß, scheint die Bestrafung wegen Landes­verrats doch ein Relikt aus vergangenen Zeiten zu sein. Tatsächlich kann die Bundes­re­publik auf Grundlage des entspre­chenden Gesetzes auch heute noch gegen kritischen Journa­lismus vorgehen – mit möglicherweise verhee­renden Folgen für Presse­freiheit und Demokratie.

Landes­verrat: Geheim­nis­verrat mit negativer Absicht

Was genau versteht man unter Landes­verrat? Die Antwort findet sich im Strafge­setzbuch unter § 94. Demnach macht sich des Landes­verrates schuldig, wer „…ein Staats­ge­heimnis einer fremden Macht oder einem ihrer Mittels­männer mitteilt oder sonst an einen Unbefugten gelangen lässt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundes­re­publik Deutschland zu benach­teiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen, und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundes­re­publik Deutschland herbeiführt.“

Das heißt: Wer vertrauliche Informa­tionen, die die deutsche Regierung betreffen, an andere weitergibt oder veröffentlicht und das mit der festen Absicht, Deutschland zu schaden, begeht Landes­verrat. Im Falle von Netzpolitik.org ging es um die Veröffent­lichung von sensiblen Informa­tionen, also um sogenannten publizis­tischen Landes­verrat. Die Journa­listen hatten Passagen aus Dokumenten des Verfas­sungs­schutzes auf ihrem Blog veröffentlicht. Die Ermitt­lungen wurden nach kurzer Zeit eingestellt.

DAV: Landes­verrat gefährdet kritische Bericht­erstattung

Die Norm zur Ermittlung gegen Landes­verrat, von der die Bundes­an­walt­schaft bei ihren Ermitt­lungen Gebrauch gemacht hat, wird seit Langem kritisiert. Der Vorwurf: Sie ermöglicht es dem Staat, gegen kritische Journa­listen und negative Bericht­erstattung vorzugehen. Mit Demokratie und Presse­freiheit scheint das nicht vereinbar.

DAV fordert Abschaffung des Gesetzes gegen publizis­tischen Landes­verrat

Wie wichtig kritischer Journa­lismus ist wenn es darum geht, Regierungen und Geheim­dienste zu kontrol­lieren, hat sich den vergangenen Jahren vielfach gezeigt. Ein Beispiel ist die Aufdeckung des größten Abhörskandals der Welt durch die Dokumente von Edward Snowden. Der Deutsche Anwalt­verein (DAV) fordert deshalb, dass der Straftat­bestand des publizis­tischen Landes­verrats abgeschafft wird. „Es besteht ein fundamentales Interesse der Öffent­lichkeit, über solche Vorgänge aufgeklärt zu werden, insbesondere dann, wenn es um millio­nenfache Eingriffe in die Grundrechte geht“, sagt Rechts­anwalt Ulrich Schellenberg, Präsident des DAV.

Dass die Weitergabe von Staats­ge­heim­nissen unter Strafe steht, ist zwar grundsätzlich richtig. Nach Ansicht des DAV muss es den Medien aber möglich sein, sensible Informa­tionen zu veröffent­lichen, wenn sie bereits durchge­sickert sind. Nur so können sie ihrer wichtigen Aufgabe – eine kritische Bericht­erstattung – gerecht werden.

Presse­freiheit braucht Quellen­schutz

In den USA zum Beispiel können Journa­listen nicht bestraft werden, wenn sie bereits durchge­si­ckerte Informa­tionen veröffent­lichen. Dass die Presse­freiheit auch in Deutschland einen sehr hohen Stellenwert hat, zeigt die Rechtsprechung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts. Demnach müssen Journa­listen ihre Informanten auch dann nicht preisgeben, wenn ihnen Informa­tionen zugespielt werden, die aus einer Straftat stammen. Dazu zählen Akten, die aus Archiven gestohlen wurden oder Daten, die Hacker verbote­nerweise beschafft haben.

Es muss sicher­ge­stellt werden, dass nicht nur das Privileg des Quellen­schutzes gewährt wird, sondern die Presse auch die daraus gewonnenen Informa­tionen verwerten kann. Ulrich Schellenberg resümiert: „Es kann nicht sein, dass der Bürger immer gläserner wird, während der Staat immer mehr versucht, geheim zu bleiben.“

Datum
Aktualisiert am
03.05.2017
Autor
vhe
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Themen
Datenschutz

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