Ja, sagt Marcel Keienborg. „Das Recht auf freie Meinungsäußerung, wie es durch das Grundgesetz konzeptioniert ist, erfordert es […] gerade nicht, dass jedwede beleidigende, ehrverletzende oder menschenverachtende Äußerung geduldet wird.“ Dass es in der Praxis schwierig sei, gegen die Verfasser der Kommentare vorzugehen, da diese nicht immer unter ihren Klarnamen schreiben, dürfe kein Grund sein, die fremdenfeindlichen Pöbeleien zu dulden. Das sende ein fatales Signal an die Hetzer.
Lesen Sie hier das komplette Plädoyer von Marcel Keienborg.
Prof. Niko Härting ist anderer Meinung: Der Justizminister verlangt von Facebook, als eine Art Hilfspolizei Arbeit zu verrichten, zu der die Justiz nicht imstande ist. […] Er verlangt die Beseitigung und Unterdrückung von Äußerungen, die unter dem Schutz der Meinungsfreiheit und somit unter Grundrechtsschutz stehen. Dies kann man mit Fug und Recht Zensur nennen.“ Eine Gesellschaft, die fremdenfeindlichen Unsinn und rassistische Parolen nicht mehr aushalte, begebe sich auf abschüssiges Terrain.
Das komplette Plädoyer von Prof. Niko Härting finden Sie hier.
- Datum
- Aktualisiert am
- 14.10.2015
- Autor
- vhe